Verkäufer möchte vom Vertrag zurücktreten

16. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
electrofaust
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 18x hilfreich)
Verkäufer möchte vom Vertrag zurücktreten

Geehrtes Forum,

folgender Sachverhalt:

Ich habe bei eBay ein Buch sehr günstig ersteigert. Bei dem "Bezahlformular" habe ich dann eine Lieferadresse angegeben, die von der bei ebay hinterlegten Adresse abweicht. (Weil ich schon umgezogen bin, aber es noch nicht geschafft habe meine Adresse bei ebay zu ändern)
Der Verkäufer hat diese Mail nicht gelesen und das Buch an die bei ebay hinterlegte Adresse geschickt. Weil diese ungültig ist, müsste das Buch ja irgendwann beim Verkäufer wieder ankommen.
Daraufhin habe ich den Verkäufer gebeten, sobald er das Buch wieder hat, es an die richtige Adresse auf seine Kosten zu schicken, weil es ja seine Sache ist, wenn er seine Mails nicht liest.
Daraufhin hat er geantwortet, dass er diese Vorgehensweise nicht einsieht und bereit ist, mir den Kaufpreis zurückzuerstatten.

Meine Frage ist eigentlich folgende:
Ich habe ein "Schnäppchen" gemacht. Muss mir der Verkäufer nur den Kaufpreis zurückerstatten oder quasi den "Normalrpeis" für dieses Buch?
Wenn es sich hier um einen Erklärungsirrtum gehandelt hätte, wäre der Schadensersatz ja auf das Erfüllunginteresse beschränkt. Der Verkäufer möchte aber einfachso vom Vertrag zurücktreten.
Oder wäre es einfach sinnvoller z.B. über § 433 die Herausgabe zu fordern?


Wäre für sinnvolle Vorschläge sehr dankbar.


MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

quote:
(Weil ich schon umgezogen bin, aber es noch nicht geschafft habe meine Adresse bei ebay zu ändern)


Die Adressänderung dauert kaum länger als eine (einzelne) Änderung der Lieferadresse. Man sollte das schleunigst tun, der eBay Ablauf ist für Verkäufer schon unübersichtlich genug, regelmäßig fallen Erstverkäufer darauf rein, dass in der Verkaufs-Bestätigung nur die angemeldete Adresse des Käufers gezeigt wird (nicht selten behaupten Käufer treuherzig und entrüstet, dass man schon vor 5 (!) Jahren umgezogen sei), die Lieferadresse, die auch noch jederzeit verändert werden kann, findet man nur umständlich über "Mein eBay".

quote:
Der Verkäufer hat diese Mail nicht gelesen und das Buch an die bei ebay hinterlegte Adresse geschickt. Weil diese ungültig ist, müsste das Buch ja irgendwann beim Verkäufer wieder ankommen.


Wenn der Verkäufer die E-Mail erhalten, aber nicht gelesen hat und dies auch zugibt, ist es einfach. Man ist für den Zugang dieser E-Mail beweispflichtig, den Beweis wird man (wahrscheinlich) niemals erbringen können, da eBay (wir haben es gerade vor ein paar Tagen in einem anderen Thread gehört) keine Auskunft darüber gibt (Datenschutz), ob die E-Mail zugegangen ist oder nicht.

http://www.123recht.net/Internet-Auktion-Kauf-Privat-an-Privat-__f199679.html

quote:
Wenn es sich hier um einen Erklärungsirrtum gehandelt hätte, wäre der Schadensersatz ja auf das Erfüllunginteresse beschränkt.


Das ist kein Erklärungsirrtum, hat der Verkäufer die geänderte Lieferungsadresse vor Versand erhalten, hat er an diese Adresse zu liefern.

Der V hat keine Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, liefert er nicht nach Inverzugsetzung, kann man einen Deckungskauf vornehmen, würde man mehr bezahlen müssen, wäre die Differenz der Schadensersatz, den der V leisten müsste.

Aber: Das Buch sollte in einem etwa gleichen Zustand wie vereinbart sein --> nicht neu, wenn gebraucht vereinbart war.


Lediglich wenn es sich nach mehr oder weniger intensivem Suchen herausstellen würde (seltenes Buch), dass nur als neu zu erwerben wäre, wäre dies vertretbar, dennoch müsste man sich möglicherweise Abstriche beim Schadensersatz gefallen lassen.




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-- Editiert am 16.01.2010 18:06

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