Verkäufer verlangt Nachporto

20. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lotti06
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Verkäufer verlangt Nachporto

Hallo,
...es geht mal wieder um ebay...
Sachverhalt:
Habe eine Jacke ersteigert. Versandart u. Kosten waren angegeben. Habe aber angefragt, ob Versand als Warensendung auch mgl. wäre, VK stimmte vor Auktion zu mit den Worten:"Wenn es mit einer Warensendung passt, meinetwegen.
Muss man evtl. Porto nachverlangen." Nach gewonnener Auktion schickte mir VK Zahlungshinweis mit Versand als Warensendung. Geld wurd von mir sofort überwiesen. Tage später schreibt VK, dass das mit Warensendung doch nicht hinkommt und ich solle Porto nachzahlen, was ich aber nicht eingesehen habe. Dann hätte er sich doch vorher kundig machen müssen und mir keine Zahlungsmitteilung schicken sollen oder wie seht ihr das? Habe VK dann geschrieben, dass ich es nicht einsehe zu zahlen, sind schliesslich doppelte Überweisungsgebühren für mich. Zahlreiche mails gingen hin- und her. VK will nun vom Kaufvertrag zurück treten. Ich will aber die ersteigerte Jacke haben. Kann VK vom Vertrag zurück treten? Wie seht ihr das und was soll ich jetzt machen???

Danke für die Antworten

Problem bei eBay und Co?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Sie müssen das Porto zahlen.

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#2
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

da wird ja wieder mal der gute Wille eines Verkäufers mit Füßen getreten :( ...

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Der VK har Anspruch auf die Kosten wie sie in der Artikelbeschreibung angegeben waren. Ich gehe mal auch davon aus, daß er, nachdem es mit der Warensendung nicht geklappt hat, wieder zur ursprünglich angegebenen versandart zurückgekehrt ist. du solltest dich schämen, nicht nur aus rechtlicher sicht, bist ein gutes beispiel dafür, warum man nicht im nachhinein mit dem K über versandart und -kosten debatieren sollte!

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#4
 Von 
InTally Media
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 23x hilfreich)

Wo fallen denn bitte außerdem Überweisungsgebühren an?

Das der VK aus gutem Willen mit Deinem Paket womöglich umsonst zur Post gegurkt ist und dort erst erfahren hat, dass der Versand als Warensendung nicht möglich sei ist Dir wohl auch noch nicht in den Sinn gekommen?!

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#5
 Von 
SteMa
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 15x hilfreich)

kannst ihm ja schreiben, dass Ihr die doppelten ÜBerweisungsgebühren mit den höheren Portokosten verrechnet *ironie aus*

Mal ehrlich ich hätte garkeine lust als käufer wegen vielleicht 2 - 3 Euro erstens so einen Terz zu machen noch würde ich mir nicht die Mühe machen deswegen hin und her zu schreiben.

" Er hätte sich vorher kundig machen müssen" Wenn ich das schon lese.

Er soll also für seine gutmütigkeit noch bestraft werden?

So aber mal ganz davon ab, wenn höher Versandkosten in der Auktion angegeben waren sind diese Bestandteil des Kaufvertrages und sind somit zu zahlen.

Was er dir als Zahlungsaufforderung schickt ist eigentlich relativ egal

gruss stefan

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#6
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

quote:
"Wenn es mit einer Warensendung passt, meinetwegen.
Muss man evtl. Porto nachverlangen."
Was hast Du daran nicht verstanden?

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#7
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Was hast Du daran nicht verstanden?

Wahrscheinlich die Stelle, wo der VK nach der Auktion sagt, überweise mir den Betrag X auf mein Konto und wo der Versand als Warensendung bestätigt wurde.

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#8
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

#Also ich muss auch sagen, ihr seit etwas unfair Lotti06 gegenüber.

Der Vk meinte , wenn es vom Porto her passt, versendet er die Jacke als Warensendung. Die Auktion wird wohl noch etwas gelaufen sein. Und wenn man bei Ebay tätig ist, ist man auch in der Lage bei der DHL nach Warenversand zuschauen.

Dann hat Lotti06 eine Bestätigung bekommen mit Zahlungsaufforderung und Versand als Warensendung. Mit anderen Worten- für den K war klar, dass der VK die Ware als Warensendung verschickt , sprich er hat sich wohl erkundigt!!!

Wenn der VK sich natürlich erst am Postschalter erkundigt, was denn Warensendung überhaupt kostet, dann ist das allein sein Problem. Dann hätte er die Bestätigung nicht so schicken dürfen.

So oder so gibt es nur 2 Möglichkeiten:

Entweder du willst die Jacke oder nicht. Wenn nicht , dann lass ihn zurücktreten. Wenn ja dann überweise ihm die letzten paar Kröten und stopf seinen Ebaynamen auf die Ignorerliste dfür Verkäufer (wenn es das für VK überhaupt schon gibt)

@normi:

***....warum man nicht im nachhinein mit dem K über versandart und -kosten debatieren sollte***

Es wurde nicht nachverhandelt vom K. Es wurde vorher angefragt!!!

*** Habe aber angefragt, ob Versand als Warensendung auch mgl. wäre, VK stimmte vor Auktion zu mit den Worten:"Wenn es mit einer Warensendung passt, meinetwegen.
Muss man evtl. Porto nachverlangen." Nach gewonnener Auktion schickte mir VK Zahlungshinweis mit Versand als Warensendung. ***


---------
Manchmal wundert es mich wirklich , dass es noch *Frischlinge* gibt, die sich trauen noch was zu fragen!


-- Editiert von M.J. am 20.07.2006 15:38:39

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#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@M.J.

Nicht jeder hat zu hause eine Briefwage. Ich bin mir sicher, daß es sich erst auf dem Postamt herausgestellt hat, daß die Jacke zu schwer für eine warensendung ist.

*Es wurde nicht nachverhandelt vom K. Es wurde vorher angefragt!!!*

Ja, und was bei dem versuch, dem k etwas gutes zu tun, herausgekommen ist, sehen wir ja. Solche Erfahrungen kenne ich. auch deshalb würde ich, so sturr das klingen mag, derartige Anfragen freundlich aber besimmt mit NEIN beantworten.

Mal abgesehen von dieser ganzen Duskussion, wollte die K eine rechtliche Einschätzung der Sachlage. Und die ist eindeutig.

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#10
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Sry Normi,

aber das hat nix mit *Briefwaage* zu tun. Eine normale Waage tuts auch um ungefähr zu erfahren, wieviel das Dingen wiegt.

Und was die rechtliche Lage angeht:
Die Emails mit anfragen etc sind ein Vertragsbestandteil oder etwa nicht? Oder sind diese Dinge nur dann Vertragsbestand wenn der VK sie in seine Aukt einbaut??

Wenn dem nicht so ist, kann ich ja folgendens machen:

Ich verkaufe ein Gerät X ohne angabe von Zustand , alter etc bei Ebay. Bekomme eine Anfrage von einem pot. K. Ich schreibe ihm:

Zustand - sehr gut, keine Kratzer
Alter ca. 6 Monate

Die Wahrheit ist aber: Zustand bescheiden, alter 2 Jahre.

Diese Sache stelle ich aber nicht in meine Auktion.

Also hat , laut deiner Aussage, der K schlechte Karten, da ich über den Zustand in meiner Auktion keine Angaben gemacht habe, richtig?!

Tut mir leid, dass ich jetzt diskutiere, aber das würd mich mal ernsthaft interessieren! ;)

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#11
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*aber das hat nix mit *Briefwaage* zu tun. Eine normale Waage tuts auch um ungefähr zu erfahren, wieviel das Dingen wiegt.*

Also, wenn ich etwas von ca. 1 kg auf meine Personenwaage lege, dann zeigt sie mir nucht an, ob es 933g oder 1078g wiegt. Und das wäre absolut entscheident für eine warensendung!

*Die Emails mit anfragen etc sind ein Vertragsbestandteil oder etwa nicht?*

Vollkommen korrekt, aber eine verbindliche zusage für den Versand als warensendung hat es hier nie gegeben:

*Wenn es mit einer Warensendung passt, meinetwegen.
Muss man evtl. Porto nachverlangen.*

Die entscheideneden worte sind hier *wenn* und *evtl.*

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Eine Personenwaage (keine die 15 J alt ist;)) zeigt doch heute schon eine Stelle hinterm Komma an :)


----

**Die entscheideneden worte sind hier *wenn* und *evtl.***

Ok, das sind die kleinen Dinge im leben eines Menschen, die manchen viel geld kosten können ;)

Davon abgesehen.... Jetzt frag ich mich allen ernstes, warum auch der VK son Theater macht. Ich weiss zwar nicht, wieviel Kohle es mehr gekostet hätte, aber der Weg zur Post wieder nach Hause etc wäre mir als VK echt zu Blöd gewesen....

Habe auch mal ein Buch versendet. Habe volle 1,50 Euro *verdient* ;) Porto war mit 2,20 E angegeben. Der K hatte mir allerdings *nur* 2,7 euro überwiesen. Habe das Buch eingepackt und versendet.

Als Bewertung stand dann dort: Der Euro wurde nochmal angewiesen, hab ich vergessen, sorry.

Es war mir sCh*** Egal ob ich den Euro bekommen hätte oder nicht, habe den K auch nicht darauf angesprochen. Er hat es von sich aus gemacht. Warum kann das nicht alles manchmal so gehen?!

Wie schon geschrieben:
bleiben nur 2 Möglichkeiten:

Wenn ja, dann die paar Kröten überweisen
oder
wenn nein, vom KV zurücktreten.... das muss Lotti selber wissen....


Mach jetzt Feierabend....;) CU

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#13
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich sehe noch eine dritte, man teilt sich die Differenz.
Mein Bäcker sagt, die Laugenstange kostet 1 Euro, ich bezahle darauhin diesen Betrag, habe ich dann einen Kaufvertrag über eine Laugenstange?

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#14
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

Und was ist das Ergebnis des Verhaltens solcher Käufer wie Lotti06:
als Verkäufer kein Entgegenkommen zeigen, kann nur negativ ausgelegt werden!
Ist, finde ich, eine üble Entwicklung, verursacht von Prinzipienreitern, die sich wegen einem Euro ans Bein pinkeln.

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#15
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Es muss noch nicht einmal das Gewicht sein, was nicht passt. Sobald das Format auch nur einen Millimeer über den angegebenen Maßen liegt, ist es schlichtweg keine Warensendung mehr. Ich empfehle solchen Nervensägen immer, demnächst bitte in einem Geschäft zu fairen Preisen einzukaufen... ;)

Eine Warensendung darf übrigens maximal 500 Gramm wiegen und die sind bei einer Jacke schnell erreicht.

"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 20.07.2006 21:09:25

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