Verkäufer fordert Provision von Käufer

21. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
NeoLF
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer fordert Provision von Käufer

Ich habe bei ebay Donnerstag letzte Woche ein Notebook ersteigert.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8780442647&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1

Mein Fehler war; ich bin davon ausgegangen dass es selbstverständlich wäre bei einem Betrag von fast 2000€ den Treuhandservice zu benützen.
Vorallem wenn der Verkäufer erst 2Bewertungen hat.

Nun hatte ich das Notebook ersteigert aber er weigerte sich wehement den Treuhandservice in anspruch zu nehmen und wollte das Geld umgehend auf seinem Konto haben.
Das alles machte mich noch Misstrauischer.

Am Montag meldete er den Artikel dann bei Ebay als "nicht bezahlt" und ich solle einwilligen dass wir uns geeinigt haben die Transaktion niederzulegen, damit er seine Ebay-Gebühren wieder zurück bekomme.
Als ich auch nach einem Telefonat mit ihm keine einigung erreichen konnte, klickte ich bei ebay das Kästchen "zur einvernehmlichen einigung" an und schrieb dazu den Kommentar:

"Ich kann die Transaktion allerdings nicht mit gutem Gewissen abbrechen da ich mir nicht sicher sein
kann dass diese Mitglied nicht evtl ein Betrüger ist.
Auch ein telefonat hat keine Klarheit gebracht
, warum der Herr sich so wehement dagegen wehrt den Treuhandservice zu nutzen und erst 10Tage nach
Vorauskasse eine orginalverpackte/versiegelte und ungebrauchte Ware verschicken kann.
Außerdem sagte
er mir am telefon dass er auch noch ein anderes ebay Konto unterhalte.
ICH MÖCHTE KEINE BEWERTUNG"

Nun hat ebay den Fall als "NICHT einvernehmlich geeinigt" gewertet und der Verkäufer bekommt die Verkaufsprovision von ebay nicht zurück.
Zu allem überdruss schickte ebay ihm auch noch meinen Kommentar

und ich bekamm von dem Verkäufer heute abend eine email dass er diese Verkaufsprovision (50,87€) die er nun wegen mir nicht von ebay erstattet bekommt nun von mir haben will und ansonsten seinen Anwalt einschalten wolle.

Kann er die Gebühr von mir verlangen?

Kann ich evtl. vom Kauf zurücktreten?
Es war aber eine Auktion von Privat.

Ich weiß nicht wie ich die Erklärung mehr abkürzen kann ohne evtl wichtige Aspekte weg zu lassen.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jensrussel
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 11x hilfreich)

Treuhandservice war kein Bestandteil der Auktion! Warum er es nicht macht? Weil es Gebühren kostet. Da die Auktions-Bebühren nicht von eBay erstattet werden, musst Du zahlen. Schon allein wegen Deiner Falschaussage (zur einvernehmlichen einigung), finde ich gelinde gesagt ziemlich tolldreist.
Ich versteh es einfach nicht! Da wird geboten, was der Teufel hält und hinterher wird verhandelt. Die ganze Auktion über hast Du Zeit gehabt, den Verkäufer nach Treuhandservice zu fragen!
Und warum erst gegen Vorauskasse eine orginalverpackte/versiegelte und ungebrauchte Ware verschicken werden kann; kann auch bedeuten, dass er Komissionsware verkauft.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@NEO

Ich muß zugeben, daß auch ich bedenken hätte, bei einem neuling 2000€ zu überweisen. Aber wie jensrussel schon bemerkt, so etwas überlegt man sich vor dem Gebot und ändert nicht eingenmächtig die Bedingungen, nachdem der Vertrag geschlossen worden ist. Ich sehe das auch so, daß der VK einen Anspruch auf Erstattung der Unkosten hat.

So eine Geschichte hatten wir doch vor ein paar Tagen genau identisch hier:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=59023

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Jens Russel,

Kommisionsware kann ein privater Verkäufer sicher nicht verkaufen ;)

Grüsse, Timo.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Leute Leute...

Was jensrussel is absoluter quatsch und normi schließt sich auch noch an *kopfschüttel*

Bitte lesen:
"Angaben zum Verkäufer
audorf0815 ( 3 )
Bewertungsprofil: 3
Positive Bewertungen: 100%
Mitglied seit 11.02.06 in Deutschland
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer "

-> Vom Widerrufsrecht gebrauch machen und gut is...


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Tommy

Nun mal langasam Tommy mit deiner unsachlichen Kritik. Du hast zwar recht, wie ich sehe, aber das konnte ich nicht ahnen, denn der TE sprach von einer Privatauktion. Da habe ich nicht extra darauf geachtet, daß diese Angabe falsch ist.

Bei einem gewerblichen VK hat Tommy selbstverständlich recht. Also Neo, wie kommst du darauf, daß es sich um eine Privatauktion handelt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Der VK scheint mir aber auch nicht so ganz auf dem laufenden zu sein. Meldet sich als gewerblich an, aber kein Impressum, keine Widerrufsbelehrung...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

----Der VK scheint mir aber auch nicht so ganz auf dem laufenden zu sein. Meldet sich als gewerblich an, aber kein Impressum, keine Widerrufsbelehrung... ----

Das stelle ich auch bei nahezu jeder 2.Auktion von gewerblichen Verkäufern von Motorradteilen fest.


-----------------
"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NeoLF
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die schnellen Antworten.

Ich bin davon ausgegangen da er mir in der letzten email geschrieben hat dass er 2 ebay-Acounts hat weil er Geschäftliches und Privates trennen muss.

Wenn dem nun wirklich so ist,
wohin und wie schicke ich dann am besten/sichersten den Wiederruf?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NeoLF
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich auch wenn ich die Ware noch nicht bekommen/bezahlt habe vom Kauf zurücktreten?

Ich hab gerade verschiedene AGB gelesen und da ist teilweise nur von Rückgabe recht und Rücksendung die rede.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Widerruf am sichersten mit Einschreiben. Wideruf kann auch vor Erhalt der Ware erfolgen. Rückgaberecht intressiert hier nicht, da zunächst das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht greift.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

da er mir in der letzten email geschrieben hat dass er 2 ebay-Acounts hat weil er Geschäftliches und Privates trennen muss

Es ist im übrigen nach den eBay-AGB durchaus erlaubt, zwei Accounts auf einem Namen angemeldet zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
NeoLF
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das weiß nun ich auch mitlerweile.

Und zu einem Kommentar von vorher:
Ich hatte dem Verkäufer von vornherein angeboten das ich die Treuhandkosten übernehme, und am Telefon bat dann ich auch eine Ratenzahlung an, aber er blieb wehement dabei dass er zuerst das Geld haben möchte, er sei ja kein Versandhaus.


MUSS ICH EINE BESONDERE FORMULIERUNG ODER PARAGRAPH IN MEINEM WIDERRUF HABEN?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Nein, einfach nur ein Satz, daß du von deinem Widerrufsrecht gebrauch machst. Fertig!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
NeoLF
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Antwort vom Verläufer:

"dieses Wiederufsrecht können sie aber auch nur dann in Anspruche nehmen wenn
ich es ihnen laut Auktion gewähre . Was ich nicht getan habe."

das ist jetzt aber ein Witz oder?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@NEO

In einem solchen Fall würde ich mal auf Nummer sicher gehen und denn Widerruf per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Und dann ist die Sache für die erledigt. Laß dich auf keine Diskussionen ein. Das ist ja wohl die Höhe an Dreistigkeit. Der glaubt, dich für dumm verkaufen zu können. Vielleicht solltest du ihn noch mal fragen, was wohl die WBZ von einer Meldung halten würde.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Warum nochmal per Einschreiben? Mit der Antwortmail hat er doch bestätigt, dass er vom Widerruf erfahren hat.

So ein Quatsch.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@susi

jepp, hast eigentlich recht...

mich regt nur so viel dreistigkeit auf. der muß den k wirklich für einen deppen halten. als gewerblicher vk so eine aussage, unfaßbar...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Jo, viele probierens auch und bei den meisten kommen sie damit auch durch. Der hält aber nicht den Käufer für nen Deppen, sondern sich für den King. Den würd ich rasieren - an allen möglichen Stellen :)

Gruss
Susi

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
NeoLF
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja danke dass ihr mir das nochmal bestätigt.
Ich war mir ja eigentlich schon sicher aber die ganze sache stresst mich trotzdem ganz schön.

Der witz ist dass er in einer der letzten emails schrieb:

"Mir scheint sie haben trotz ihrer 79 Punkte kaum Ahnung von Ebay ,..."

Ich hab trotzdem das Gefühl das sich dass noch ne weile ziehen wird und das verdirbt mir allmählich den spaß an ebay.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Da muß sich gar nichts ziehen. Du hast alles wichtige getan. Mail aufbewaren, ansonsten würde ich jetzt auf stumm schalten. Und wenn er dich doch zu sehr ärgert, WBZ! Fertig, kannst dich ganz ruhig zurücklehnen!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
NeoLF
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Was seid ihr eigentlich, dass ihr euch voller interresse in so nem Forum aufhaltet?

Jurastudenten?
Anwälte?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ich bin Doktorand, aber auf einem ganz anderen Gebiet. Das ist hier reines Interesse, einfach etwas Nützliches dazulernen und sich austauschen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
NeoLF
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Also der Verkäufer hat von ebay das Geld "aus kulanz" zurück bekommen.
Seit der letzten Mail die ich hier ja noch gepostet hatte hat er auch nix mehr von sich hören lassen.
Damit sollte der Fall endgültig abgeschlossen sein.
Ich hoffe allerdings und gehe nach so viel email verkehr mit ebay und hin und her davon aus dass der Verkäufer einen Vermerk bei ebay hat falls da nocheinmal etwas sein sollte.

Letztendlich kann ich nur jedem empfehlen an ebay immer auch emails zu schicken und sich nicht immer auf den Telefonsupport zu verlassen.
Der hat mich nämlich immer ziemlich schnell abserviert (geht nicht/ können wir nicht machen/ gehört nicht zu unseren Aufgaben) und war meinem Problem ziemlich gleichgültig eingestellt.

Und vielen Dank auch an euch, sonst würde ich wohl immer noch mit wut und angst auf die nächste email von diesem Herren warten.
:)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Seit der letzten Mail die ich hier ja noch gepostet hatte hat er auch nix mehr von sich hören lassen.
Damit sollte der Fall endgültig abgeschlossen sein.


kann sein, muss aber nicht ...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.779 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen