Verkäufer liefert nicht - Welche Fristen sollte ich ihm setzen?

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2011 17:20:58
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 11x hilfreich)
Verkäufer liefert nicht - Welche Fristen sollte ich ihm setzen?

Hallo,

ich habe Kleidung bei eBay gekauft. Ersteigert am 16.12., überwiesen am 17.12.
2 Tage nach Geldeingang sollte die Ware laut Auktion versendet werden. Per Hermes. Da meine Packstation keine Hermessendungen annimmt, habe ich mit der Kaufabwicklung eine Ersatzadresse angegeben. Bis heute ist keien Ware gekommen. Vor 1,5 Wochen hat der private Verkäufer nach mehreren Tagen Reaktionslosigkeit mitgeteilt, dass die Ware unterwegs ist.

Auf weitere Anfragen in den letzten Tagen hat er nicht reagiert. Ich habe erfolglos nach der verwendeten Adresse und erfolglos nach der HErmesauftragsnummer gefragt.

Wie sollte man hier vorgehen? Welche Fristen sollte ich ihm setzen. Wann kann man ihn problemlos anzeigen, wenn keien Ware ankommt? Wen ner dann später eien Quittung über den versand vorlegt, ist das aergerlich. Aber er muss doch die ware liefern und sich um Probleme und einen möglichen Verlsut auf dem Versandweg kümmern?

Was ist wenn er die Ware anders als in der Auktionsabwicklung von mir angegeben nicht an die Postadresse sondern an die DHL-Packstation gesendet hat? Die Ware wird dann zurückgekommen sein. Dann muss er sie auf seine Kosten an die richtige angegebene Adresse senden?

Gruss

Peter

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Wie sollte man hier vorgehen? Welche Fristen sollte ich ihm setzen.

Über eBay einen nicht erhaltenen Artikel melden, in der Meldung zur Lieferung innerhalb von 14 Tagen bzw. zum Nachweis des versendens auffordern.



Ich gehe mal davon aus das es ein privater Verkäufer war?
Dann gilt folgendes:

quote:
Aber er muss doch die ware liefern

Das hat er ja mit der Abgabe bei Hermes



quote:
und sich um Probleme und einen möglichen Verlsut auf dem Versandweg kümmern?

Nein, nach Gefahrenübergang ist das das 'Vergnügen' des Käufers.
Insbesondere wenn kein versicherter Versand vereinbart war.



quote:
Was ist wenn er die Ware anders als in der Auktionsabwicklung von mir angegeben nicht an die Postadresse sondern an die DHL-Packstation gesendet hat? Die Ware wird dann zurückgekommen sein. Dann muss er sie auf seine Kosten an die richtige angegebene Adresse senden?

Sofern die Mail mit der Ersatzadresse angekommen ist bevor er das Paket abgesendet hat, müsste er für den Falschversand haften.



quote:
Wann kann man ihn problemlos anzeigen, wenn keien Ware ankommt?

Wenn er den Versand der Ware nicht belegen kann, ansonsten gibt es von ihm schlicht keine strafbare Handlung.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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