Guten Abend,
ein Freund von mir hat für mich bei einem Auktionshaus eine Ware per Sofort-Kauf erworben, da ich selber nicht dort angemeldet bin.
Als Lieferanschrift wurde meine Adresse angegeben und ich habe die Zahlung auch sofort vorgenommen.
Leider stellt sich nun heraus, dass der Verkäufer in der Zwischenzeit vom Auktionshaus mit Verdacht auf Betrug gesperrt wurde und sich auch Betroffene dementsprechend bei den Bewertungen geäußert haben - z.B. Post kam an, aber ohne Ware.
Ich habe zwar -noch- Mailkontakt, werde aber immer wieder mit dem Versandtermin vertröstet.
Nun möchte ich eine Lieferfrist setzen mit Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückforderung des Kaufpreises. Kann ich die Lieferfrist auf 7 Tag mit Datumsangabe begrenzen? Kann ich das als Zahlender, weil es ja um mein Geld geht oder muss das der Käufer oder wir beide zusammen machen? Und ist eine gleichzeitige Anzeige bei der Polizei möglich?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Verkäufer liefert nicht,Käufer ist nicht Zahlender
17. Juli 2009
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Frage vom 17. Juli 2009 | 22:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer liefert nicht,Käufer ist nicht Zahlender
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 18. Juli 2009 | 02:01
Von
Status: Praktikant (939 Beiträge, 269x hilfreich)
Da du offenbar nicht der Käufer bist, kannst du dem VK auch keine Fristen setzen. Das müßte schon dein Freund machen. (Natürlich könnte er dir seine Ansprüche abtreten, aber ob du mit einem betrügerischen VK auch noch die Sache unnötig komplizieren willst, mußt du halt selbst wissen.)
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