Verkäufer droht mit Anwalt wegen Negativbewertung

23. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
tengil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)
Verkäufer droht mit Anwalt wegen Negativbewertung

Hallo liebe Forumer,
ich hatte ja schon einmal in dem Thread "Haftung bei mangelhafter Verpackung" geschrieben. http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=148871&page=2&ccheck=1 Ich habe den Verkäufer im Anschluss bewertet mit "Gerät durch Verpackungsmangel beschädigt, Verkäufer stur und uneinsichtig". Gestern bekam ich dann einen Drohbrief von dem Verkäufer, dass ich die Bewertung zurücknehmen müsse, andernfalls würde er einen Anwalt einschalten und das würde dann richtig teuer für mich werden. Er hat dazu ausserdem über eBay einen Antrag geschickt zur Überarbeitung der Bewertung. Ich habe daraufhin dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich bereit bin, die Bewertung zurückzunehmen, wenn er für den Schaden der durch die Mangelverpackung entstanden ist, aufkommt. Ich habe ausserdem eine Bewertungsergänzung gemacht. Ergänzung: "Hermes hat Mangelverpackung bestätigt, Verkäufer droht mit Anwalt wegen Bewertung". eBay hat mir in einem Telefongespräch abgeraten, die Bewertung zurückzunehmen, weil sonst das Bewertungssystem keinen Sinn machen würde.

Was meint ihr hier im Forum, ist es besser da nun nachzugeben weil der Verkäufer gute Chancen vor Gericht hätte damit durchzukommen, oder sollte man sich da nicht so schnell einschüchtern lassen? Vielen Dank schon mal im Voraus!
Grüße Tengil


-- Editiert am 23.04.2009 08:50

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo tengil,
dieses Thema gab's hier schon x-mal, nutz mal die Suchfunktion.

Gruß

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#2
 Von 
tengil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Da Rules,
hab ich schon probiert, bin aber nicht so recht fündig geworden (schäm) Die Fälle die ich gefunden habe, waren alle etwas anders. Ich wäre deshalb trotzdem für Antworten dankbar ;-) Ich hoffe es ist nicht allzu schlimm, wenn nochmal frage.

Grüße, Tengil

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#3
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Ich würde da gar nichts unternehmen - einfach abwarten. Wer die Wahrheit sagt kann doch nicht gezwungen werden das zu widerrufen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Ist doch ganz einfach: wenn du im Streitfall deine Behauptungen beweisen kannst, hast du auch nichts zu befürchten (außer dem ganzen Streß und der verlorenen Zeit).
Es ist völlig zulässig, wahre Tatsachen, die keine Schmähkritik darstellen, zu veröffentlichen, auch wenn diese Wahrheit für den VK "geschäftsschädigend" sein sollte; letzteres hätte er sich dann selbst zuzuschreiben, wenn er ein geschäftliches Verhalten an den Tag legt, dessen Offenbarung schlecht für ihn ist.

> Er hat dazu ausserdem über eBay einen Antrag geschickt zur Überarbeitung der Bewertung

Das kann er gerne tun; eBay löscht nur Bewertungen, die offensichtlich beleidigend etc. sind. Alles andere löscht eBay nur auf richterliche Anordnung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tengil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo zusammen,
danke für die Antworten! Der Verkäufer behauptet steif und fest, ich lüge er hätte gut verpackt und meine Bewertung wäre Verleugnung ( Ausdruck von ihm ;-)) Muss er denn einen Beweis für gute Verpackung erbringen, oder wie würde das vor Gericht laufen? Ich habe ja aber noch die Verpackung und das defekte Gerät. Ich habe auch noch Fotos, "Gerät noch nicht ganz ausgepackt und defekt". Ausserdem hat Hermes bestätigt, das der Schaden nicht durch das Transportunternehmen entstanden ist und nicht für Mangelverpackung aufkommt. Mein Mitbewohner war beim Auspacken auch dabei und kann es bezeugen. Ich hätte also einiges an Beweismitteln um die Mangelhaftigkeit nachzuweisen.

Bei eBay gibt es seit kurzer Zeit die Möglichkeit, das Verkäufer einen Antrag auf Überarbeitung der Bewertung an den Käufer stellen können. Dafür gibt es den Button ablehnen oder überarbeiten. Es gibt eine 10 Tage Frist zur Bearbeitung des Ganzen.

Grüße Tengil

-- Editiert am 23.04.2009 10:15

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#6
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Da du die Wahrheit sagst, kannst du getrost den Button "ablehnen" drücken.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.07.2010 10:23:28
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
tengil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich hatte dem Verkäufer ja angeboten, die Bewertung zu überarbeiten, wenn er bereit wäre, für den entstanden Schaden (35 Euro) durch Mangelverpackung aufzukommen. Heute habe ich folgende Mail vom Verkäufer bekommen:

Sehr geehrter Herr D....,

vielen Dank für ihre schöne Email.
Diese kann ich gleich mit weiterleiten zur Staatsanwaltschaft wegen Erpressung.
Es ist ihnen überlassen die Bewertungsrücknahme bis 26.4.2009 ab zu schließen.
Ich gebe ihnen weiterhin die Rücknahme der negativen Bewertung einzuleiten.
Wenn dieses nicht bis zum 1.5.2009 oder sogar vorzeitig geschieht. Werde ich sämtliche Unterlagen der Staatsanwaltschaft Hof weiterleiten und sie wegen Geschäftsschädigung / Verleugnung und Erpressung anzeigen.
Ich werde auch Ebay befragen, ob solche Äußerung wegen der Rücknahme gemacht worden ist.

Mfg
W.....

Also das klingt für mich eher nach Erpressung als das Angebot eines Entgegenkommens, das ich dem Verkäufer gemacht habe. Ich habe heute jedenfalls den Antrag mit der Begründung das sie korreckt war abgelehnt. Bin mal gespannt, was der sich noch einfallen lässt.

Grüße, Tengil



-- Editiert am 26.04.2009 09:10

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#10
 Von 
neci
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

das is'n spinner!
schon allein der wortschatz/rechtschreibung/grammatik/satzbau ist absolut lächerlich..

geh lieber raus und genieß die sonne ;)

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#11
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

Wenn das alles so stimmt wie es hier dargestellt worden ist,
brauchst du dir keine Sorgen machen!


je nach dem was du gekauft hast.......evtl. zeigt er dich ja auch noch wegen verdacht auf TERRORISMUS an ;-)

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