Verkäufer verlangt Eidesstattl. Versicherung

11. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
mamasimone
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
Verkäufer verlangt Eidesstattl. Versicherung

Hallo,
ein eBay-Verkäufer verlangt eine eidesstattliche Versicherung von mir, dass die Ware nicht bei mir angekommen ist und auch nicht in der Nachbarschaft abgegeben wurde.
Darf er das? Wer trägt die Kosten - ich soll die Versicherung als Einschreiben zusenden?
Danke




9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
FSVGN
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Geschichte mit der Eidesstatliche Versicherung kommt mir bekannt vor. Handelt es sich um ein Computerversandhandel E... ???

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#3
 Von 
mamasimone
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, ja so sehe ich das nämlich auch, ich hab ihm den Wisch heute trotzdem geschickt, wenns ihn glücklich macht...
Es ist kein Computerhandel E..., da ist noch einer auf die Idee gekommen.

Nun bleibt nur die Frage nach den Kosten des Einschreibens, kann ich die vom Verkäufer zurück verlangen?

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#4
 Von 
FSVGN
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Du hast die Eidesstatliche Versicherung an E.B.... abgegeben.

Nun ich denke das wird teuer E..B ist für seine Anwälte bekannt. Wenn deine angaben nicht 100 % richtig sind
hast Du einen Straftatbestand nach §263 StGB geschaffen.
( Täuschung, Betrug )


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#5
 Von 
mamasimone
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Nochmal: es ist nicht E.B. und meine Angaben sind 100% richtig.
Mein Postzusteller hat keinerlei Pakete in der Nachbarschaft verteilt und ich hab diese Ware nicht bekommen.
Soweit ich weiß, gilt eine eidesstattliche Versicherung sowieso nur, wenn man sie gegenüber einer zuständigen Behörde abgibt?

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#6
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Wenn es ein Paket war muss es doch eine Paketnummer zur Nachverfolgung geben. Oder war es unversicherter Versand?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mamasimone
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

angeblich hat er es unversichert verschickt... ist ja aber nicht mein Problem, da er gewerbl. Verk. ist.

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#8
 Von 
FSVGN
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Sorry habe ich etwas falsches gelesen.

Doch eine eidesstattliche Versicherung sollte man trotz allem nicht so einfach abgeben. Natürlich mus der Händler nachweisen das er die Ware versand hat wenn er dieses unversichert getan hat ist das ja sein Problem.
Er hat die Gesetzlich Pflicht die Ware von seinem Lager bis zu Empfang des Kunden versichert zu versenden. Er ist in der Haftung.

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

Soweit ich weiß, gilt eine eidesstattliche Versicherung sowieso nur, wenn man sie gegenüber einer zuständigen Behörde abgibt

Jein. 'Gelten' im Sinne von 'falsche EV ist strafbar' tatsächlich nur vor einer zuständigen Behörde.

Doch eine eidesstattliche Versicherung sollte man trotz allem nicht so einfach abgeben

Jein. Wenn man dadurch schneller zum Ergebnis kommt als mit einem langen Rechtsstreit, kann man das durchaus ohne Schaden tun.

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