Verkäufer nimmt Fälschung nicht zurück

23. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)
Verkäufer nimmt Fälschung nicht zurück

hallo leute,

habe hier schon mal ein thema verfasst mit dem titel "fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...". hatte im dezember eine markenjacke verkauft, die ich selber kurz vorher bei eBay ersteigert hatte, und hatte streit mit der käuferin, da die jacke eine fälschung sein sollte. am ende habe ich die jacke zurückgenommen und gleich prüfen lassen und siehe da, es war bzw ist tatsächlich eine fälschung.

und hier nun die fortsetzung:
nun habe ich mich bei dem typen gemeldet, bei dem ich die jacke selber ersteigert hatte und ihm nun schon 2x mitgeteilt, dass ich die jacke prüfen hab lassen und es eine fälschung ist. hatte ihm auch schon vorher mitgeteilt, dass ich streit mit der oben genannten dame bezüglich der originalität hatte. er hat mir nun daraufhin geschrieben, dass er überzeugt ist, dass die jacke ein original ist und ich ihn nicht davon überzeugen kann... na was soll denn sowas??

mein frage ist nun...

...muss ich ihm jetzt noch eine frist zur rückzahlung setzen bevor ich zur polizei gehe?
...kann er mich irgendwie auch belangen (da ich ja die jacke weiterverkauft hatte)?

vielen dank im voraus
marvanni

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Bist du dir sicher, daß du von deiner Käuferin dieselbe Jacke retour bekommen hast, welche du ihr verschickt hast?

Ich will ja niemanden was unterstellen, aber angenommen, du hast ne fälschung, und kaufst nun ne originale, und gibst dem Verkäufer die Fälschung. Ist das nicht ne Feine sache?

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#2
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

ja, das wäre tatsächlich ne feine sache, aber daran habe ich auch schon gedacht und ich bin mir ganz sicher, dass es die jacke ist, die ich bei ihm gekauft und an sie verkauft habe. ich bzw mein freund können das sowohl an der jacke ansich erkennen (mein freund hat sie ca. 2 wochen getragen) und zudem habe ich für die ebay auktion sämtliche bilder in allen positionen und variationen geschossen, sodass man gut sehen kann, dass es sich um die selbe jacke handelt. zudem kann ich mich noch sehr gut an das material erinnern.

der typ, bei dem ich die jacke gekauft habe, hat sie sich ja selber vor 2 jahren bei ebay gekauft und sich die originalität nie bestätigen lassen. er schreibt ja auch immer nur, er geht davon aus, dass es ein original ist und will sie daher nicht zurücknehmen. ich kann ja verstehen, dass man skeptisch ist, aber wenn ich ihm doch sage, dass ich im laden war und es kein original ist....

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>..muss ich ihm jetzt noch eine frist zur rückzahlung setzen bevor ich zur polizei gehe? <hr size=1 noshade>


???

Was willst du denn bei der Poilzei? Eine Anzeige würde dir doch ohnehin das Geld nicht zurückbringen, du hast doch den ganzen Fall schon aus Verkäufersicht vor Augen geführt bekommen. Ein Betrug wird schwer nachzuweisen sein, man müsste dem Verkäufer beweisen, dass er vorsätzlich eine gefälschte Jacke verkauft hat. Und selbst wenn das bewiesen werden könnte, musst du deine Ansprüche zivilrechtlich einklagen.

****

Die Jacke hat sich als Fälschung herausgestellt, wie du sagst, also hatte deine Käuferin Recht. Das ist erledigt.

Jetzt musst du dich an deinen Verkäufer halten. Du hast erklärt, dass du die Jacke hast prüfen lassen, er glaubt dennoch nicht, dass die Jacke nicht original ist.

Ich hoffe, du hast alle Unterlagen zur Auktion parat. insbesondere die Auktionsbeschreibung selbst. Nur wenn der Verkäufer keine Einschränkungen bezüglich der Originalität der Jacke gemacht hätte, müsste er sich an dieser festhalten lassen, ansonsten hat ein Käufer immer Anspruch auf ein Original.

AG Neu‑Ulm Urteil vom 17.3.2004 ‑ 1 C 0943/03
http://www.internetrecht-rostock.de/ebayurteil1.htm

quote:<hr size=1 noshade>nun habe ich mich bei dem typen gemeldet, bei dem ich die jacke selber ersteigert hatte und ihm nun schon 2x mitgeteilt, dass ich die jacke prüfen hab lassen und es eine fälschung ist. hatte ihm auch schon vorher mitgeteilt, dass ich streit mit der oben genannten dame bezüglich der originalität hatte. er hat mir nun daraufhin geschrieben, dass er überzeugt ist, dass die jacke ein original ist und ich ihn nicht davon überzeugen kann... na was soll denn sowas?? <hr size=1 noshade>


Es nützt wenig, deinem Verkäufer etwas zu erklären, du hättest einen Anspruch stellen, eine Frist setzen müssen, hat doch deine Käuferin auch so gemacht.

Eigentlich müsstest du zuerst Nacherfüllung verlangen, Nachbesserung ist ausgeschlossen, durch keine Reparaturmaßnahme kann diese Jacke zum Original werden, insbesondere scheint auch ausgeschlossen, dass der Markenrechtsinhaber die Jacke im Nachhinein zum Original erklärt, zumindest hätte er das Recht dazu, hat aber eher mit Markenrecht zu tun, wir müssen das jetzt nicht weiter verfolgen.

Auch die Lieferung einer anderen gleichwertigen Sache führt nicht zum Ziel. Im Grunde geht es hier um Unmöglichkeit, die der Verkäufer zu vertreten hat.

Bisher habt ihr ja nur über die Originalität geplaudert. Jetzt solltest du den Rücktritt vom Vertrag erklären (§ 349 BGB ).

Das nur per Einwurfeinschreiben, es muss beweisbar sein.

Gleichzeitig forderst du den Verkäufer auf, Frist setzen, 12 Tage nach Datum bestimmt, dir Zug um Zug gegen Rückgewähr deiner Jacke den Kaufpreis zu erstatten. Du musst nicht vorleisten --> Jacke zurückschicken, um dann den Kaufpreis erstattet zu bekommen, sondern der Leistungsort ist dort, wo sich die Ware vertragsgemäß befindet, bei dir. Du kannst dich natürlich auch mit dem Verkäufer anders einigen, sendest du die Jacke zurück, hast du Anspruch auf die Portokosten.

Zahlt der Verkäufer nicht innerhalb der Frist, kannst du einen Mahnbescheid veranlassen. Widerspricht der Verkäufer, müsstest du klagen. Spätestens jetzt hättest du zu beweisen, dass die Jacke eine Fälschung ist. Wenn du nicht vorher schon so etwas wie ein Gutachten bekommen hast (Shop), wird das Gericht möglicherweise einen Gutachter bestellen.

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-- Editiert am 23.01.2010 18:24

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#4
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

erst mal danke für die antwort.

was ich bei der polizei will? keine ahnung, mir wurde von nicht fachleuten gesagt, ich solle zur polizei gehen... wenn mir das nichts bringt, dann kann ichs mir natürlich sparen.

ja habe mir auch schon alles ausgedruckt zur auktion, natürlich auch die beschreibung. und eine einschränkung bezügl. der originalität hat er nicht gemacht.

quote:
Es nützt wenig, deinem Verkäufer etwas zu erklären, du hättest einen Anspruch stellen, eine Frist setzen müssen, hat doch deine Käuferin auch so gemacht.


ja weiß ich ja, aber hätte ja sein können, dass der typ das irgendwie einsieht. werde ihm dann am montag per einschreiben mitteilen, dass ich vom vertrag zurücktreten werde und eine frist für die rückzahlung setzen.

er wohnt ja auch nur 5 min von mir entfernt, sodass wir das mit der rückzahlung und übergabe der jacke auch gerne persönlich machen können. er könnte sich die jacke auch gerne vorher noch mal angucken oder mit mir nochmal in den laden. aber er will ja nichts davon hören...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
er schreibt ja auch immer nur, er geht davon aus, dass es ein original ist und will sie daher nicht zurücknehmen. ich kann ja verstehen, dass man skeptisch ist, aber wenn ich ihm doch sage, dass ich im laden war und es kein original ist....

Sagen kann ein Käufer viel, dem muss (und sollte) ein Verkäufer nicht glauben. Der Käufer darf auch eine Meinung haben, das es eine Fälschung sei. Genauso wie der Verkäufer eine gegeteilige Meinung hat.
Meinungen sind aber juristich eher irrelevant, Beweise zählen.
Ein Beweis wäre also z.B. ein Gutachten / eine Bestätigung des Herstellers.



Lässt sch die Jacke die in der Auktion des Verkäufers abgebildet ist, eindeutig als die Jacke identifizieren die du jetzt in der Hand hälst?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

quote:
Sagen kann ein Käufer viel, dem muss (und sollte) ein Verkäufer nicht glauben. Der Käufer darf auch eine Meinung haben, das es eine Fälschung sei. Genauso wie der Verkäufer eine gegeteilige Meinung hat.


das ist richtig. hab auch nicht erwartet, dass er sagt, achso na dann... morgen haben sie ihr geld auf dem konto (schön wärs gewesen...). aber gleich total abzublocken find ich auch komisch.

quote:
Lässt sch die Jacke die in der Auktion des Verkäufers abgebildet ist, eindeutig als die Jacke identifizieren die du jetzt in der Hand hälst?


also für mich schon, wie schon oben erwähnt. jemand anderes sieht halt die gleiche jacke in der gleichen farbe mit den gleichen etiketten und schildern. wobei man sagen muss, dass die fälschung in der aufmachung innen anders aussieht als die originale. und er hat glücklicherweise ein foto der jacke von innen in seiner auktion.

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#8
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

quote:
Allerdings könnte sich der Verkäufer einer Straftat schuldig gemacht haben: dazu müßte er allerdings "im geschäftlichen Verkehr" gehandelt haben - dann wäre seine ABSICHTLICH ohne nötige Zustimmung des Markenzeicheninhabers erfolgte Markenzeichenbenutzung strafbar.


da der verkäufer ungefähr 2 sachen im jahr verkauft, kann man das wohl ausschließen. aber ehrlich gesagt, ist mir das so auch lieber. ich will einfach nur mein geld zurück und dann wäre die sache für mich auch gegessen. dachte nur, dass ich das per strafanzeige oder so durchsetzen könnte.

quote:
Die "Anzeige" Deines Strafbarkeitsverdachts solltest Du daher also nicht an die Polizei, sondern an den Markenrechteinhaber richten. Dessen Strafverfolgungsantrag könnte vielleicht daran scheitern, daß ein privater Verkäufer beim (Weiter-)Verkauf einer 2 Jahre lang selbst getragenen Jacke gar nicht "im geschäftlichen Verkehr" im Sinne des Markenrechts handelt - dann hätte der Markeninhaber gar keine markenrechtliche(!) Handhabe.


also kann ich mir das auch sparen, nehme ich mal an.

quote:
Marvannis Lederjacke würde ganz einfach dadurch zum "Original"-Markenprodukt werden können, daß der Markenrechteinhaber seine Zustimmung zum Inverkehrbringen erteilt!


in diesem fall schwer vorstellbar.



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