Hallo Community,
folgenden Fall habe ich gerade. Ich habe einen Artikel via eBay Kleinanzeigen gekauft, da dieser nirgends in der Umgebung verfügbar war, habe ich den Verkäufer kontaktiert und um Versand gebeten (versichert), was auch sofort akzeptiert wurde. Zahlung erfolgte dann via PayPal - dachte man hat da immer Käuferschutz, nun bin ich schlauer. Zahlung wurde an Familie & Freunde getätigt. Verkäufer hat mir seine PayPal gelistete E-Mailadresse genannt und ich habe gezahlt. Nach etwas Zeit hat mir der Verkäufer mitgeteilt, dass das Geld noch nicht da ist und sofort danach kam, "ups, die E-Mailadresse war falsch".
Den Empfänger des Geldes habe ich umgehend kontaktiert und um Rückzahlung gebeten, aber keine Reaktion.
Ich habe jetzt die Vermutung, dass der Verkäufer dieses bewusst so eingefädelt hat.
Frage: Habe ich das Recht auf Erfüllung des Kaufes/der Lieferung, da ich nach Vorgabe die Zahlung gewissenhaft durchgeführt habe - es ist doch nicht mein Verschulden, dass der Verkäufer mir einen falschen PayPal Account schickt.
Oder habe ich jetzt einfach die A***karte und bin der Volldepp?
Vielen Dank im Voraus
PS: Bitte nur fundierte Antworten und keine Vermutungen. Danke
Gruß Malte
Verkäufer hat falsche PayPal E-Mail genannt, Zahlung futsch
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
ZitatBitte nur fundierte Antworten und keine Vermutungen. :
Die erhält man bei Fachleuten, wie z.B. hier: http://frag-einen-anwalt.de/
Hallo
Man könnte evtl rechtrlich vorgehen, geht dabei aber die Gefahr ein selber eine ANzeige wegen Betruges zu bekommen, dem Risiko muss man sich bewusst sein...Zitat:Oder habe ich jetzt einfach die A***karte und bin der Volldepp?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatHallo :
Man könnte evtl rechtrlich vorgehen, geht dabei aber die Gefahr ein selber eine ANzeige wegen Betruges zu bekommen, dem Risiko muss man sich bewusst sein...Zitat:Oder habe ich jetzt einfach die A***karte und bin der Volldepp?
Wieso selbst wegen Betrug - ich habe PayPal ja nicht betrogen. Der Verkäufer hat PayPal vorgeschlagen und wollte so die Gebühr umgehen, dann habe ich nicht betrogen.
Fakt ist, dass man mir falsche Daten gegeben hat, PayPal E-Mail ist ja vergleichbar mit einer IBAN. Somit ist das Geld an die falsche Adresse gegangen. Bei einer Bankzahlung ist die Bank verpflichtet, dass Geld zurückzuholen, aber wie ist das bei PayPal oder habe ich das Recht auf Erfüllung der Lieferung, da der Fehler ja nicht von mir gemacht wurde...
Doch.Zitat:ich habe PayPal ja nicht betrogen
Und Du hast es mitgemacht!Zitat:Der Verkäufer hat PayPal vorgeschlagen und wollte so die Gebühr umgehen,
Siehe Oben...Zitat:dann habe ich nicht betrogen
Zitatich habe PayPal ja nicht betrogen. :
Beihilfe zum Betrug kann auch strafbar sein.
Derzeit wird es zwar noch nicht von Paypal strafrechtlich verfolgt, kann sich aber ändern.
Hallo,
Ja, grundsätzlich würde ich das so sehen. Der Verkäufer kann auch die Leistung an einen Dritten verlangen. Du musst also nicht die Zahlung an ihn beweisen, sondern nur die Zahlung auf das von ihm genannte Konto, alles andere ist sein Problem.Zitat:Habe ich das Recht auf Erfüllung des Kaufes/der Lieferung, da ich nach Vorgabe die Zahlung gewissenhaft durchgeführt habe - es ist doch nicht mein Verschulden, dass der Verkäufer mir einen falschen PayPal Account schickt.
Um was für einen Betrag geht es eigentlich? Würde sich da das Risiko mit Anwalt und Gericht lohnen? (Risiko, weil du in Vorleistung gehen müsstest, und wenn bei dem Gegner nichts zu holen ist ...)
Nein, ist sie nicht, im Gegenteil sie kann es gar nicht. Eine falsche Überweisung musst du dir bei dem Empfänger zurückholen, und da kann es durchaus böse Überaschungen geben. Die Bank ist allenfalls verpflichtet, den Kontakt zu ermöglichen bzw. bei einer Klage die Daten des Kontoinhabers herauszugeben.Zitat:Bei einer Bankzahlung ist die Bank verpflichtet, dass Geld zurückzuholen,
Bei einer Paypal-Zahlung sollte es genauso sein. Problem dabei ist aber, dass es gut sein kann, dass das Konto keiner Person zugeordnet werden kann (es gibt ja keine richtige Legitimation).
Ist zwar für die rechtliche Einschätzung nicht so wichtig, aber wie wurde das denn begründet/erklärt? War es sowas wie ein Zahlendreher? (und zufällig gibt es auch dazu ein Paypal-Konto?)Zitat:danach kam, "ups, die E-Mailadresse war falsch".
Oder war es eine ganz andere Emailadresse? Warum? Woher stammt diese?
Stefan
Was sagt denn PayPal?
Du wirst doch sicherlich nicht der erste User sein der eine falsche Emailadresse beim versenden von Geld eingetippt hat oder einen Buchstabendreher in der Emailadresse hatte.
Nur ganz spontan: Das ist gegenüber dem Verkäufer ein Fall von § 816 Abs. 2 BGB . Der darf sich in der Hauptsache mit dem Empfänger auseinandersetzen. Inwieweit gegen dich ein Anspruch auf Mitwirkung aus Treu und Glauben folgt, will ich spontan nicht einschätzen; dürfte aber nicht zu weit gehen. Nicht einmal die Empfangsmailadresse müsste noch notwendig mitzuteilen sein; ist dem Verkäufer ja bekannt..
Hallo Droitteur,
Zustimmung.
Eine Mitwirkungspflicht sehe ich nur, wenn der Empfänger die Zahlung zurückgibt (er wird ja wohl kaum an einen Dritten leisten, muss er auch nicht). Dann muss der TS das Geld natürlich auch wieder herausgeben - versteht sich aber eigentlich von selbst.
Den unberechtigten Empfänger aufzufordern die Zahlung zurückzugeben kann aber sicher auch der Verkäufer, ergo muss der TS gar nichts in diese Richtung tun.
Stefan
Vielen Dank für die Antworten!
Zur Info, der Betrag ist recht gering - 30,00 EUR - und selbst verständlich ist PayPal informiert, nur der S**haufen bewegt sich ja nicht.
Der Empfänger des Geldes reagiert auch kein Stück - ich vermute daher, dass das eine Betrugsmasche war.
Da ich in anderen Fällen auch schon so meine Erfahrung gemacht habe (nicht nur Internetrecht), ist meine Rechtsinterpretation so, dass der Verkäufer selbst schuld hat, da er mir falsche Daten zugesendet hat und ich meiner Verpflichtung der Zahlung nachgekommen bin. Somit wäre der Verkäufer in der Pflicht, die Ware zu liefern. Ich habe das Geld ja nicht mit Absicht an ein falsches Konto gesendet, warum auch.
Gruß Malte
ZitatHallo, :
Ja, grundsätzlich würde ich das so sehen. Der Verkäufer kann auch die Leistung an einen Dritten verlangen. Du musst also nicht die Zahlung an ihn beweisen, sondern nur die Zahlung auf das von ihm genannte Konto, alles andere ist sein Problem.Zitat:Habe ich das Recht auf Erfüllung des Kaufes/der Lieferung, da ich nach Vorgabe die Zahlung gewissenhaft durchgeführt habe - es ist doch nicht mein Verschulden, dass der Verkäufer mir einen falschen PayPal Account schickt.
Um was für einen Betrag geht es eigentlich? Würde sich da das Risiko mit Anwalt und Gericht lohnen? (Risiko, weil du in Vorleistung gehen müsstest, und wenn bei dem Gegner nichts zu holen ist ...)
Nein, ist sie nicht, im Gegenteil sie kann es gar nicht. Eine falsche Überweisung musst du dir bei dem Empfänger zurückholen, und da kann es durchaus böse Überaschungen geben. Die Bank ist allenfalls verpflichtet, den Kontakt zu ermöglichen bzw. bei einer Klage die Daten des Kontoinhabers herauszugeben.Zitat:Bei einer Bankzahlung ist die Bank verpflichtet, dass Geld zurückzuholen,
Bei einer Paypal-Zahlung sollte es genauso sein. Problem dabei ist aber, dass es gut sein kann, dass das Konto keiner Person zugeordnet werden kann (es gibt ja keine richtige Legitimation).
Ist zwar für die rechtliche Einschätzung nicht so wichtig, aber wie wurde das denn begründet/erklärt? War es sowas wie ein Zahlendreher? (und zufällig gibt es auch dazu ein Paypal-Konto?)Zitat:danach kam, "ups, die E-Mailadresse war falsch".
Oder war es eine ganz andere Emailadresse? Warum? Woher stammt diese?
Die PayPal (Konto) E-Mail wurde mir mitgeteilt. Zahlung getätigt und dem Verkäufer mitgeteilt. Ca. 60min später kam eine Nachricht vom Verkäufer - oh sorry, war die falsche E-Mail, meine wird ja ohne "." geschrieben.
Beispiel: max.mustermann@email.de => ach nee, ohne "." maxmustermann@email.de
Ich habe den Namen gegoogelt und Name passt zum Wohnort etc., aber ggf. ist das auch gerade das schlechte daran, da die Daten via google und Facebook so einfach zu finden waren.
Stefan
Hallo Stefan, danke für die Rückmeldung Gleichfalls Zustimmung.
@fb: Mit PayPal musst du dich meines Erachtens nicht weiter auseinandersetzen. Deine Schuld gegenüber dem Verkäufer ist durch Erfüllung erloschen gem. § 362 Abs. 1 BGB
; die Schuld deines Verkäufers dir gegenüber jedoch offenkundig nicht. Er hat diesbezüglich auch kein Zurückbehaltungsrecht, da der einzig für ihn in Frage kommende Zahlungsanspruch nicht gegenüber dir, sondern gegenüber dem falschen Emfpänger besteht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
20 Antworten
-
6 Antworten
-
17 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten