Verkäufer meldet sich nicht - Kann ich denn da noch was machen?

2. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kadia2005
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 25x hilfreich)
Verkäufer meldet sich nicht - Kann ich denn da noch was machen?

Hallo,

habe vor 3 Wochen eine Levi´s ersteigert, neu. Leider hatte diese an beiden Hosenbeinen erhebliche Materialfehler (Risse). Hatte dieses dem Verkäufer gemailt, daraufhin meinte er ich sollte die Jeans zurückschicken, was ich auch getan habe. Nach 10 Tagen fragte ich nach, ob die Jeans denn angekommen sei und wann ich mein Geld zurück bekomme, daraufhin kam erstmal keine Antwort. In der zweiten Mail setze ich ihm eine Frist, mir das Geld bis zum 04.03. zu überweisen, worauf letzen Freitag eine Mail kam und er mir mitteilte, dass er keine Mitteilung vom Lager bekommen hätte, dass etwas angekommen sei und an welche Adresse ich die Jeans denn geschickt hätte, er würde es überprüfen und sich am nächsten Tag nochmal melden. Doch mittlerweile haben wir schon MIttwoch und er hat sich immer noch nicht gemeldet. Leider hatte ich die Jeans nicht versichert zurückgeschickt. Kann ich denn da noch was machen? Oder hab ich jetzt Pech gehabt, wenn er behauptet, dass er die Ware nicht erhalten hat? Habe bis jetzt immer Ware unversichert zurückgeschickt und nie Probleme damit gehabt :( .

Gruss

Kadia

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

also so wie ich das sehe, sieht es eher schlecht aus. es ist immer das alte beweisproblem. von daher besser immer versicherter versand, auch wenn es unverschämt teuer ist.

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#2
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo, da der Verkäufer doch wohl gewerblich ist (von wegen Lager und so) übernimmt er doch das Transportrisiko auch beim Zurücksenden der Ware, oder nicht?

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#3
 Von 
Kadia2005
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke für die Antworten. Was ist denn aber richtig? Falls die zweite Antwort richtig ist, worauf kann ich mich denn berufen?

Viele Grüsse

Kadia

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Jep, Powerseller, das sehe ich genauso. Wozu man jetzt sagen muss, wenn wir die Zeugennummer ausschließen, was bleibt dann noch als Beweis? Selbst so ein doller Ausdruck vom Briefmarkenautomaten hilft ja nicht viel weiter, denn das besagt ja nicht, dass ich dann auch tatsächlich diese Marke auf den Umschlag geklebt und die Ware versendet habe.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#6
 Von 
Kadia2005
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 25x hilfreich)

Was macht das denn für einen Sinn? Also wenn ich behaupte, ich habe das Paket mit meiner besten Freundin zur Post gebracht, muss er mir das Geld zurückzahlen, wenn ich es alleine zur Post gebracht habe nicht???? Hm irgendwie klingt das doch recht seltsam, dann kann sich doch jeder auf einen Zeugen berufen warum nicht? Immerhin habe ich das Paket wirklich zur Post gebracht und abgeschickt, ich hatte Fotos von der Hose gemacht, also wird mir ganz sicher jeder glauben, dass ich mir die Hose nicht irgendwie aneignen möchte ohne zu bezahlen.

Gruss

Kadia

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#7
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ihr Wort in Gottes Ohr!

Das Problem ist, niemand bezweifelt hier den Wahrheitsgehalt Ihrer Worte, allerdings zaubert inzwischen jeder einen Zeugen aus dem Hut...jeder hat neuerdings einen Zeugen, wenn er als Verkäufer die Ware zur Post bringt, und jeder Käufer hat einen Zeugen, wenn er die erhaltene Ware öffnet...Lesen Sie hier mal die Beiträge im Forum durch, dann wissen Sie, was gemeint ist!

Desweiteren überzeugt es niemanden, wenn ich Fotos von der Hose gemacht habe, dass ich diese dann auch verschickt habe. Aber nochmals: keiner will Ihnen hier was...

Und wenn es hart auf hart kommt, entscheidet immer noch ein Richter, ob der Versender mit drei Zeugen die Hose auch wirklich abgeschickt hat, oder der Empfänger mit seiner Zeugenschar die Hose nicht erhalten hat ;) .

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#8
 Von 
Kadia2005
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 25x hilfreich)

Also ich habe keinen Zeugen, bringe meine Ware immer alleine zur Post, vielleicht sollte ich es ab jetzt anders machen... Es ärgert mich, weil jetzt wahrscheinlich 38,00 Euro weg sind + Rückversand und das einzige was ich machen kann ist schlecht bewerten und kann dann auch noch mit einer schlechten Bewertung rechnen, also alles in einem hab ich wohl ein ziemlich schlechtes Geschäft gemacht....

Naja also wer die Fotos von der Hose sehen würde, würde mir glatt glauben, dass ich diese nicht wirklich behalten wollte ;) vielleicht ja sogar ein Richter. Trotzdem werde ich deswegen nicht vor Gericht ziehen, der Aufwand wär wohl zu hoch für diesen Betrag.

Gruss

Kadia

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#9
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

deswegen sage ich ja, nur versicherten versand, auch wenns teuer ist. nur da kannst du den epmpfang beweisen.

und laeuschen hat vollkommen recht. wenn's hart auf hart kommt, entscheidet ein richter.

was ein richter aber von der glaubwürdigkeit solcher zeugen hält, vermag ich nicht zu beurteilen.

ich bringe jedenfalls nie sendungen mit zeugen zur post und packe die sachen auch nie vor zeugen aus. ich sehe übrigens auch selten in der post, dass mehrere personen bei der abgabe von sendungen dabei sind. nicht repräsentativ, schon klar, aber nach den aussagen hier im forium müsste das zumindest öffter mal anzutreffen sein, da ja mittlerweile fast jeder zeugen bei der post dabei hat. und evtl. würde sich ein richter auch gedanken in diese richtung machen.

aber was steht denn in den agb's des verkäufers (sofern gewerblich) zum thema rücksendungen und versandart. vielleicht kkann man hier noch etwas rausholen.

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#10
 Von 
Kadia2005
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

Habe eine Mail von E-bay bekommen, der Verkäufer hat die Rückerstattung von der Verkaufsprovision beantragt wegen nicht bezahltem oder zurückgegebenen Artikel. Also wie es aussieht werde ich mein Geld doch wiederbekommen. Was soll ich denn dadrauf antworten? Dass er die Gebühr wiedererstattet bekommen soll? Oder soll ich erstmal noch warten bis ich mein Geld bekommen habe?

Gruss

Kadia2005

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#11
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

auf jeden fall warten bis du dein geld hast und das auch ebay mitteilen.

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#12
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich glaube, hier liegt ein Denkfehler vor. Das Geld kommt nämlich nicht von ihm, sondern von Ebay nach Deiner Bestätigung. (habe es vor kurzem selbst erlebt) Das heißt, daß Ebay ihm den Kaufpreis abzieht und Dir überweist. Also bestätige mal lieber die Email positiv. Auf jeden Fall kannst Du jetzt davon ausgehen, daß Deine Hose bei ihm angekommen ist.

Und das der Verkäufer das Risiko auch beim Rückversand trägt, wäre mir neu.

-- Editiert von klagdichreich am 03.03.2005 16:11:23

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#13
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Und das der Verkäufer das Risiko auch beim Rückversand trägt, wäre mir neu."

man lernt nie aus ;) - ist aber Gesetz und auch irgendwie logisch ...

" § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. "


Konsequente Auslegung von Leistungs- und Erfüllungsort - nur eben für die Rückgabe jetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kadia2005
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 25x hilfreich)

Habe die Mail jetzt positiv bewertet. Da stand zwar etwas von irrtümlich erworben, was ja nu nicht gerade stimmt, aber egal hauptsache ich bekomme mein Geld zurück.

Vielen lieben Dank für die Hilfe.

Gruss

Kadia

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