Verkäufer nimmt Artikel nicht zurück

6. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lena20
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Verkäufer nimmt Artikel nicht zurück

Hallo,

hatte im Auftrag eines Bekannten für Ihn einen PC bei Ho*d.de ersteigert.

die Ware entsprach nicht dem,wie sie angeboten wurde und war außerdem nicht funktionstüchtig.

auch er hatte den berühmten Satz geschrieben : " Privatverkauf , keine Garantie und Rücknahme "

ok, er hatte zwar nichts von * Gewährleistung * geschrieben , ist aber auch egal ,mein Bekannter will den PC nimmer... erstensmal kam das Gerät erst nach 5 Wochen ,dann entsprach es nicht der Beschreibung und war außerdem nicht funktionstüchtig.

der Verkäufer ließ nicht mit sich reden usw. , hat auch schon eine Anzeige wegen BETRUG bekommen .

muß er nun auf grunddessen den PC wieder zurücknehmen ? oder gilt der Satz auch bei einem sogenannten *Betrug*


Gruß
Frank




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 164x hilfreich)

Dass Versand des PC 5 Wochen dauerte, ist kein Rücktrittsgrund, solange der Verkäufer zuvor nicht in Lieferverzug gesetzt wurde.

Wie kommst du darauf, dass Betrug vorliegt? Wenn es sich denn tatsächlich nachweislich um Betrug handelt, dann kann der Kaufvertrag gelöst werden, entweder durch Anfechtung nach § 123 BGB oder per sofortigen Rücktritt nach § 323 II Nr. 3 BGB , und ggf. auch Schadensersatz geltend gemacht werden. Auf den Gewährleistungsausschluss kommt es dabei nicht an.

Ansonsten gilt:
Ob der Gewährleistungsausschluss rechtswirksam getroffen wurde, hängt vordergründig davon ab, ob er als AGB verwendet wurde oder nicht. Ansonsten kann die Formel " Privatverkauf , keine Garantie und Rücknahme " durchaus als wirksamer Gewährleistungsausschluss ausgelegt werden.

Das Problem ist hier, dass der Käufer so oder so in der Beweispflicht ist, dass die Mängel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden oder im Keim angelegt waren.

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