Verkäufer droht mit Inkasso und Unterlassungsklage

17. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)
Verkäufer droht mit Inkasso und Unterlassungsklage

Hatte über eBay einen Artikel im Wert von 6,48€ zzgl. Versand. bestellt Und dies mit Paypal direkt am selben Tag bezahlt, was an eine Abweichende Lieferadresse gesendet werden sollte.

Leider ist dieser Artikel bis heute bei mir nicht angekommen bzw. weder an der Abweichende Lieferadresse und hatten den Verkäufer höflich über PayPal kontacktiert. "Die Ware sei noch nicht da, er solle bitte doch mal nachforschen."

Antwort: Dies könne nicht sein, würde den Artikle unterschlagen. Und die bis entgültige Bezahlung sein Eigentum wäre. Sollte es sich PayPal es zu meinen gunsten entscheiden würde er es ein Inkasso Büro weiter leiten und es so auf dem Wege gelten machen. Und im falle eine negative Bewertung eine Unterlassungsklage einreichen.

Wo ich dies gelesen hatte sind mir alle Sicherungen Rausgesprungen und habe nach 3 weiteren Tagen den Käuferschutz beantragt. Was auch nachher zu meinen gunsten entschieden wurde.

Reaktion vom verkäufer ich sollte noch mal die Adressen bennen an dem der Artikel gesendet werden sollte, dar es 2 Unterschiedlichen Adressen es gäbe (Angemeldete Adresse (ebay) und Lieferadresse) und mir noch mal die selbe Email mit der Drohung das es an einen Inkasso Büro weitergeleitet wird und mich nicht wagen sollte eine negative Bewertung abzugeben.

Gemacht getan und ich gab Ihn eine neg. Bewertung.

Darauf hin bekam ich eine email das ich es noch bereuene werde und das der Ärger es richtig für mich begonnen hätte und würde einen Einschreiben bekommen.
Was ja auch an der gewünschten Lieferadresse ankam. Worauf ich auch am nächsten Morgen eine Email erhalten hatte das ich den Einschreiben erhalten hatte. Nun sollte ich es gut überlegen, was ich mache und mit der Aufforderung noch die Bewertung bis Tag X zuändern. Was ich aber auch nicht einsehen. Warum sollte ich denn Ihn Positiv bzw. neutral bewerten wenn ich keine Ware erhalten habe. Und so verhalten kann man auch nciht so einfach tolerieren.

Sollte ich aber bis dem Tag X es nicht abänder würde er es mit weiteren Rechtlichen schritten gegen mich Einleiteten und eine Unterlassungsklag und mit einer Anzeige auf verdacht des Gewerbehandel (hatte mehre alten CD´s aus den 80er und 90er Jahren im schnitt von 1,50€ bis max 2,50€ als Privatverkäufer verkauft.).

Hatte auch auf dem Profil der Verkäufer gesehen das einige Bewertungen bearbeitet worden sei. Was für mich auch bedeutet das er es immer wieder auf diese Tour macht um sein 100% zu behalten.

Hatte auch mehremale mit Ebay telefoniert und jedes mal hatte ich eine andere Antwort bekommen. Was ich nun sehr unsicher bin und nicht mehr weiss was ich machen sollen.

Wie weit kann ein Verkäufer bei Ebay gehen egal ob als Privat oder Gewerblich und würde der Verkäufer mit den Anspielungen überhaupt damit durch kommen?



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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Es ist ja noch unklar, was du in deiner Bewertung geschrieben hast.

Wenn du lediglich schreibst, daß du den Artikel nicht erhalten hast, bist du auf der sicheren Seite, denn der VK kann vermutlich ja nicht das Gegenteil beweisen.

Wenn du natürlich sowas schreibst wie "liefert trotz Zahlung nicht", könnte der unbeteiligte Beobachter das auch als Betrugsunterstellung (bewußte Nichtlieferung) interpretieren, auch wenn vielleicht wirklich nur die Ware verloren gegangen ist.

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#2
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
Es ist ja noch unklar, was du in deiner Bewertung geschrieben hast.

Wenn du lediglich schreibst, daß du den Artikel nicht erhalten hast, bist du auf der sicheren Seite, denn der VK kann vermutlich ja nicht das Gegenteil beweisen.

Wenn du natürlich sowas schreibst wie "liefert trotz Zahlung nicht", könnte der unbeteiligte Beobachter das auch als Betrugsunterstellung (bewußte Nichtlieferung) interpretieren, auch wenn vielleicht wirklich nur die Ware verloren gegangen ist


Ich hatte schon ein wenig mehr in der Bewertung geschrieben.
quote:
keine ware ...... droht .......


Das behaupte ich ja auch nicht das er den Arikel nie versendet hatte bzw. habe es nie gesagt/ Unterstellt. Um Gottes willen. Weiss zu gute das es auch auf andere Wege abhanden kommen kann.

z.B. Postweg. etc.

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#3
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

Zur allgemeinen Information:
Der Verkäufer ist verpflichtet, an die in paypal hinterlegt Adresse zu senden!


Solltest du @ciccio76 womöglich in der Bewertung beleidigt haben oder gar das böse B-Wort benutzt, könntes du ein Problem bekommen. Hast du sachlich und nachweisbar korrekt bewertet, kann er dir gar nichts.







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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:

Zur allgemeinen Information:
Der Verkäufer ist verpflichtet, an die in paypal hinterlegt Adresse zu senden!


Solltest du @ciccio76 womöglich in der Bewertung beleidigt haben oder gar das böse B-Wort benutzt, könntes du ein Problem bekommen. Hast du sachlich und nachweisbar korrekt bewertet, kann er dir gar nichts.



Ich habe sachlich die Bewertung abgegeben, was ganz der Wahrheit entsprach.
Wäre ja auch nie auf die Idee sonst gekommen es so zuschreiben wenn er es nicht angedroht hat. Und ein Ebay Mitarbeit am Support hatte es mir ja auch bestätigt das es sachlich sei.

hier ist noch mal ein Auszug von der Berwertung:

quote:
keine Ware erhalten, ........ droht mit.........


und gebe hiermit auch mein WORT das ich nichts Beleidigten in der Bewertung geschrieben habe. NUR SACHLICH. Ohne Ihn irgendetwas zu unterstellen!

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#5
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Und warum dürfen wir nicht den exakten Text der Bewertung erfahren und müssen uns was zusammenraten? Auf Ebay ist es ja schließlich auch veröffentlicht, da sollte man es hier auch tun, wenn man Rat dazu sucht.

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#6
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)

Bin nur vorsichtig und möchte eigentlich nicht noch mehr Öl in den Feuer kippen.

Aber womal ich habe ja nichts mehr zu verlieren. also dann gib ich mal den komplette Bewertung her.

diese Bewertung hab ich im geschrieben.

quote:
keine Ware erhalten. Käuferschutz beantragt , droht mit Inkasso nie wieder!


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

An der Bewertung kann ich nichts unzulässiges oder unterlassungswürdiges finden.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
@Time Trial
An der Bewertung kann ich nichts unzulässiges oder unterlassungswürdiges finden.



also brauche ich mir soweit keine sorgen machen und kann es so stehen lassen?

Hatte eben gesehen das der Verkäufer wieder eine überarbeitete Bewertung mehr hat.
Nun wollte ich den anderen Käufer mal kontacktieren um zu erfahren wie es bei Ihm verlaufen sei. Ob der Verkäufer auch mit eine Unterlassungsklage gedroht hat.

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#9
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Es geht um sechs Euro achtundvierzig! Kein Verkäufer, wenn er denn noch ein paar Tassen im Schrank hat, wird darum Aufstand machen. Der versucht es halt mit Drohung, weiter nichts. Bleib ruhig, du hast ihn nicht beleidigt, nur das ist wichtig, und kümmere dich um die Sache nicht mehr.

Ich hatte vor einiger Zeit auch mal so einen Fall. Mir hat der Verkäufer zunehmend ausfallende E-Mails geschrieben, weil er mich unbedingt provozieren wollte. Ich habe (mit aller Vorsicht bei meinen Antworten) das Spielchen eine Zeit mitgespielt und ihn dann um seine Zustimmung zur Veröffentlichung gebeten. Da war er dann schnell stumm.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
Es geht um sechs Euro achtundvierzig! Kein Verkäufer, wenn er denn noch ein paar Tassen im Schrank hat, wird darum Aufstand machen.


so sehen ich es auch. Ich hatte auch einige Artikel über Ebay verkauft und der eine oder andere Käufer hat auch mal ne runde Theater gemacht.

Meine Denkweise dann, schnautze halten, hier hast du ein teil des Kaufbetrages zurück. oder sogar den ganzen und lasse mich in ruhe. So habe ich mich zwei, drei mal verhalten und hatte keine weiteren Probleme.

quote:
du hast ihn nicht beleidigt, nur das ist wichtig, und kümmere dich um die Sache nicht mehr.


Ich hatte mich in allen Emails nie beleidigend ausgedrück oder je ein Wort benutzt wie zum Beispiel: Bet...... oder hast Vorsetzlich den Artikel nicht versednet. Im gegenteil. Hab mich in den Bereich sehr zurück gehalten.

Somit werde ich es auch auf mich zukommen lassen und es weiter beobachten was daraus passiert.


Also lange Rede kurzer Sinn VIELEN DANK AN EUCH ALLEN IHR HABT MIR WIRKLICH SEHR GEHOLFEN UND BIN NUN AUCH SEHR BERIHIGT.



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#11
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Wenn der kein negativ verdient hat, wer dann?

Was wichtig und richtig ist: Wer mit PayPal zahöt, bekommt den Artikel dort hin geliefert, was bei PayPal hinterlegt ist. Nur so hat der Verkäufer ein Anspruch auf Verkäuferschutz.

Ist dies Anschrift also nicht korrekt gewesen, hat er das Recht nochmals Portokosten für eine erneute Zusendung zu verlangen. Allerdings sollte man da sachlich bleiben.

Wer droht, hats nicht kapiert.


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
bekommt den Artikel dort hin geliefert, was bei PayPal hinterlegt ist. Nur so hat der Verkäufer ein Anspruch auf Verkäuferschutz.

Ist dies Anschrift also nicht korrekt gewesen, hat er das Recht nochmals Portokosten für eine erneute Zusendung zu verlangen. Allerdings sollte man da sachlich bleiben.


Die hinterlegte Adresse bei Paypal ist indentisch mit der gewünschten Lieferadresse die bei Ebay hinterlegt ist bzw. war.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Und da hat er nicht hingeliefert? Sondern an eine andere Andresse?

Dann nicht nur bei ebay sondern auch bei PayPal den Fall melden.

ich würde (falls noch möglich) einen Ergänzungskommentar zur Bewertung schreiben.
Etwa so: an falsche Adresse gel., droht Inkasso und Gericht statt zu klären.

Das mit der flaschen Anschrift kann passieren, ist aber eindeutig der Fehler des Verkäufers. Wenn er gleich mit so Begrifflichkeiten wie Unterschlagung um sich wirft, ohne nachzuforschen, wo das Prob. liegt hat er Negativ verdient. Basta.

Dafür ist das Bewertungssystem da. Schwarze Schafe ausfiltern und andere Käufer vor solchen Methoden warnen.

Abhaken und vergessen.

Soll erklagen, bis er grün wird. Das wird sehr teuer. Er muss für jeden Quatsch den er gerichtlich versucht durchzusetzen in Vorleistung gehen. Am Ende bleibt er 100% auf seinen Kosten sitzen. Der Fehler liegt bei ihm und zur Klärung hat er ja offensichtlich 0% beigetragen. Da bekommt er niemals Recht.

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#14
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Was ich nicht verstehe ist: Warum bestehen Sie nicht auf Lieferung der Ware? Sie haben schließlich die Möglichkeit, den Verkäufer zur Lieferung aufzufordern (fristgemäß bis ...). Liefert er nicht bis dahin, ist er erfolgreich in Verzug gesetzt und Sie könnten Folgekosten (auch Anwalt!) von ihm geltend machen. Diesen Spaß würde ich mir bei einem solch dreisten Vorgehen nicht entgehen lassen. Am Ende ist er nämlich der Dumme und muss vermutlich >100 Euro löhnen.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
Und da hat er nicht hingeliefert? Sondern an eine andere Andresse?


@Silo51keine Ahnung wo es hin geschickt worden ist, Es wäre ja auch nicht schlimm gewesen wenn es an der gemeldete Adresse Versendet geworden wäre.

quote:
Was ich nicht verstehe ist: Warum bestehen Sie nicht auf Lieferung der Ware? Sie haben schließlich die Möglichkeit, den Verkäufer zur Lieferung aufzufordern (fristgemäß bis ...). Liefert er nicht bis dahin, ist er erfolgreich in Verzug gesetzt und Sie könnten Folgekosten (auch Anwalt!) von ihm geltend machen. Diesen Spaß würde ich mir bei einem solch dreisten Vorgehen nicht entgehen lassen. Am Ende ist er nämlich der Dumme und muss vermutlich >100 Euro löhnen.


@Klagdichreich dies ist mir für den Betrag von keine 7,00€ doch ein wenig zu blöd und die Zeit habe ich für ein mist nicht.
Habe ja auch bereits von PayPal das Geld zurück bekommen und ist von meine Seite aus auch erledigt.

Was mich halt nur so interressiert hat ob der Verk. überhaupt damit durchkommen kann.


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