Verkäufer: Paket versendet und defekt angekommen :( DRINGEND

23. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schmidt Alexander
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer: Paket versendet und defekt angekommen :( DRINGEND

http://www.123reHallo, ich brauche mal eure Hilfe. Ich habe am 10.02.2004 um 12:56 einen Scanner der Marke Plustek verkauft (Ebay Angebotsnummer: 2784442618) diesen habe ich auch direkt nach Zahlungseingang versendet.

Ich habe für Porto und Verpackung 7,00 Euro verlangt (als unversichertes Paket). Jetzt ist der Scanner mit Glasbruch defekt angekommen und der Käufer wollte sein Geld zurück. Ich teilte ihm mit das dies unversichert sei und ich nicht bereit bin dafür das Geld zurück zu Überweisen. Nach einiger Zeit habe ich ihm vorgeschlagen das ich 10% ihm erstatte. Das hat er ausgeschlagen. Na ja lange rede kurzer Sinn. Jetzt habe ich gestern eine Vorladung wegen Warenbetruges bekommen, ich soll bei der Polizei erscheinen. Ehrlich gesagt finde ich das nicht gut, na ja wer schon. Meine Fragen an euch:

Muss ich zur Polizei? Denn ich habe keinerlei Zeit zur Polizei zu gehen, kann ich das auch auf dem Postweg oder Telefonisch machen?

Auch wenn ich 7 Euro als Versand verlangt habe und es auch ,,nicht,, versichert (wie in der Beschreibung) bin ich dann dafür Haftbar ?

Ich habe geschrieben das ich den Scanner um Weihnachten herum gekauft habe, stimmt! Allerdings von meinen Bekannten abgekauft, wann er den gekauft hat keine Ahmung. (hier der genaue Wortlaut: Der Scanner ist erst zu Weihnachten gekauft worden-beste Ware). Ist das Strafbar?

Wie der Scanner verpackt worden ist? Ich habe den in eine Zewa Rolle eingepackt bez. drum herum gewickelt und dann in einen Karton gepackt (allerdings etwas dünn aber dennoch stark genug). Ausserdem ist ja die Glasfläche immerhin noch durch die klappe geschützt, also muss der DHL das Paket geworfen oder hingefallen lassen.

Was kann ich machen? Soll ich dafür meine Rechtsschutzversicherung Nutzen und einen Anwalt zum Termin nehmen falls ich das nicht Postalisch machen kann?

p.s. Ich war noch nie bei der Polizei und bin auch nicht Vorbestraft und das sollte auch so bleiben, denn ich bin UNSCHULDIG.

Ich danke für eure Hilfe
cht.net/

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mavina
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

Sobald Du die Ware bei der Post abgibst, geht die Gefahr auf dem Käufer über (§ 447 BGB ). Das heißt, wenn die Ware verloren geht oder beschädigt wird, ist das nicht mehr Dein Problem ... (außer, Du hättest fahrlässig gehandelt und die Sachen z. B. nicht richtig verpackt oder Du hättest die Ware entgegen den Anweisungen des Verkäufers nicht versichert).

also soviel kann ich dazu sagen.. ob deine verpackung ausgereicht hat, kann ich nicht beurteilen..

zu der sache mit der polizei sage ich erst mal nichts, weiß nicht ob ich damit richtig liege.. ich mache mich mal schlau ;)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Alexander,

"Muss ich zur Polizei? Denn ich habe keinerlei Zeit zur Polizei zu gehen, kann ich das auch auf dem Postweg oder Telefonisch machen?"

Das klärst du am besten morgen telefonisch mit der angegeben Telefonnummer.
Normalerweise dürfte eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts genügen. Ist aber Ermessungssache des Beamten.

Das mit der Zewarolle....naja, dürfte wohl nicht unter bruchsicher zählen.

Einen Tip für dich und deinen Käufer.

Schick ihn zum Glaser mit dem Teil, er soll sich eine Scheibe anfertigen lassen, kostet so um die 5-7 Euro und er (kann??) sich die Scheibe selbst neu einbauen.
Die machen das wirklich, habe selbst so meinen Scanner repariert.

Nun, und 10% (3,20) zu erstatten, halte ich unter den gegeben Umständen für nen Witz deinerseits!!!

Und, bye the way,
"68 Milliarden Farben...."
wo hast du diese Daten her??

Gruß Campa


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Der Scanner ist erst zu Weihnachten gekauft worden-beste Ware
bei dieser Aussage kann der K davon ausgehen, dass der Scanner von einem Händler verkauft wurde und demnach zu diesem Zeitpunkt neu war.
Wie alt der Scanner wirklich ist, kannst du zwar auch nicht sagen - aber der Hinweis dass auch du ihn "gebraucht" um die Weihnachten gekauft hättest, wäre mindestens mal angebracht.

Eine Aussage kann bei der Polizei kann nicht verweigert werden - ausser du würdest dich damit selbst belasten.
Da du aber nicht genau weisst, was dir überhaupt vorgeworfen wird, musst du wohl mindestens mal ein Tel-Gespräch mit dem Bearbeiter führen - und da gleich nachfragen, ob du persönlich erscheinen musst, oder das ganze auch schriftlich einreichen kannst.

Ich habe für Porto und Verpackung 7,00 Euro verlangt (als unversichertes Paket).
Pakete sind bei der Post immer bis 500 Euro versichert - anders wäre es bei einem Päckchen.
Wenn es also mit der Post verschickt wurde, könnte es schwer für dich werden. Warum unversichert (wenn doch versichert) - war der Schaden vielleicht doch vorher schon vorhanden...

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Hi Michi,

es stand ja nicht in der Beschreibung welches Jahr Weihnachten der Scanner gekauft wurde ? ;-)

Und das nicht mal das Betriebssystem XP unterstützt wird, ist doch schon fast ein Indix für eine alte Krücke.

Gruß Campa

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Da trieft ja die D......... aus allen Poren-

und wo sammeln sich die jammernden Opfer : hier ....;)

Aber der Reihe nach :

1. abgesehen davon ,daß ich die Angebotsgestaltung mit den Versandkosten über Paketkosten - Versand aber als Päckchen in der Realität nicht ausstehen kann , kann sich der Käufer hier u.U. auf Treu und Glauben berufen §242 BGB . Das gleiche gilt für den Kaufzeitpunkt Weihnachten.

2. muß der Käufer nicht beweisen , daß es sich um einen Versandschaden handelt - für ihn reicht es aus Sie in Leistungsverzug zu setzen . Den ordnungsgemäßen Zustand bei Versand müßen Sie belegen - viel Spass dabei ...

3. Erübrigt sich dieses angesichts der gewählten Verpackung - Zewarolle , das ist seit langem das Schärfste , was ich hier gehört habe.

Ein Versandgut muß gemäß Verpackungsvorschriften der Post so verpackt sein , daß es aus Hüfthöhe bzw. Tischhöhe fallen gelassen werden kann .

Es muß stoß- und schlagfest verpackt werden - das heißt mindestens eine innere Schicht die federt und den Artikel gegen verrutschen absichert und außen eine Schicht , die gegen mechanische Einwirkungen absichert.
Übrigens sind auch die meisten Verkaufsverpackungen ungeeignet , da diese für den Palettentransport konzipiert sind .

Überweisen Sie Ihm den Kaufpreis zurück mit dem Vorschlag der oben gemacht wurde hinsichtlich der Ersatzscheibe beim Glaser -

und lernen daraus für die Zukunft

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Dem kann ich nur beipflichten und möchte nur noch hinzufügen das, selbst wenn es als versichertes Paket auf Reisen gegangen wäre, die Post höchstwahrscheinlich keinen Cent der Versicherungssumme ausgezahlt hätte.

Bei fahrlässiger Verpackung ist es egal als was es abgeschickt wurde, wenn es kaputt ankommt ist der VK der Dumme.

Styroflocken sind zwar teuer aber oft verschenken Geschäfte die (oder wollen nur einen kleinen Obolus), die ihre Waren in sowas verpackt bekommen.
Und im Büroartikelfachmarkt gibt es Paketklebebänder mit Warnungen drauf (Bruchgefahr/Fragile oder Vorsicht Glas etc.)... kostet auch keine 3 EUR (66m).
Hab mir jetzt selber sowas bestellt.

Also ordentlich verpacken, Vorsicht Glas Warnung drauf und als Paket verschicken und du wärst aus dem Schneider.
7 EUR für son schlampig verpacktes Teil ist allerhand.

-- Editiert von Trebor am 23.05.2004 22:36:05

1x Hilfreiche Antwort

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