Verkäufer kann nicht liefern

6. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Robert L.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer kann nicht liefern

Ich habe vor 2 Wochen bei Ebay einen Usb Pen Drive für 97.-+4Euro Versandgeb. ersteigert.
Nachdem der Verkäufer mir seine Bankverbindung gesendet hat, habe ich um gehend den Betrag von 101 Euro überwiesen.
Auf meine nachfrage am heutigen Tag wo der Artikel bleibt bekam ich folgende E-Mail:

soeben haben wir die Mitteilung von unserem Lieferanten bekommen (er hatte
bereits Lieferschwierigkeiten), dass der Artikel nicht mehr geliefert werden
kann. Da wir leider keinen weiteren Lieferanten für diesen Artikel haben, können
wir Ihnen den Artikel nicht schicken. Es tut uns sehr leid und wir bitten um
Ihr Verständnis.

Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit, damit wir Ihnen Ihr Geld zurück-
überweisen können.
MfG bla,bla.

Da der Artikel sonst ca.50% teuerer ist möchte ich ihn gerne haben.Was kann man tun?

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Also festhalten kann man, das es nicht objektiv unmöglich ist diesen Artikel zu liefern, allenfalls subjektiv und auch da hätte ich so meine Zweifel.
Wenn der Verkäufer schon das Risiko eingeht Artikel zu versteigern, die sich noch gar nicht in seinem Besitz befinden, muß er auch für etwaige Mehrkosten aufkommen, anderenfalls macht er sich Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig.

An Ihrer Stelle würde ich den Verkäufer unter Frist (14 Tage) zur Nacherfüllung auffordern und ihm für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs ankündigen, den Artikel anderweitig zu erwerben und die etwaigen Mehrkosten dann bei ihm geltend zu machen. Eigentlich dürfte es für den Händler günstiger sein (MwSt. etc) sich die Ware selbst anderweitig zu beschaffen.

Eine negativ Beurteilung bei eBay versteht sich von selbst.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
stammel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein ähnliches Problem habe ich auch.
Hier konnte der Verkäufer Zubehör für ein Handy nur teilweise liefern.
Er hatte mir 7 Tage nach kauf mitgeteilt, das er ein Teil nicht liefern könnte.
Ich habe dem Verkäufer eine 14Tägige Frist auf Nacherfüllung gesetzt.
Als Mail kam zurück, das er mir das defekte Teil schicken könnte welches ich ihm dann als Garantiefall wieder zuschicken soll...!!!
Über den Hinweis nach Ablauf der Frist anderweitig Ersatz zu beschaffen kam als Antwort ich sollte seine AGB´s lesen, dort werden ersatzansprüche über den Kaufpreis hinaus ausgeschlossen.
Hier nun meine Frage:
Welche Geschäftbedingungen gelten für diesen Vertrag die von Ebay oder die des Verkäufers?
Muß er mit Einstellung eines Artikels nicht auch die Lieferfähigkeit garantieren?



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#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

eBay-AGBs gelten bezgl. der Lieferung (Ware muss beim VK vorhanden sein).

Seine AGBs gelten nur bezgl. der Zahlung, da diese genausogut für den normalen Handel bestimmt sein können.
Ausnahme: Die AGBs sind in voller Länge in der Beschreibung vorhanden.
Diesbezügliche allgemeine Hinweise auf z.B. einer "Mich"-Seite reichen nicht aus.

Aber ich glaube kaum, dass du in den eBay AGBs etwas zum Thema Schadensersatz finden wirst (zwischen K - VK).

Gruss
MichiM

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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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