Verkäufer verkauft Ware nach Auktion einfach woanders

3. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
thomasp
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 4x hilfreich)
Verkäufer verkauft Ware nach Auktion einfach woanders

Hallo - ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen Artikel günstig bei Ebay ersteigert. Der Verkäufer sendete mir auch noch ein Bestätigungsmail mit seiner Telefonnr.
und der Bitte die Abholmodalitäten zu besprechen.
Eine Stunde später bekomme ich ein Mail, in dem er schreibt, dass er den Artikel an jemand verkauft hat, der ihm mehr geboten hat.

Ich habe ihm zurückgemailt, dass das so nicht geht und ich rechtliche Schritte zur Erfüllung des Kaufvertrags einleiten werde.

Das war zwar vielleicht gut gebrüllt, aber zunächst mal ohne weiteren rechtlichen Hintergrund.
Könnt ihr mir ein paar einschlägige Paragraphen posten und vielleicht auch eine Möglichkeit, wie ich OHNE KOSTEN FÜR MICH, ihn "knebeln" kann, die Ware zu liefern ?
Soll ich die Artikelnr posten ?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
inboxas
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)

Das ist mir auch schon passiert.
aus meiner Erfahrung kann ich Dir berichten:

Theoretisch hast Du natürlich einen Vertrag mit "ihm" und den wirst Du sicher auch wenn es "hart" auf "hart" kommt gewinnen.

Das ganze wird aber sicher nicht ohne "Vorkasse" für Dich gehen und lange brauchen bis Du es zuück hast.

In meinem Fall habe ich auch gerichtlich gewonnen und bekomme auch Kosten für den RA.
Da der "Verlierer" aber ein armer Kerl ist kann er jetzt mein Geld mit 25.-€ / Monat an mich abstottern ( hatte die Ware auch schon bezahlt ).
Dauert nur ca. 5 Jahre.
Und bezahlen tut er auch nicht immer pünklich,.........klar kann ja wieder klagen .

Ich will damit nur sagen, das es manchmal sehr ärgerlich ist aber bei unserer Rechtsprechung nicht immer "klug" ist etwas zu unternehmen, besonders wenn es um "cents" geht oder wenn kein echter Schaden für einen selbst enstanden ist.

wenn Du viel Zeit, Nerven, Langeweile und Geld hast.....klar immer Anzeigen, dann vor Gericht .....eben das volle Programm.

Klar "knebeln" in Form von email kannst Du ihn, wenn er aber "abgebrüht" ist, kommst du ohne RA nicht weiter ( =Kosten)

Ich für meinen Teil bin geheilt



-- Editiert von inboxas am 03.03.2004 10:49:17

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#2
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Genauso sehe ich das auch.

Laß es sein und ersteigere dir das Ding nocheinmal, wird doch ungefähr vom Preis ähnlich ausfallen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"...Soll ich die Artikelnr posten ? "...

Yepp - mit sojemandem kann man u. U. eine Menge Spass haben - auch wenn man gar nicht beabsichtigt , die Angelegenheit durchzuziehen ... ;)

Der Glaube an die Unverbindlichkeit von eBay-Verkäufen - noch so ein Bestandteil der "Lex eBay" ,der endlich ausgerottet gehört ...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

Da "bisher" kein Schaden entstanden ist (Geld ist ja hoffentlich noch nicht überwiesen), würde ich die Sache auch auf sich beruhen lassen - allerdings eBay melden und entsprechende Bewertung abgeben.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

Wenn das "Schnäppchen" groß genug war, ist durchaus schon ein Schaden entstanden.

Mein Freund klagt gerade in so einem Fall, wo ein Kfz im Wert von über 40.000 EUR für 25.000 ersteigert wurde und der VK nicht erfüllen wollte.
Da ist also ein Schaden von mindestens 15.000 entstanden, selbst wenn kein Geld geflossen wäre.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 209x hilfreich)

Meine Auffassung nach solltest Du tatsächlich damit abfinden, da Dir keinerlei Schaden entstanden ist.
Wie schon richtig gesagt, willst Du 5 Jahre lang letztlich nur um Recht haben zu wollen
Dir einen Titel über ein Gericht erstreiten, dass Dir nichts bringt außer viel Arbeit, viel Probleme und erst einmal auch viel Geld für Dich.
Diese Angelegenheit allerdings an eBay mitteilen würde ich schon, nur mit einer dann auch von Dir negativen Bewertungsabgabe wäre ich an Deiner Stelle etwas sehr vorsichtig, denn genauso schnell bekommst auch Du so eine rote negative Bewertung von ihm.
Das ist halt unsere teilweise sehr brutale Gesellschaft in der wir leben.

MfG


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