Verkäufer keine Berechtigung bei eBay, will aber die Zahlung erhalten!

13. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Erik77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer keine Berechtigung bei eBay, will aber die Zahlung erhalten!

Hallo,

folgender Sachverhalt liegt vor:

Ich habe gestern ein Navigationssystem ersteigert. Heute erfahre ich über eBay, dass alle Auktionen von meinem Verkäufer beendet worden sind und er nicht mehr berechtigt ist bei eBay zu handeln. EBay sagt, dass dies nur eine Vorsichtsmaßnahme sei und man auf sein Geld achten sollte.

Ich möchte deshalb per Treuhandservice zahlen. Bin also nicht zahlungsunwillig, da ich Sicherheit über den Erhalt des Artikels brauche. Würde auch alle Kosten des Service selbst tragen, so dass dem Verkäufer keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Ich habe aber soeben von einer anderen Käuferin erfahren, dass der Verkäufer dies ablehnt und auf den Erhalt per Vorkasse beharrt und mit rechtlichen Schritten droht!

Sehr interessant ist, dass der Verkäufer Ihr erklärt hat, dass er die Ware nicht selber besitze und das Geld zur Vorfinanzierung brauche, da er sonst dies selber tun müsste. Sehr seltsam! Ich bin doch nicht verpflichtet Ihm seine Verkaufsware zu beschaffen, dass ist doch sein Problem nicht meins! Oder ?

Auf der eBay Seite droht er mit 15% Schadensersatz bei Spassbietern. Wir sind aber keine Spassbieter, sondern wollen nur einen sicheren Zahlungsweg (sind Zahlungswillig). Der Verkäufer lenkt nur nicht ein! Sind solche Klauseln rechtlich zulässig?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!!!!

Gruss
Erik

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HarryPotterBS
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo erik!

wenn du schon eine mail von ebay bekommen hast das der verkäufer anscheinend gesperrt wurde würde ich sagen entweder ist der verkäufer mit der treuhand einverstanden oder er hat pech gehabt und da würde ich auch nicht mehr diskutieren!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Berechtigung zu reiner Vorkasse , Nein !

Das wurde weiter unten schon einmal erleutert - das in diesem Rahmen erwähnte Urteil sagt klar aus ,daß es zum Risiko eines Verkäufers gehört Ware vorzufinanzieren.

Entweder er ist zur persönlichen Übergabe bereit oder er hat den Treuhandservice zu akzeptieren .

Über rechtliche Schritte brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen insoweit Sie Ihre Bereitschaft zu zahlen bekundet haben . Bewahren Sie sich den gesamten eMAil- Verkehr auf und warten Sie ab. Pauschalierte Schadensersatzforderungen sind nicht möglich , zumal es aufgrund Ihrer Bereidschaft zu zahlen an einem effektiv Geschädigten fehlt.

Letztendlich können Sie den Spieß auch umdrehen und nach gesetzter Frist ihm rechtliche Schritte androhen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
r@iner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Finde ich Interessant diesen Fall.
Ich hatte einmal das gleiche Problem.
Der Haendler erwies sich mir gegenueber letztendlich als serioes. Es wurde per UPS Nachnahme gezahlt. Meiner Meinung nach ist man aber nicht mehr an einen Kaufvertrag gebunden, der auf einem Marktplatz geschlossen wurde, von dem der Verkaeufer ausgeschlossen worden ist. Denn schliesslich wuerde man bei Abschluss des Kaufvertrages alle Sicherheit (durch Ebay) die bei Zustandekommen noch vorhanden war verlieren, da der Verkaeufer natuerlich nicht mehr an die Ebay Regeln gebunden ist und Ebey natuerlich auch keinen Schutz ( Kaeuferschutz etc ) mehr bieten kann.

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