Verkäufer sendet nicht und zahlt nicht zurück.

17. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
SlavaUSSR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Verkäufer sendet nicht und zahlt nicht zurück.

Hallo zusammen,

ich habe keine praktische Rechtserfahrung, deswegen bitte ich um eure Hilfe.

Der Fall: Ich habe einen Netbook für 230€ bei eBay erworben und per Paypal bezahlt. Es gab noch langes hin und her mit der Bezahlung und , viele nette Mails, ich werde das alles jetzt hier nicht herbeiführen, um Buchstaben zu sparen. Im Endeffekt steht fest: der Verkäufer hat das Netbook nicht verschickt und weigert das Geld zurückzuzahlen, weil er arbeitslos sei und kein Geld auf dem Konto hat :) .

Ich habe eine PayPal-Beschwerde eingereicht und PayPal hat zu meinen Gunsten entschieden, der Verkäufer hat aber selbstverständlich sagenhafte 0,74€ Cent auf seinem PayPal-Konto für mich übrig gelassen, so dass ich nix zurückerstattet bekam.

Ich habe jetzt dem Verkäufer eine wöchentliche Frist für Rückzahlung gesetzt und mit der Polizeianzeige gedroht. Er hat mir sofort geantwortet, dass er zahlungswillig ist und alles ab dem 1. März bezahlt :) . Und das mir die Anzeige nichts bringt, weil er sowieso nichts pfandbares hat.

Jetzt kommt die Frage: gibt es irgendwelche Möglichkeit mein Geld zurückzuholen? Der Rechtsweg bringt hier nichts, so wie es aussieht.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Er hat mir sofort geantwortet, dass er zahlungswillig ist und alles ab dem 1. März bezahlt.

Nun diese paar Tage würde ich ihm noch geben, eventuell ist er wirklich einsichtig und zahlungswillig.



quote:
Und das mir die Anzeige nichts bringt, weil er sowieso nichts pfandbares hat.

Eine Anzeige bringt das Geld nicht zurück, jedoch dem Angezeigten unter Umständen eine Geld- oder Haftstrafe.
Oft motiviert so eine Anzeige auch zu einem gesteigerten Zahlungswillen.



quote:
gibt es irgendwelche Möglichkeit mein Geld zurückzuholen?

Ja, per Mahnbescheid.



quote:
Der Rechtsweg bringt hier nichts, so wie es aussieht.

Doch, er bringt dir einen Titel aus dem man mindestens 30 Jahre lang vollstrecken kann.
Und wie oben schon erwähnt eventuell eine Strafe für den Angezeigten.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SlavaUSSR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KarlheinzZ
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Normalerweise sollte der Paypal-Käuferschutz bei einer echten eBay-Aktion alles erstatten, auch wenn auf dem Paypal-Konto des Verkäufers nichts mehr drauf ist.

Wende dich mit einem Link zu der eBay-Auktion und der Paypal-E-Mail bei paypal.markus -at- ebay.de und beschreibe dein Problem.

Vielleicht kann der dir helfen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SlavaUSSR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin, danke für die Antworten.

Eine kleine Fortsetzung der Geschichte:

Den Verkäufer habe ich heute angezeigt, er hat denselben Artikel noch an mindestens 2 weitere Käufer mit gleichem Ergebnis (Geld gezahlt, keine Ware) verkauft, wie man aus seinen Bewertungen sieht, also ein klarer Betrugsfall. Die Polizei wird (hoffentlich) sich mit ihm beschäftigen.

Eine Frage zu PayPal:
Als ich dieses Netbook gekauft habe, habe ich dreimal versucht über ebay und PayPal Geld zu überweisen. Jedes Mal hat es nicht geklappt wegen "Der Empfänger dieser Zahlung ist Nicht registriert". Das heißt, der Verkäufer hat eine nicht bei PayPal angemeldete E-Mail-Adresse im ebay-account hinterlegt. Dabei drohte der Verkäufer in zahlreichen Mails, dass er nichts davon weiss und ich endlich zahlen soll, sonst wird er seinen Anwalt anschalten. Letztendlich hat er das Geld von einer anderen E-Mail-Adresse angefordert mit dem Vermerk "Bezahlung für ebay-Artikel: xxxxxxxxxxxxxx". Ich habe bezahlt...

Als ich verstanden habe, dass das alles Betrug war, habe ich die Beschwerde wegen Nichterhalt bei PayPal eingereicht. Sie haben nach Ablauf der Frist zu meinen Gunsten den Fall entschieden, aber PayPal selbst hat mir nichts bezahlt. Ich habe dreimal PayPal angeschrieben und jedes Mal kam folgende Mail:

"Guten Tag, xxx xxx!

Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Käuferbeschwerde mit der
Bearbeitungsnummer PP-888-780-232.

Wir haben Ihnen nur 0.74 Euro gutgeschrieben, weil Ihr Antrag nicht unter
den PayPal-Käuferschutz gefallen ist. Warum? Sie können den
PayPal-Käuferschutz nur für eBay-Artikel in Anspruch nehmen.

Trotzdem haben wir den Fall untersucht und es ist uns gelungen, einen Teil
der Zahlung für Sie zurückzuholen. Wir haben Ihnen den Betrag
gutgeschrieben, der auf dem PayPal-Konto des Verkäufers verfügbar war. Wir
wissen, dass das leider nicht der volle Zahlungsbetrag ist und arbeiten
weiterhin daran, dass Ihnen der Verkäufer auch den Rest der Zahlung
erstattet. Wir wollen Ihnen aber auch ehrlich sagen, dass es
erfahrungsgemäß schwierig sein kann, den ganzen Betrag zurückzuerhalten.
Aber: Sollte uns das gelingen, hören Sie von uns per E-Mail.

Ich bedanke mich für Ihre Geduld und hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen
konnte.

Falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

Viele Grüße,
Mehtap Kaufmann
PayPal-Kundenservice


"Sie können den PayPal-Käuferschutz nur für eBay-Artikel in Anspruch nehmen."
Ich habe ja den PayPal-Käuferschutz wirklich für eBay-Artikel in Anspruch genommen. Aber PayPal will natürlich nichts davon wissen. In der Käuferschutzrichtlinie steht folgendes:

[color=green]3.4 Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften eBay-Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung über die Funktion "Jetzt zahlen" auf der eBay-Website oder die Funktion "Geld senden" und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto erfolgt ist.Andere Zahlungen, die Sie außerhalb dieser Funktionen tätigen, können wir nicht zuordnen und sind daher nicht vom Käuferschutz abgedeckt.[/color]
Ich habe die vierte Zahlung nicht über die Funktion "Jetzt zahlen" auf der ebay-Website vorgenommen, aber in meiner Zahlung wurde Artikelnummer angegeben.

Kann man unter diesen Umständen PayPal irgendwie zur Käuferschutzzahlung bewegen? Oder es ist alles hoffnungslos und man kann 233€ abschreiben?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Paypal entscheidet nach Kriterien die sich der menschlichen Logik entziehen. Die eigenen Richtlinien interessieren die auch nicht besonders.
Es gibt Gerüchte das die Ergebnisse (Zustimmung oder Ablehung) per Münzwurf entschieden werden ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Kann man unter diesen Umständen PayPal irgendwie zur Käuferschutzzahlung bewegen? Oder es ist alles hoffnungslos und man kann 233€ abschreiben?


Das ist wieder typisch für PayPal. Wahrscheinlich hat der Verkäufer getrickst und seine eBay-Email-Adresse nicht mit seinem PayPal Konto verknüpft, sodass die Zahlung ins Leere laufen musste. Dennoch heißt es ja:

3.4 Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften eBay-Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung über die Funktion "Jetzt zahlen" auf der eBay-Website oder die Funktion "Geld senden" und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto erfolgt ist. Andere Zahlungen, die Sie außerhalb dieser Funktionen tätigen, können wir nicht zuordnen und sind daher nicht vom Käuferschutz abgedeckt.

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE

Wenn du jetzt tatsächlich die Option "Geld senden" genutzt hast und auch die die eBay Artikelnummer angegeben hast, müsste PayPal eigentlich dafür gerade stehen, auch wenn die Zahlung auf ein anderes Konto gegangen ist (vielleicht sogar ein noch nicht einmal dem Verkäufer gehörendes).

Ich würde jetzt folgendes machen:

Veröffentliche deinen Fall, insbesondere auch die E-Mail PayPals im eBay Forum Bezahlung.

http://community.ebay.de/forum/ebay/forum.jspa?forumID=7100

Dort wird man Näheres erfahren, nicht selten kümmert sich einer der Pinkies = PayPal Angestellte darum. Wenn so ein Fall öffentlich wurde, wurde nicht selten eine Entscheidung revidiert, dann war alles nur ein bedauerlicher Irrtum.



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