Hallo an alle!
Ich habe ein Problem, ich habe Felgen + Reifen von einer Privatperson ersteigert, angeblich lt. Beschreibung mit nagelneuen Alufelgen & BFGoodrich Reifen, ich habe diese dann abgeholt und in Bar bezahlt.
Dass die Reifen nicht auf den Felgen montiert waren hat mich zuerst überrascht, da sie in der Kategorie "Kompletträder" eingetragen waren, aber gut, das ist nicht das Hauptproblem.
Erst zu Hause habe ich bemerkt dass die Reifen gar keine BFGoodrich sind, sondern Goodride, welche nach Internetrecherche Billigstreifen aus China sind und nicht annähernd mit der Qualität von Markenreifen wie eben BFGoodrich vergleichbar sind. Man braucht nur 2 Minuten googeln und findet massenhaft Beiträge zu diesen Dingern, welche meistens als sehr sehr schlecht eingestuft werden. Ich fahre generell nur Markenreifen mit guten ADAC/ÖAMTC-Bewertungen da mir die Bodenhaftung meines Fahrzeuges sehr wichtig ist!
Natürlich wollte ich die Reifen zurückbringen, der Verkäufer weigert sich jedoch vehement die Reifen zurückzunehmen und versteift sich darauf dass ich die Reifen gleich reklamieren hätte müssen.
Ich weiß es ist blöd dass ich die Reifen nicht gleich ordentlich Begutachtet habe, ich habe einfach Goodride als Goodrich interpretiert.
Zugegeben hat der Verkäufer seinen Fehler zwar und er hat sich auch entschuldigt, nur das bringt mir nicht.
Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte ob ich im Recht bin oder nicht.
Hier der Link: http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=140331382193
Vielen vielen Dank!!!
-- Editiert am 14.07.2009 17:05
-- Editiert am 14.07.2009 17:06
Verkäufer nimmt Artikel nicht zurück!
14. Juli 2009
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juli 2009 | 17:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer nimmt Artikel nicht zurück!
#1
Antwort vom 14. Juli 2009 | 17:40
Von
Status: Master (4219 Beiträge, 1426x hilfreich)
quote:
Erst zu Hause habe ich bemerkt dass die Reifen gar keine BFGoodrich sind, sondern Goodride, welche nach Internetrecherche Billigstreifen aus China sind und nicht annähernd mit der Qualität von Markenreifen wie eben BFGoodrich vergleichbar sind.
Die guten Nachrichten:
Es wurde die Lieferung von BG Goodrich Reifen vereinbart. Daran muss sich der Verkäufer festhalten lassen.
quote:
Natürlich wollte ich die Reifen zurückbringen, der Verkäufer weigert sich jedoch vehement die Reifen zurückzunehmen und versteift sich darauf dass ich die Reifen gleich reklamieren hätte müssen.
Ich weiß es ist blöd dass ich die Reifen nicht gleich ordentlich Begutachtet habe, ich habe einfach Goodride als Goodrich interpretiert.
Es gibt in einem solchen Fall keine Rügepflicht, nur ein ins Auge springender Mangel wäre möglicherweise davon ausgenommen. Was in der Auktion vereinbart war, gilt.
Die schlechte Nachricht:
So wäre es nach deutschem Recht, da die Reifen und Felgen aber über die eBay Plattform Österreich erworben wurden, der Verkäufer österreichischer Privatverkäufer ist, wird deutsches Rechts nicht anwendbar sein, sondern nur österreichisches Recht.
Du solltest also diese Frage jemand vorlegen, der sich in diesem Recht auskennt.
-- Editiert am 14.07.2009 17:41
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.728
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten