Verkäufer droht mit Abmahnung

23. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dudlmudl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer droht mit Abmahnung

Hallöle,

kurze Frage:

So ein Typ kauft bei einem großen Internetauktionshaus ne Spielküche für seinen Sohn. In der Beschreibung steht Top-Zustand. Ist aber in Wirklichkeit stark gebraucht und sehr dreckig. Also beschwert sich der Typ bei dem Verkäufer. Der sieht das aber nicht ein und ist nicht bereit die Küche zurückzunehmen. Der Typ beschwert sich bei dem Auktionshaus und bewertet den Verkäufer negativ. Gleichzeitug beschließt er die Küche einfach wieder zu verkaufen. Da er die Küche nicht zusammengebaut hat, nimmt er das Bild der anderen Auktion (handelt sich ja eigentlich um die gleiche Küche) und schreibt nen eigenen Text dazu.
Jetzt droht der Verkäufer mit ner Abmahnung, weil er schlecht berwertet wurde.
Würde mich mal interessieren, wie da die Rechtslage ist.
Danke
Gruß Dudlmudl

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Der Typ hätte die Spielküche einfach im Rahmen des Widerrufsrechts bei dem Verkäufer zurückgeben können.

Eine Abmahnung ist ein wettbewerbsrechtliches Instrument und wird gegen einen privaten Käufer, der zurecht eine negative Bewertung abgibt, keinen Erfolg haben. Allerdings wären andere rechtliche Schritte möglich, sofern der Text der negativen Bewertung nicht zulässig ist.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Der Typ hätte die Spielküche einfach im Rahmen des Widerrufsrechts bei dem Verkäufer zurückgeben können


Hab ich was überlesen? Wo steht denn, daß der VK gewerblich ist?
Bei einem Kauf von Privatpersonen gibt es kein Widerrufsrecht.

@Dudlmudl
Du hast also das Bild geklaut. Eine Abmahnung ist Unsinn, aber zivilrechtlich kann der VK durchaus sein Recht am Bild, dir gegenüber, zu barer Münze machen.

Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

*** Hab ich was überlesen? Wo steht denn, daß der VK gewerblich ist? ***

Ich glaube ich habe 'bei einem großen Internetauktionshaus' falsch verstanden. Ich ging davon aus, dass der Verkäufer ein 'großes Internetauktionshaus' sei. Tatsächlich ist hier aber wohl eher die Plattform gemeint ;)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
Ne Abmahnung wegen der Verwendung des Fotos ist durchaus sinnvoll. Wegen einer unwahren Tatsachenbehauptung in der Bewertung kann ebenfalls rechtlich vorgegangen werden.


Na klar, typisch Deutsch

abmahnen, klagen...
sprich Geld scheffeln, egal wie und wo es herkommt.

Hauptsache Geld her.
Ich kann das bald nicht mehr lesen.



1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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