Hallo,
folgender Sachverhalt hat sich ereignet und nun stellt sich die Frage ob das alles so Rechtens ist:
Ich kaufte vor 2 Tagen per Sofortkauf einen Artikel mit einem Verkaufspreis von ca. 45 €. Ich bezahlte sofort per Paypal und wartete nun auf die Ware, da von mir alles erledigt wurde. Heute bekam ich auf einmal eine Mitteilung von Ebay das ich einen Paypal Rückzahlung erhalten habe. Gleichzeitig kam auch eine Mail vom Verkäufer mit dem Inhalt, dass bei ihm im System ein Fehler war / ist und er den Artikel für den Preis nicht versenden kann!!! Jedoch kam doch ein Kaufvertrag zustande,.. oder nicht????
Habe ich nun ein Anrecht auf den Artikel zu dem erstem Preis oder kann der Verkäufer einfach alles stornieren???
Vielen Dank für eure Hilfe
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Verkäufer storniert Sofortkauf, geht das????
22. November 2012
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Frage vom 22. November 2012 | 14:39
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer storniert Sofortkauf, geht das????
#1
Antwort vom 22. November 2012 | 14:45
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4894x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>von Kolze am 22.11.2012 14:39
Gleichzeitig kam auch eine Mail vom Verkäufer mit dem Inhalt, dass bei ihm im System ein Fehler war / ist und er den Artikel für den Preis nicht versenden kann!!! Jedoch kam doch ein Kaufvertrag zustande,.. oder nicht???? <hr size=1 noshade>
Das ist eine Kaufvertragsanfechtung die auf einem Irrtum beruht.§ 119 BGB . Die Anfechtungsfrist gem. § 121 BGB wurde imho gewahrt. Der KV wurde imho erfolgreich angefochten.
quote:<hr size=1 noshade>von Kolze am 22.11.2012 14:39
Habe ich nun ein Anrecht auf den Artikel zu dem erstem Preis (..)??? <hr size=1 noshade>
NEIN, aber nur wenn sich meine o.g. Theorie bestätigt.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
Edit: Zwei böse Tippfehler gehabt
-- Editiert radfahrer999 am 22.11.2012 14:53
#2
Antwort vom 22. November 2012 | 15:00
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Der KV wurde imho erfolgreich angefochten.
... was zwar den Erfüllungsanspruch vernichtet, aber ggfs. einen Schadensersatzanspruch auslöst. Dazu müßte der K aber z.B. nachweisen können, daß ihm durch das Vertrauen auf den geschlossenen Vertrag anderswo ein Schnäppchenkauf des gleichen Artikels entgangen ist.
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