Verkäufer hat falsche PayPal E-Mail genannt, Zahlung futsch

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb484559-22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Verkäufer hat falsche PayPal E-Mail genannt, Zahlung futsch

Hallo Community,

folgenden Fall habe ich gerade. Ich habe einen Artikel via eBay Kleinanzeigen gekauft, da dieser nirgends in der Umgebung verfügbar war, habe ich den Verkäufer kontaktiert und um Versand gebeten (versichert), was auch sofort akzeptiert wurde. Zahlung erfolgte dann via PayPal - dachte man hat da immer Käuferschutz, nun bin ich schlauer. Zahlung wurde an Familie & Freunde getätigt. Verkäufer hat mir seine PayPal gelistete E-Mailadresse genannt und ich habe gezahlt. Nach etwas Zeit hat mir der Verkäufer mitgeteilt, dass das Geld noch nicht da ist und sofort danach kam, "ups, die E-Mailadresse war falsch".
Den Empfänger des Geldes habe ich umgehend kontaktiert und um Rückzahlung gebeten, aber keine Reaktion.
Ich habe jetzt die Vermutung, dass der Verkäufer dieses bewusst so eingefädelt hat.

Frage: Habe ich das Recht auf Erfüllung des Kaufes/der Lieferung, da ich nach Vorgabe die Zahlung gewissenhaft durchgeführt habe - es ist doch nicht mein Verschulden, dass der Verkäufer mir einen falschen PayPal Account schickt.

Oder habe ich jetzt einfach die A***karte und bin der Volldepp?

Vielen Dank im Voraus

PS: Bitte nur fundierte Antworten und keine Vermutungen. Danke

Gruß Malte

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von fb484559-22):
Bitte nur fundierte Antworten und keine Vermutungen.

Die erhält man bei Fachleuten, wie z.B. hier: http://frag-einen-anwalt.de/



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Oder habe ich jetzt einfach die A***karte und bin der Volldepp?
Man könnte evtl rechtrlich vorgehen, geht dabei aber die Gefahr ein selber eine ANzeige wegen Betruges zu bekommen, dem Risiko muss man sich bewusst sein...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb484559-22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Oder habe ich jetzt einfach die A***karte und bin der Volldepp?
Man könnte evtl rechtrlich vorgehen, geht dabei aber die Gefahr ein selber eine ANzeige wegen Betruges zu bekommen, dem Risiko muss man sich bewusst sein...


Wieso selbst wegen Betrug - ich habe PayPal ja nicht betrogen. Der Verkäufer hat PayPal vorgeschlagen und wollte so die Gebühr umgehen, dann habe ich nicht betrogen.
Fakt ist, dass man mir falsche Daten gegeben hat, PayPal E-Mail ist ja vergleichbar mit einer IBAN. Somit ist das Geld an die falsche Adresse gegangen. Bei einer Bankzahlung ist die Bank verpflichtet, dass Geld zurückzuholen, aber wie ist das bei PayPal oder habe ich das Recht auf Erfüllung der Lieferung, da der Fehler ja nicht von mir gemacht wurde...

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
ich habe PayPal ja nicht betrogen
Doch.
Zitat:
Der Verkäufer hat PayPal vorgeschlagen und wollte so die Gebühr umgehen,
Und Du hast es mitgemacht!
Zitat:
dann habe ich nicht betrogen
Siehe Oben...

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von fb484559-22):
ich habe PayPal ja nicht betrogen.

Beihilfe zum Betrug kann auch strafbar sein.
Derzeit wird es zwar noch nicht von Paypal strafrechtlich verfolgt, kann sich aber ändern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Habe ich das Recht auf Erfüllung des Kaufes/der Lieferung, da ich nach Vorgabe die Zahlung gewissenhaft durchgeführt habe - es ist doch nicht mein Verschulden, dass der Verkäufer mir einen falschen PayPal Account schickt.
Ja, grundsätzlich würde ich das so sehen. Der Verkäufer kann auch die Leistung an einen Dritten verlangen. Du musst also nicht die Zahlung an ihn beweisen, sondern nur die Zahlung auf das von ihm genannte Konto, alles andere ist sein Problem.

Um was für einen Betrag geht es eigentlich? Würde sich da das Risiko mit Anwalt und Gericht lohnen? (Risiko, weil du in Vorleistung gehen müsstest, und wenn bei dem Gegner nichts zu holen ist ...)

Zitat:
Bei einer Bankzahlung ist die Bank verpflichtet, dass Geld zurückzuholen,
Nein, ist sie nicht, im Gegenteil sie kann es gar nicht. Eine falsche Überweisung musst du dir bei dem Empfänger zurückholen, und da kann es durchaus böse Überaschungen geben. Die Bank ist allenfalls verpflichtet, den Kontakt zu ermöglichen bzw. bei einer Klage die Daten des Kontoinhabers herauszugeben.
Bei einer Paypal-Zahlung sollte es genauso sein. Problem dabei ist aber, dass es gut sein kann, dass das Konto keiner Person zugeordnet werden kann (es gibt ja keine richtige Legitimation).

Zitat:
danach kam, "ups, die E-Mailadresse war falsch".
Ist zwar für die rechtliche Einschätzung nicht so wichtig, aber wie wurde das denn begründet/erklärt? War es sowas wie ein Zahlendreher? (und zufällig gibt es auch dazu ein Paypal-Konto?)
Oder war es eine ganz andere Emailadresse? Warum? Woher stammt diese?

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Was sagt denn PayPal?
Du wirst doch sicherlich nicht der erste User sein der eine falsche Emailadresse beim versenden von Geld eingetippt hat oder einen Buchstabendreher in der Emailadresse hatte.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 404x hilfreich)

Nur ganz spontan: Das ist gegenüber dem Verkäufer ein Fall von § 816 Abs. 2 BGB . Der darf sich in der Hauptsache mit dem Empfänger auseinandersetzen. Inwieweit gegen dich ein Anspruch auf Mitwirkung aus Treu und Glauben folgt, will ich spontan nicht einschätzen; dürfte aber nicht zu weit gehen. Nicht einmal die Empfangsmailadresse müsste noch notwendig mitzuteilen sein; ist dem Verkäufer ja bekannt..

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo Droitteur,

Zustimmung.

Eine Mitwirkungspflicht sehe ich nur, wenn der Empfänger die Zahlung zurückgibt (er wird ja wohl kaum an einen Dritten leisten, muss er auch nicht). Dann muss der TS das Geld natürlich auch wieder herausgeben - versteht sich aber eigentlich von selbst.

Den unberechtigten Empfänger aufzufordern die Zahlung zurückzugeben kann aber sicher auch der Verkäufer, ergo muss der TS gar nichts in diese Richtung tun.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb484559-22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Zur Info, der Betrag ist recht gering - 30,00 EUR - und selbst verständlich ist PayPal informiert, nur der S**haufen bewegt sich ja nicht.
Der Empfänger des Geldes reagiert auch kein Stück - ich vermute daher, dass das eine Betrugsmasche war.

Da ich in anderen Fällen auch schon so meine Erfahrung gemacht habe (nicht nur Internetrecht), ist meine Rechtsinterpretation so, dass der Verkäufer selbst schuld hat, da er mir falsche Daten zugesendet hat und ich meiner Verpflichtung der Zahlung nachgekommen bin. Somit wäre der Verkäufer in der Pflicht, die Ware zu liefern. Ich habe das Geld ja nicht mit Absicht an ein falsches Konto gesendet, warum auch.

Gruß Malte

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb484559-22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Habe ich das Recht auf Erfüllung des Kaufes/der Lieferung, da ich nach Vorgabe die Zahlung gewissenhaft durchgeführt habe - es ist doch nicht mein Verschulden, dass der Verkäufer mir einen falschen PayPal Account schickt.
Ja, grundsätzlich würde ich das so sehen. Der Verkäufer kann auch die Leistung an einen Dritten verlangen. Du musst also nicht die Zahlung an ihn beweisen, sondern nur die Zahlung auf das von ihm genannte Konto, alles andere ist sein Problem.

Um was für einen Betrag geht es eigentlich? Würde sich da das Risiko mit Anwalt und Gericht lohnen? (Risiko, weil du in Vorleistung gehen müsstest, und wenn bei dem Gegner nichts zu holen ist ...)

Zitat:
Bei einer Bankzahlung ist die Bank verpflichtet, dass Geld zurückzuholen,
Nein, ist sie nicht, im Gegenteil sie kann es gar nicht. Eine falsche Überweisung musst du dir bei dem Empfänger zurückholen, und da kann es durchaus böse Überaschungen geben. Die Bank ist allenfalls verpflichtet, den Kontakt zu ermöglichen bzw. bei einer Klage die Daten des Kontoinhabers herauszugeben.
Bei einer Paypal-Zahlung sollte es genauso sein. Problem dabei ist aber, dass es gut sein kann, dass das Konto keiner Person zugeordnet werden kann (es gibt ja keine richtige Legitimation).

Zitat:
danach kam, "ups, die E-Mailadresse war falsch".
Ist zwar für die rechtliche Einschätzung nicht so wichtig, aber wie wurde das denn begründet/erklärt? War es sowas wie ein Zahlendreher? (und zufällig gibt es auch dazu ein Paypal-Konto?)
Oder war es eine ganz andere Emailadresse? Warum? Woher stammt diese?

Die PayPal (Konto) E-Mail wurde mir mitgeteilt. Zahlung getätigt und dem Verkäufer mitgeteilt. Ca. 60min später kam eine Nachricht vom Verkäufer - oh sorry, war die falsche E-Mail, meine wird ja ohne "." geschrieben.
Beispiel: max.mustermann@email.de => ach nee, ohne "." maxmustermann@email.de

Ich habe den Namen gegoogelt und Name passt zum Wohnort etc., aber ggf. ist das auch gerade das schlechte daran, da die Daten via google und Facebook so einfach zu finden waren.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 404x hilfreich)

Hallo Stefan, danke für die Rückmeldung :) Gleichfalls Zustimmung.

@fb: Mit PayPal musst du dich meines Erachtens nicht weiter auseinandersetzen. Deine Schuld gegenüber dem Verkäufer ist durch Erfüllung erloschen gem. § 362 Abs. 1 BGB ; die Schuld deines Verkäufers dir gegenüber jedoch offenkundig nicht. Er hat diesbezüglich auch kein Zurückbehaltungsrecht, da der einzig für ihn in Frage kommende Zahlungsanspruch nicht gegenüber dir, sondern gegenüber dem falschen Emfpänger besteht.

2x Hilfreiche Antwort

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