Verkäufer hat KFZ bereits weiterverkauft

5. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
v6-alfa155
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Verkäufer hat KFZ bereits weiterverkauft

hallo an alle.

folgender sachverhalt:

ich fahre einen alfa romeo 155 2.5l v6. für dieses fahrzeug brauche ich einige teile. in einer auktion bei ebay wurde ein alfa romeo 155 2.0l ts mit motorschaden versteigert. ich habe mich gleich bei ebay angemeldet und als ich die auktion erfolgreich zum preis von 501.- euro beenden konnte, hatte ich mich sehr gefreut.

doch dann habe ich in den zahlungsinformationen des verkäufers wortwörtlich folgende mitteilung erhalten. ich zitiere:

"Tut mir leid aber habe grad heute mittag das Auto verkauft. Und worde schon mitgenommen. Nochmals entschuldige. Hätte ich von ebay ein nachricht bekommen hät nicht verkauft."

die rechtschreibfehler etc sind nicht von mir, nur so zur info!unglaublich! er hat das fahrzeug schon weiterverkauft, obwohl er es bei ebay anbietet! nun müsste meinem wissen nach dieser vertrag mit dem dritten aber nichtig sein, da er mit mir einen rechtsgültigen vertrag hat. soll ich ihn wegen betruges gleich bei der polizei anzeigen oder erst einen anwalt einschalten und auf ersatz des kfz oder schadenersatz pochen??

ihr finden die auktion unter folgendem link:

http://cgi.ebay.de/Alfa-Romeo-155-2-0-TS-motorschaden_W0QQitemZ4578909874QQcategoryZ18156QQrdZ1QQcmdZViewItem

es stimmt also scheinbar doch, daß bei 99% aller ebay auktionen betrogen wird. schade. hatte das mir anders vorgestellt.

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
v6-alfa155
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

entschuldigt bitte MEINE rechtschreibfehler, aber bin so enttäuscht und zugleich verärgert.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Da hast du gleich zu Anfang Pech gehabt,aber das mit den 99% stimmt sicher nicht.
Schick ihm doch erst mal eine e-mail.Du würdest auf Vertragserfüllung bestehen oder Schadenersatz von xy Euro,sonst würdest du einen Anwalt einschalten und die Sache ebay melden.
Der hat die Spielregeln nicht ganz verstanden,mal sehen was er dazu sagt...

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
v6-alfa155
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

ich weiß nicht, ob das mit den prozenten stimmt, jedoch will ich auch keine diskussion darüber anfangen. nur so viel: in meinem bekannten- bzw freundeskreis wird öfters bei ebay gehandelt, immer mit viel negativen fällen. und wenn ich mir diese oder andere foren betrachte, scheint es so, daß ich leider nicht der einzige bin. ich habe den eindruck gewonnen, daß gerade ebay sich selber nicht um solche leute kümmert, denn hauptsache, ebay macht geld.
----------
habe dem verkäufer nun wieder eine email geschrieben, mal sehen, wie er reagieren wird.
ich habe jemanden gefragt, der meinte, daß der dritte, also der neue käufer des autos rechtsgültig eigentum an dem auto erworben hat, sofern dieser keine ahnung von der ebay auktion hatte. das heisst für mich wiederum, dass ich dann nur anspruch auf schadenersatz gegenüber dem verkäufer hätte, in dem umfang, in dem ich dasselbe fahrzeug in dem zustand bei jemand anderem wiederbeschaffen könnte minus die ersteigerungssumme. kann das sein??

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
claridge
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich würde die Sache einfach auf sich beruhen lassen. Schont mit Sicherheit die Nerven.
Eine besonders große Routine wird der Verkäufer bei 7 Verkäufen nun gerade nicht haben. Ich würde ihn auf seinen Fehler u. evtl. Folgen, die aus soetwas enstehen können, hinweisen und das war's.
Jetzt daraus Kapital schlagen zu wollen ist auch nicht gerade ein feiner Zug.
Und das mit den 99% wollen wir auch nicht so ernst nehmen. Da ich bei Ebay nur kaufe und ca. 100 Käufe getätigt habe dürfte nach deinen Angaben nur 1 Kauf ordnungsgemäß über die Bühne gegangen sein. Ich habe aber bis heute noch keine Schwierigkeiten mit meinen Käufen gehabt.
Ich denke wenn die Leute etwas relaxter wären gäb es nur halb so viel Ärger bei Ebay.
Wobei es natürlich immer wieder schwarze Schafe geben wird wie wir es ja hier im Forum immer wieder erleben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
v6-alfa155
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

@claridge:

ich gebe dir recht, daß man manches auf sich beruhen lassen kann. bei kleineren beträgen kann man mal ein auge zudrücken. wobei ich das nicht als verkäufer machen würde. oder du etwa??

aber soll man immer gleich nachgeben, nur weil manche ihre ware nicht hergeben wollen, weil sie, aus ihrer sicht, zu wenig für den gegenstand bekommen? in meinem fall befürchte ich, daß gerade dies ausschlaggebend ist.

gerade solche leute sollte man strafen, oder findest du nicht? irgendwann lernt dieser dann, wie man bei ebay auf einfache weise seine artikel pusht und dann seine preise selber bestimmt.

findest du so etwas gerecht? gerade hierfür haben wir das bgb, wobei man mich nicht falsch verstehen darf. ich laufe nicht bei jedem "furz" (sorry für den ausdruck) gleich zum anwalt.

hätte ich das fahrzeug nicht nehmen wollen, wenn er es ernsthaft verkaufen wollte, hätte ich mich dann nicht auch vertragsverletzend verhalten? wäre es dann gerecht, mich wegen "nur" 30-40 Euro Gebühren zu verklagen?

zwischen rechtsbewusstsein, rechtslage und rechtsprechung scheinen viele berge und täler zu liegen. :(

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
claridge
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich gebe dir schon recht bei deinen Gedankengängen.
Denn was man hier im Forum teilweise zu lesen bekommt ist schon ganz schön happig.
Hatte nur in deinem Fall den Eindruck das dem Verkäufer einfach nur die Routine fehlt und er deshalb einfach nur Gedankenlos gehandelt hat.
Wobei man natürlich nicht ausschließen kann das er tatsächlich mit dem anderen Verkauf mehr Geld herausschlagen wollte.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hansefrau
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

1. Es ist bedauerlich das dieser erste Kauf so unglücklich ablief, aber ich würde die Sache auf sich beruhen lassen und mal weiter beobachten, ob der Verkäufer den Artikel nochmals einstellt! - Wenn, ja dann "Feuer frei!"

2. Möchte ich nur mal so anmerken, dass eben in Foren wie diesen und anderen nunmal die Problemfälle vorgetragen werden und eben nicht die täglich über 100.000 glücklich abgeschlossenen Verkäufe!!!

gruß
hansefrau

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
v6-alfa155
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

ich entschuldige mich bei allen ehrlichen ebay-verkäufern... meine absicht war es aber nicht, hier eine diskussion über ebay-verkäufer zu beginnen. sorry.

was meinen "fall" angeht, möchte ich nur soweit mitteilen, daß ich bereits einen anwalt eingeschaltet habe, der in dieser sache klar für mich argumentiert und mir auch recht gibt. mal sehen, was wird... werde euch das ergebnis bei zeiten mitteilen.

gruß aus bayern! ;o)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
funatic
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Was kam als Ergebnis heraus? Habe gerade exakt den gleichen Fall und wäre für einen Hinweis dankbar.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

nach über einem jahr wird der poster hier vermutlich nichtmehr anzutreffen sein

1x Hilfreiche Antwort

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