Verkäufer bricht Auktion ab, "Geprellter" klagt?

15. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)
Verkäufer bricht Auktion ab, "Geprellter" klagt?

Nehmen wir an jemand hätte ne gebraucht Festplatte bei eBay eingestellt, zu erwartender Endpreis 20-25 Euro.

Nehmen wir an die Festplatte wäre dann kaputtgegangen, nachdem er die bei einem Freund hatte (weil er kein USB Stick zum mitnehmen hat..). Was gesoffen, irgendein Unsinn gemacht und dann isses passiert, wie auch immer. Garantie ist damit aussichtslos.

Der Verkäufer streicht dann später als er wieder Zuhause ist das Gebot von 1 Euro und beendet Auktion und denkt sich nix dabei.

Höchstbieter droht dann mit Schritten wenn er kein Schadensersatz bekommt (mal ganz davon abgesehen dass die Auktion so nicht mit 1 Euro ausgegangen wäre.)

Verkäufer antwortet dem Streitlustigen und schildert warum die Platte kaputtgegangen ist

Der Streitlustige lässt sich ganze 10 Tage Zeit, und plötzlich war er scheinbar beim Anwalt und schreibt folgendes:

- sein Anwalt hat durch Gerichtsbeschluss!!! Name und Adresse des Verkäufers herausbekommen
- er entweder Schadensersatz will oder einen gleichwertigen Artikel
- nach Rücksprache mit seinem Anwalt verlangt er 5 Euro Schadensersatz oder einen gleichwertigen Artikel
- ansonsten höhere Prozesskosten, wenn Verkäufer 5 Euro nicht bezahlt
- führt aus dass Verkäufer nicht sorgsam mit dem Artikel umgegangen sei
- droht mit Gericht, Rechtsschutz usw.

Einschätzung? Ich ziele insbesondere auf den ominösen Gerichtsbeschluss.

Blöfft er also nur? Wird ein Gericht tatsächlich wegen 15-20 Euro einen Gerichtsprozess einleiten?

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Wird ein Gericht tatsächlich wegen 15-20 Euro einen Gerichtsprozess einleiten?


Zivilrechtlich kannst du auch auf 1 Cent klagen. Da gibt es keine "Bagatellgrenze".

Und der K dürfte auch im Recht sein, die Rechtsprechung ist eindeutig. Gesetzlichen Grund zum Abbrechen gab es auch nicht, der VK hat immerhin zu vertreten, daß er nicht erfüllen kann.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja das waren aber nicht meine Hauptfragen. :(

Also: ist es wahrscheinlich dass ein Gericht meine Adressdaten herausgegeben hat? Meint ihr er blöfft? Ist es wahrscheinlich dass wegen sowas ein Prozess eröffnet wird? Ich meine selbst wenn ich mit wenigen Mengen Drogen erwischt werde, wird meist das Verfahren eingestellt..

Dass ich jemand wegen 1 cent verklagen kann, wusste ich doch schon immer

-----------------
""

-- Editiert am 15.06.2011 19:41

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Hypothetische Frage: Ich stelle Luxusvilla rein, breche bei 1 Euro Höchstgebot Auktion ab. Luxusvilla für 1 Euro verkauft?

Wie lässt sich überhaupt ein Schaden für einen Käufer rechnerisch ermitteln, wenn es

1) nach statistischer Wahrscheinlich unwahrscheinlich ist, dass er die Auktion gewonnen hätte?

2) unwahrscheinlich ist dass überhaupt ein Artikel, der keiner Nische entspricht, für 1 Euro den Zuschlag bekommen? Gebote werden fast alle innerhalb 1 Minute vor Ende abgegeben.

Ignoriert das Rechtswesen solche Fragen? Darf man diese Fragen überhaupt ignorieren?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

also dein K wird denke ich nicht bluffen, denn sonst wäre er jetzt schon nicht soweit gegangen. Und ganz ehrlich gesagt kan nman dem K auch nur dazu raten die Sache durchzuziehen.

Eienm Zivielgericht wird es egal sein um was für eien Betrag es sich kümmern muß. Denn das gericht wird dann von dir dafür bezahlt werden, ob du dir das wirklich antun musst?

Zu deinem anderen Beispiel, was wenn alle Interessenten so denken würden und meinen mitbieten lohnt nicht, geht ja eh für zu teuer weg und nur ein einziger traut sich ein Gebot abzugeben, was ist denn dann?

Die Problematik liegt eher an EBAY selber, daß dort überhaupt die Möglichkeit gegeben ist eine Auktion abzubrechen, diese Option sollte evtl mal überdacht werden. Da haben Leute schon tausende an Euro deswegen verloren!
Es ist nunmal unumstritten, dass man nach deutshem recht eine Auktion icht so einfach abbrechen kann, auch wenn EBAY es einem so leicht macht. Daher lässt man auch immer Jemanden den man kennt erstmal bieten, solange bis andere Bieter überboten sind und beendet dan evtl die Auktion.

Dein K ist nunmal Höchstbietender gewesen mit 1 Euro und du hast die Auktion beendet, dem gesetz nach ist das streichen/löschen der Gebote irrelevant, trotzdem bleibt der Höchstbietende weiterhin Höchstbieter.

Wenn du die Angelegenheit für dich so weit wie möglich im finanziellen gesehen gering halten willst, kann man dir nur raten zu zahlen...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Und wie mich das schockiert... das ist der Hammer. Ich habe UMGEHEND der Zahlung von 5 Euro zugestimmt. Und ich hatte meine Chance schon fast vertan. Heilige ... . Wie vorsichtig soll man noch werden? Ich kanns fast nicht glauben.

Ist es denn wirklich so dass schon ein Gerichtbeschluss meine Adresse in Erfahrung gebracht hat, wie der Typ schreibt? Nicht dass das jetzt noch von Bedeutung wäre..

quote:
Zu deinem anderen Beispiel, was wenn alle Interessenten so denken würden und meinen mitbieten lohnt nicht, geht ja eh für zu teuer weg und nur ein einziger traut sich ein Gebot abzugeben, was ist denn dann?


Es wird keinen einzige Fall geben wo ein sehr sehr wertvolles Objekt OHNE Fehler in Beschreibung/Kategorie/etc bei einem außerordentlichST niedrigen Betrag regulär geendet ist. Es gibt keinen. Ich kann es einfach so sagen, ohne es zu überprüfen, weil es stimmt, man wird mir auch kein Gegenbeispiel nennen können :) Laut ihrer Auffassung müsste dann die abgebrochene Luxusvilla-Auktion für 1 Euro an den Höchstbieter verkauft werden.

Es ist unglaublich viel unwahrscheinlicher dass eine populäre Auktion ohne Fehler mit 1 Euro endet als dass sie im ungefähr normalen Preisbereich +-50% endet. Das ist statistisch bewiesen, jede Studie wird zu diesem Ergebnis kommen. Da wird mir auch niemand wiedersprechen können.

Verdammt, ich wäre ja sonst reich, weil ich am laufenden Band Luxusartikel für 1 Euro ersteigern würde.

Umso erstaunlicher ist die Diskrepanz zwischen "Rechtsauffassung nach gesundem Menschenverstand" tatsächlich gesprochenem Recht, wie man hier im Thread sieht. Ein Skandal.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Ist es denn wirklich so dass schon ein Gerichtbeschluss meine Adresse in Erfahrung gebracht hat, wie der Typ schreibt?
Die Adresse kannauch EBAY sleber rausgegeben haben, denn diese sind ungemein kooperativ wenn es um sowas geht, denn die wissen ganu um was es geht!

quote:
Es wird keinen einzige Fall geben wo ein sehr sehr wertvolles Objekt OHNE Fehler in Beschreibung/Kategorie/etc bei einem außerordentlichST niedrigen Betrag regulär geendet ist
Egal ob es schonmal passiert ist oder nicht, ist aber auch irrelevant, denn hypotetisch gesehen ist es möglich! Wer hypotetische Fragen stellt muss dann auch solche ANtworten akzeptieren können!

quote:
Umso erstaunlicher ist die Diskrepanz zwischen "Rechtsauffassung nach gesundem Menschenverstand" tatsächlich gesprochenem Recht, wie man hier im Thread sieht. Ein Skandal.
Und das ist jetzt auch eine reine Ansichssache! Begebe dich doch mal in die Sicht des K! Warum soll man auf einen Artikel verzichten, nur weil der VK meint damit nicht mehr ordentlich umgehen zu müssen? Warum soll man wenn man Höchstbietender ist auf seien Artikel verzichten, wenn man doch wie gesagt Höchstbietender ist und der VK auch noch meint die Auktion dann beenden zu müssen? Du wurdest sogar von EBAY vor beenden der Auktion darauf hingewiesen, dass das zu zivielrechtlichen Folgen kommen kann, hastde die Warung etc bei EBAY gelesen gehabt, oder einfach alles ungelesen gelassen und einfach nur beendet?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Umso erstaunlicher ist die Diskrepanz zwischen "Rechtsauffassung nach gesundem Menschenverstand" tatsächlich gesprochenem Recht, wie man hier im Thread sieht. Ein Skandal.


Das Problem ist ja nur Folgendes (mal in die Sicht eines Käufers hineinversetzt):

Stellen Sie sich vor, Sie bieten auf eine neue neue Grafikkarte und kurz vor Auktionsende (sagen wir um 2 Uhr nachts, unwahrscheinlich, dass sonst jemand bietet) sieht es so aus, als werden Sie Höchstbietender sein zu einem Preis, der bei 50% des Ladenpreises liegt. Nun ist dies dem VK zu gering, er bricht die Auktion einfach ab.

Dann wenden Sie sich der nächsten Auktion zu: Selbes Spiel.

Dann: Sie ersteigern diese hochwertige Grafikkarte zu einem Schnäppchen-Preis bei einem dritten VK und der behauptet hinterher "Oh, die ist mir jetzt leider kaputt gegangen" (nicht auf Ihren Fall bezogen, nur als Beispiel)

Es ist einfach Tatsache, dass wenn ein Artikel angeboten wird, die Beschreibung verbindlich und zu liefern ist, sobald jemand ein Gebot abgab und daran führt nun einmal kein Weg daran vorbei. Dass Ebay es so leicht macht Auktionen zu löschen suggeriert nur das Gefühl, es wären unverbindliche Angebote die man reinsetzt - dem ist allerdings nicht so.

Mit dem Einstellen einer Auktion macht man ein verbindliches Angebot, das durch den Käufer angenommen wird - womit der Kaufvertrag exisiert und der ist für beide Seiten bindend.

Denn anders herum wäre es für den VK ja auch ärgerlich, wenn der K zwischenzeitlich beschließt: "Ist mir jetzt doch zu teuer, ich ziehe mein Gebot zurück."



-----------------
""

-- Editiert am 15.06.2011 21:37

-- Editiert am 15.06.2011 21:38

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja ich weiss jetzt. In Zukunft biet ich Anfangs auch 1 Euro auf jede Auktion damit sie nicht abgebrochen werden kann. Und wenn ich selbst ne Auktion abbrechen will, lass ich nen Bekannten drauf bieten und brech dann ab, fertig. Warum schwierig wenns auch leicht geht.

-----------------
""

-- Editiert am 15.06.2011 21:48

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

"Kein Schaden ohne Nutzen" - in diesem Fall kann man aufgrund der Summe, um die es geht, noch von einem sehr geringen Lehrgeld sprechen, um es für folgende Auktionen zu wissen.
Insofern ist es ja noch glimpflich verlaufen, denn richtig ärgerlich wäre dies bei größeren Beträgen d.h. z.B. wenn ein iPad für 1 EUR verkauft wird und man dieses versehentlich schrottet o.ä.

-----------------
""

-- Editiert am 15.06.2011 22:17

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Vor nicht all zu langer Zeit, gabs hier auch nen Thread wos um etwa 4000Euro geht, die der VK zahlen durfte für nen Diagnosegerät. Da war dann noch das schlimme, er hats für eien Freund angeboten gehabt, der Freund hats ohne EBAY abgegeben und der eigentliche Anbieter durfte dann dem damaligen höchstbietenden (Preisstand war etwa 350Euro) die Differenz zum normalen Marktpreis von etwa 5000Euro zahlen und das nur weil man was für einen Freund verkaufen sollte...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:
ist es wahrscheinlich dass ein Gericht meine Adressdaten herausgegeben hat?

Ja, so ein Beschluss ist reine Formsache, dafür haben sowohl Anwälte wie auch Gerichte Vordrucke ...



quote:
Meint ihr er blöfft?

Kann sein oder auch nicht. Ein Anwalt muss auch mal bluffen.

Falls du es herausfinden willst, dann mache einfach nichts.
Falls er nicht blufft, dann kann dich die Erkenntnis durchaus ein paar hundert Euro kosten - deine Entscheidung.



quote:
Dass ich jemand wegen 1 cent verklagen kann, wusste ich doch schon immer

Aha...
DIESE Frage
quote:
Ist es wahrscheinlich dass wegen sowas ein Prozess eröffnet wird?


sagt aber das genaue Gegenteil aus...

Oder was ist deiner Meinung nach der Unterschied zwischen 'Prozess eröffnen' und 'verklagen'?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

hm dachte es wär wie im strafrecht. also z.b. jemanden klagt wen an, aber anklage wird fallengelassen weils keinen interessiert. z.b. wie bei kleinen drogendelikten.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Nein, da warst du falsch informiert.

Kurz gesagt: sobald der Kläger die entsprechenden Schritte (z.B. Klage eingereicht, Kostenvorschuss gezahlt) eingeleitet hat, wird im Zivilrecht der Prozess geführt.
Ob von öffentlichem Interesse oder nicht ist dabei unerheblich.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Hypothetische Frage: Ich stelle Luxusvilla rein, breche bei 1 Euro Höchstgebot Auktion ab. Luxusvilla für 1 Euro verkauft?


Ja. Guck dir mal den Rübenroderfall an.

quote:
Wie lässt sich überhaupt ein Schaden für einen Käufer rechnerisch ermitteln, wenn es


Schaden ist immer Wert minus Endpreis. Also in deinem Fall Wert minus 1 EUR.

quote:
1) nach statistischer Wahrscheinlich unwahrscheinlich ist, dass er die Auktion gewonnen hätte?


Darauf kommt es nicht an. Der VK erklärt bei Einstellen bereits verbindlich, mit dem bei Auktionsende Höchstbietenden kontrahieren zu wollen. Beendet der VK die Auktion vorzeitig, kommt der Vertrag zu dem dann vorliegenden Höchstgebot zustande. Eine Spekulation, was passiert wäre, wenn der VK die Auktion nicht abgebrochen hätte, ist müßig, denn darauf kommt es nicht an. (So wie es, wenn ich dir heute mein Auto verkaufe, egal ist, ob morgen noch jemand kommt, der mir mehr gezahlt hätte.)

quote:
2) unwahrscheinlich ist dass überhaupt ein Artikel, der keiner Nische entspricht, für 1 Euro den Zuschlag bekommen? Gebote werden fast alle innerhalb 1 Minute vor Ende abgegeben.


S.o.

quote:
Ignoriert das Rechtswesen solche Fragen? Darf man diese Fragen überhaupt ignorieren?


Ignorieren nicht, aber beantworten. Was ich oben getan habe. :)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Nur ein kleiner Nachtrag:

Juhu gerade wahrscheinlich ca. 200 Euro verloren weil ich nicht geboten habe, bevor der Artikel abgebrochen wurde :(

http://cgi.ebay.de/Hewlett-Packard-ZR24w-24-Zoll-LCD-TFT-Monitor-/110704614339?pt=DE_Elektronik_Computer_Computer_Monitore_Flachbildschirme&hash=item19c6825bc3



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Kleiner Nachtrag:

Der Verkäufer schreibt mir jetzt er hat die Auktion beendet weil der als Sofortkauf rausging.

Erlaubt?? Ich war zwar nicht Höchstbietender aber dennoch frage ich mal ob das Ebay egal ist.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

Erlaubt ist das schon.

Er hat nun dadurch eben einen KV mit dem Höchstbietenden geschlossen.

Es liegt allerdings ein Verstoss gegen die eBay Grundsätze vor.

Auswirkungen wird das aber kaum haben.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Oje, hab wieder ein Problem.

Wieder etwas verkauft, für 11 Euro eine Hose. Käufer zahlt 10 Tage lang nicht, mache Angebot an unterlegene Bieter, der unlegene Bieter schlägt zu. Der ursprüngliche Bieter zahlt aber dann auch.

Jetzt zeigt mir EBay 2 verkaufte Angebote an, mit demselben Artikel. Hab ich jetzt 2 Kaufverträge? Ich dachte "Angebot an unterlege Bieter" bedeutet dass wenn einer nicht zahlt, dann der andere den Artikel haben. Anders macht das doch keinen Sinn?

Andererseits beziehen sich beide Auktionen auf den selben Artikel und nicht auf zwei identische Hosen XD Physikalisches Problem.

-- Editiert am 01.07.2011 08:33

1x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Ne habe nicht das recht vom Vertrag zurückzutreten, habe also 2 Kaufverträge.

Schadensersatz bedeutet doch den Schaden finanziell ausgleichen, laut Definition, oder?

Kann mir nur ungefähr vorstellen wie sich so ein Schaden bemisst. Dazu zählt doch nur:

- Schaden durch verlorene zeit
- Schaden durch verlorene Mühe
- Schaden durch verlorenes Schnäppchen (theoretisch, der Artikel war kein Schnäppchen sondern Preis war normal).

Grob überschlagen maximal also 5 Euro Schadenersatz, eher 2-3 Euro, also was solls, ich biete ihm Schaden ersatz, mehr kann ich eh nicht machen. Zum GLück verkauf ich nur Artikel für so Pisspreise :)

Zumindest einen gleich Artikel werde ich nicht auftreiben können ohne Tage bei Ebay nach Auktionen zu suchen. Ich vermute sogar Wochen oder Monate..

Naja egal, vielleicht passt das auch so. Einer der 2 Personen wird hoffentlich aus Kulanz vom Vertrag zurücktreten ^^ Hoffentlich wird meine Leichtsinnigkeit nicht zur Gewohnheit -.-

-- Editiert am 01.07.2011 16:39

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen