Hallöle,
kurze Frage:
So ein Typ kauft bei einem großen Internetauktionshaus ne Spielküche für seinen Sohn. In der Beschreibung steht Top-Zustand. Ist aber in Wirklichkeit stark gebraucht und sehr dreckig. Also beschwert sich der Typ bei dem Verkäufer. Der sieht das aber nicht ein und ist nicht bereit die Küche zurückzunehmen. Der Typ beschwert sich bei dem Auktionshaus und bewertet den Verkäufer negativ. Gleichzeitug beschließt er die Küche einfach wieder zu verkaufen. Da er die Küche nicht zusammengebaut hat, nimmt er das Bild der anderen Auktion (handelt sich ja eigentlich um die gleiche Küche) und schreibt nen eigenen Text dazu.
Jetzt droht der Verkäufer mit ner Abmahnung, weil er schlecht berwertet wurde.
Würde mich mal interessieren, wie da die Rechtslage ist.
Danke
Gruß Dudlmudl
Verkäufer droht mit Abmahnung
23. Januar 2008
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Frage vom 23. Januar 2008 | 09:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer droht mit Abmahnung
#1
Antwort vom 23. Januar 2008 | 10:12
Von
Status: Praktikant (583 Beiträge, 107x hilfreich)
Der Typ hätte die Spielküche einfach im Rahmen des Widerrufsrechts bei dem Verkäufer zurückgeben können.
Eine Abmahnung ist ein wettbewerbsrechtliches Instrument und wird gegen einen privaten Käufer, der zurecht eine negative Bewertung abgibt, keinen Erfolg haben. Allerdings wären andere rechtliche Schritte möglich, sofern der Text der negativen Bewertung nicht zulässig ist.
#2
Antwort vom 23. Januar 2008 | 10:42
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6070x hilfreich)
quote:
Der Typ hätte die Spielküche einfach im Rahmen des Widerrufsrechts bei dem Verkäufer zurückgeben können
Hab ich was überlesen? Wo steht denn, daß der VK gewerblich ist?
Bei einem Kauf von Privatpersonen gibt es kein Widerrufsrecht.
@Dudlmudl
Du hast also das Bild geklaut. Eine Abmahnung ist Unsinn, aber zivilrechtlich kann der VK durchaus sein Recht am Bild, dir gegenüber, zu barer Münze machen.
Viele Grüße, Michael
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#3
Antwort vom 23. Januar 2008 | 11:03
Von
Status: Praktikant (583 Beiträge, 107x hilfreich)
*** Hab ich was überlesen? Wo steht denn, daß der VK gewerblich ist? ***
Ich glaube ich habe 'bei einem großen Internetauktionshaus' falsch verstanden. Ich ging davon aus, dass der Verkäufer ein 'großes Internetauktionshaus' sei. Tatsächlich ist hier aber wohl eher die Plattform gemeint
#4
Antwort vom 23. Januar 2008 | 12:28
Von
Status: Bachelor (3488 Beiträge, 689x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 23. Januar 2008 | 13:52
Von
Status: Schüler (172 Beiträge, 19x hilfreich)
quote:
Ne Abmahnung wegen der Verwendung des Fotos ist durchaus sinnvoll. Wegen einer unwahren Tatsachenbehauptung in der Bewertung kann ebenfalls rechtlich vorgegangen werden.
Na klar, typisch Deutsch
abmahnen, klagen...
sprich Geld scheffeln, egal wie und wo es herkommt.
Hauptsache Geld her.
Ich kann das bald nicht mehr lesen.
#6
Antwort vom 24. Januar 2008 | 08:08
Von
Status: Bachelor (3488 Beiträge, 689x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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