Verkäufer bei EBAY unterschägt Geld oder Ware

3. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
schauemamal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Verkäufer bei EBAY unterschägt Geld oder Ware

Hallo Miteinander,

Ich habe Anfang des Jahres (Anfang Februar) bei einem privaten eBay Verkäufer einen tacho für mich gekauft. Vorrangig habe ich den Tacho bei diesem verkäufer gekauft, da dieser nicht weit von mir entfernt den Artikelstandort angegeben hatte (etwa 20Km von mir weg). Gleich nach Kauf hatte sich herausgestellt, das der erworbene Tacho aber nicht an dem angegebenen Standort liegt, sondern viel weiter weg. Daraufhin habe ich dem Verkäufer gesagt, er solle den Tacho bitte zum angegebenen Standort senden zwecks Abholung, oder er soll die Versandkosten für den von ihn bei EBAY angegebenen Versand übernehmen.

Er hat mir den Tacho dann wie angegeben als versichertes Packet abgesendet. Der Tacho ist bei mir jedoch bis Heute nicht angekommen! Ich bin nun schon länger mit dem Verkäufer in E-Mail Kontakt zwecks klärung der ganzen Sache.

Der Käufer verlangt von mir einen Beweis, daß ich den Tacho nie erhalten habe. Daraufhin habe ich ihm gesagt, weder ich noch einer meiner Nachbarn hat das Paket entgegengenommen (was ja via Unterschrift quittiert werden müsste). Er wiederrum meinte, man müsse ein versichertes Paket nicht mit einer Unterschrift quittieren beim Empfang, die Post könnte mir das direkt so ausgehändigt haben. (wäre mir zwar neu, das das gehen würde, aber belehrt mich eines anderen wen dem nicht so ist. Bei Päckchen geht das, bei versicherten Paketen nicht)

Alles in allem ist die Kommunikation Seitens des Verkäufers auch etwas komisch gewesen, erst meldete er sich mal, dann kam überhaupt nichts mehr von ihm. Dann meldete ich einen nicht erhaltenen Artikel bei EBAY, direkt darauf war wieder kommunikation mit ihm möglich, die dann aber bald wieder recht schnell ausgeblieben ist. Auf eine negative Bewertung hatte man sich dann wieder sehr schnell bei mir gemeldet und steht auch momentan mit mir im Kontakt.

Angeblich wurde von ihm schon seit langem ein Nachforschungsantrag gestellt (weit mehr als 4 Wochen her) aber die Post hätte immer noch kein Ergebnis. Ich jedoch wurde auch nie von der Post angeschrieben, was ja bei einem Nachforschungsantrag so üblich ist, wenigst kenne ich das so, ist leider nicht meine erste Sendung die nicht bei mir angekommen ist.

Der Verkäufer weiß auch, daß ich aus beruflichen Gründen jeden Tag so 2-3 Packete zugesendet bekomme, sprich ein Postbote kann sich bei mir nicht dran erinnern ob, bzw wann er mal ein Paket bei mir abgibt, dieser müsste dann wohl sagen das er dieses jeden Tag bei mir macht.

Heute habe ich dem Verkäufer geschrieben, daß ich jetzt auf jeden Fall mein Geld zurück haben will, er dieses ja auch von der Post ersetzt bekommt, da versichert versendet wurde (nach seiner Aussage würde er aber nur rund 40% vom Warenwert ersetzt bekommen, hätte man ihm so bei der Post gesagt) Ach ja was ich ganz vergessen habe, der Verkäufer konnte mir bis zum Heutigen Tag noch nichtmal eine Sendungsnummer zu dem paket geben :-(

Was den Verkäufer auch noch stört, ist das ich mein EBAY Profil auf privat stehen habe. Dieses Stimmt, hat aber nichts mit ihm zu tun, ich will einfach nicht, daß andere Leute einsehen könenn, was ich so bei EBAY kaufe, denn damit kann man sich so einiges über die Leute an Daten einholen, was ich aber nicht will, daß dieses Jemand mit mir macht.

Momentan bin ich trotz langem hin und her noch bereit die Angelegenheit mit dem Verkäufer gütlich zu regeln, wenn dieser sich aber querstellt, gehe ich auch ohne Probleme den Weg eines Rechtsstreites.

Daher jetzt meine Frage, zu was für einem Handeln würde man mir raten, wie kannich vorgehen, was muß ich beachten?
Gerne möchte ich dem Verkäufer auch den Link zu dem hier erstellten Thema geben, damit dieser sich selber mit einbringen kann in die Problematik

Würde mich über Antworten freuen, danke.

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

Hallo,

es ist eigentlich nicht deine Aufgabe, der Ware hinterherzulaufen.

Nenn doch mal die Artikelnummer, damit wir sehen können, worum es genau geht,


-----------------
"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schauemamal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Kein Problem, hier die Artikelnummer: 280456986466

-----------------
""

Das ich dem Ganzen nicht hinterherrennen müsste ist schon klar, aber was würden mir alles für rechtliche Möglichkeiten zur verfügung stehen, dies meinte ich halt noch.

-- Editiert am 03.05.2010 17:52

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

Hast du denn nicht via paypal bezahlt?

Das wäre einer der Fälle bei denen du bei der Käuferschutzlotterie gute Chancen gehabt hättest, hätte der VK keinen Versandnachweis.

-----------------
"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=mascledeep222&&sspagename=VIP:feedback&ftab=FeedbackAsSeller


Also ehrlich gesagt, hätte ich da an deiner Stelle schon längst andere Geschütze aufgefahren, ist ja schon ein Weilchen her der Kauf und bist ja nicht der einzigste, der keine Ware bekommen hat.

Hast du deine Ankündigung (Anzeige) schon wahrgemacht??

Hast du wenigstens mal einen Sendungscode von ihm bekommen.


Ach ja: und druck dir die Angebotsseite unbedingt aus und speicher sie als Screenshot ab, sie dürfte bald nicht mehr einsehbar sein.

-----------------
"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
schauemamal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein keine Paypalzahlung, bin kein Freund von Paypal. Ich möchte Paypal nicht haben wenn ich Verkäufer bin, somit nutze ich es dann auch nicht um selber damit zu zahlen (nach dem Motto nur das machen, was man selber "angetan" bekommen will).

Habe aber auch kein Problem Anzeige zu erstatten, egal ob in Deutschland bei der Polizei, oder in Frankreich.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

Ich halte auch nicht viel von paypal, nutze es aber dennoch gelegentlich beim einkaufen (wenn ich nicht 100% sicher bin, dass der VK ok ist, der Preis relativ hoch oder für´s Ausland grundsätzlich).

Du solltest dir das für die Zukunft überlegen.

Man sollte dann bei pp aber eine mail-Adresse hinterlegen, die nicht mit einem Ebay-account verknüpft ist (damit niemand damit unerwünschterweise bezahlen kann).

-----------------
"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schauemamal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein bis jetzt habe ich noch keine Anzeige erstattet, war bis jetzt immer noch gewillt, daß Ganze einigermaßen ruhig aus der Welt zu schaffen. Bin auch nicht derjenige, der gleich wegen jeder Sache zum Anwalt rennt oder dergleichen, lieber ist mir eine gütliche Regelung, aber jetzt ist dann meine Gedult doch am Ende, denke ich habe mehr als ge´nug Zeit gewärt.

Eine Sendungscode habe ich von ihm nie bekommen. Versendet hat er das Paket angeblich mit DHL, in Deutschland, da er wen ich es richtig im Kopf habe in Deutschland studiert im Saarland.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Der [Ver- ]Käufer verlangt von mir einen Beweis, daß ich den Tacho nie erhalten habe.


Wie er sich das wohl vorstellt? Vielleicht kann der VK auch beweisen, daß er nie mit Angela Merkel geschlafen und noch nie seine Frau betrogen hat. Er muß ja eine tolle Idee haben, wie der Beweis eines nicht existierenden Beweises möglich sein kann...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

@schauemamal

DU musst dem Verkäufer gar nichts beweisen!

Setz dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung, wahlweise zur Erstattung deines Überweisungsbetrages und kündige ihm die Schritte an, die du danach einleiten wirst.

(Diese musst du dann aber auch gehen).


Anleitungen:

http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=ziviles_mahnverfahren

und

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=polizei-anzeige






-----------------
"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

-- Editiert am 03.05.2010 19:12

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Gibt es so einen Tacho für einen VW nicht auch bei einem deutschen VK?
Bei Problemen ist doch abzusehen, das es schwer wird, sein Rechte Grenzübergreifend geltend zu machen, zumal es "nur" um 99 Euro geht.

Und wenn schon Ausländischer VK und Paypal angeboten wird, sollte man diese "Sicherheit" nutzen. Dann wäre die Diskussion hier gar nicht notwendig, von Paypal hättest du bei dieser eindeutigen Sachlage das Geld schon zurück erhalten.

PS: Als VK aber selbst nie PP anbieten !!

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen