hallo,
habe am 10.01. einen schlitten bei eBay
per sofortkauf gekauft. der verkäufer hat am 13.01. "zahlung erhalten" makiert und mir dies auch per afterbuy mitgeteilt.am 18.01. erhielt ich von ihm & afterbuy die mail das der artikel versendet wurde. bis heute ist leider nix angekommen. habe rein interessehalber mal in sein bewertungsprofil geguckt und gesehen, das sich die negativ bewertungen häufen. der mann hat scheinbar ein echtes problem die plastikschlitten auszuliefern, obwohl er in seinen auktionen mit "sofort lieferung" wirbt. habe den guten mann mittlerweile bei ebay gemeldet, über ebay angeschrieben und angerufen - null reaktion!!!
bei anderen kunden schrieb er unter die bewertungen, das die lieferengpässe behoben seien und alle schlitten versendet worden seien oder das er versucht die leute die auf ihre schlitten warten anzurufen bzw versucht alle mails zu beantworten - da warte ich bis heute noch drauf, es gab keinen rückruf, keine antwort mails noch eine reaktion auf die meldung bei ebay...
wie soll ich mich jetzt verhalten? habe per überweisung bezahlt. ist das geld jetzt weg? 35€ sind für manche nicht viel aber für eine alleinerziehende mama von 2 kindern echt ´ne menge...
anwalt?mahnbescheid? polizei? was ist das sinnvollste? auf mails reagiert er eh nicht und langsam hab ich da auch kein nerv mehr drauf!!! meine mäuse freuen sich schon riesig auf ihren schlitten aber der schnee ist fast weg und die kinder traurig! :-(
bedanke mich schon im vorraus für antworten.
gruß
janine
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Verkäufer liefert nicht - keine Reaktion!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Frist setzen, ich würde sagen von 7 Tagen. Bei Setzung der Frist auch gleich mit Strafanzeige drohen.
Nach Verstreichen der Frist (ohne Lieferung oder Rückzahlung des Geldes) zur Polizei und Strafanzeige erstatten.
Gerichtliche Schritte (Mahnbescheid, evtl, Zivilprozess) muss man sich dann überlegen, da dieses mit weiteren Kosten verbunden ist und zumindest ein gewisses Risiko besteht, dass man auf diesen sitzen bleiben könnte und 35 Euro nicht unbedingt ein Betrag ist, der das Risko möglicher weiterer Kosten rechtfertigen würde.
Da es sich offensichtlich um einen gewerblichen Händler handelt, kann man sich an die Wettbewerbszentrale oder den Bundesverband der Verbraucherzentralen wenden, damit diese prüfen, ob durch nicht eingehaltende Versprechen sich dieser Händler auf unlautere Art und Weise sich Wettbewerbsvorteile verschafft.
Beschwerdeformular der Wettbewerbszentrale
-- Editiert am 27.01.2010 01:45
Also ich würde eine Frist setzen und die folgenden Konsequenzen aufzählen. Sollte diese verstreichen ohne Ergebnis dann würde ich Anzeige erstatten bei der Polizei. Bei einer Bekannten die 20€ für ein gebr. NES bei Ebay bezahlt hatte nachdem sie es ersteigerte , wurde auch Anzeige erstattet aber bei Gericht eingestellt wurde. Warum weiß ich nicht , aber ein Versuch wäre es wert.
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Naja warum ? Wg Geringfügigkeit wohl doch. So ist es eben. Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Sicherlich ist man auf der rechlich einwandfreien Seite, aber was nutzt es, wenn auf der Gegenseite nichts zu holen ist ?
Ich würde meine Nerven schonen und es dabei belassen auch wenn es innerlich Wut verursacht.
Gruss
P.
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quote:
Ich würde meine Nerven schonen und es dabei belassen auch wenn es innerlich Wut verursacht.
Wenn man das bei jedem so machen würde wo man Sachen gekauft hat und die nicht geliefert wurden obwohl man bezahlt hat , dann würde es mit Sicherheit einige VK geben die diese Masche dann durch ziehen auch wenn es kein "hoher" Betrag ist ! Also einfach so schlucken und sagen okay dann eben nicht ist wohl nicht Sinn der Sache ....
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