Hallo,
ich habe bei einem Internetshop laut Seite ein neues Gerät gekauft. Geliefert wurde eine Verpackung wo schon das Garantiesiegel geöffnet war und das Gerät + Zubehör sah auch schon benutzt aus (Fingerabdrücke, offene Kabel usw.). Beim Testen stellte sich heraus, dass es dazu auch noch defekt war.
Habe daraufhin alles komplett am nächsten Tag an den Händler zurück geschickt und mein Geld zurück gefordert. Nach 2 Standardmails verlangt der Händler nun eine eidesstattliche Versicherung.
Was ist das denn und darf er das überhaupt verlangen?
Ich meine was soll da denn drin stehen..? Nur ich habe den Versandkarton geöffnet und habe gesehen das alles schon benutzt war. Und die Box ist längst schon wieder zu ihm zurück geschickt.. Was tun?
Verkäufer verlangt eidesstattl. Versicherung - Was ist das und darf er das?
30. Oktober 2009
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Frage vom 30. Oktober 2009 | 19:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer verlangt eidesstattl. Versicherung - Was ist das und darf er das?
#1
Antwort vom 30. Oktober 2009 | 19:56
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>darf er das überhaupt verlangen <hr size=1 noshade>
Verlangen "darf" er das (es ist ihm nicht gesetzlich verboten). Einen Rechtsanspruch darauf hat er aber nicht.
Außerdem hat eine EV auch keine besondere Bedeutung, da deren Falschabgabe nur gegenüber besonderen Stellen (etwa einem Gericht) besonders mit Strafe bedroht ist (so, jetzt aber genug "besonders" in einem Satz
Eine falsche EV wäre normaler Betrug, keine "falsche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung" i.S.d. §156 StGB .
In der Praxis kann es sich aber anbieten, das einfach zu machen, ehe man einen langen Rechtsstreit mit einem sturen VK riskiert. Das fällt dann unter "dann gib ihm halt sein Stöckchen, wenn's ihn glücklich macht".
-- Editiert am 30.10.2009 19:57
#2
Antwort vom 30. Oktober 2009 | 20:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke erstmal für die schnelle Antwort..
Wie sieht eine eidesstattliche Versicherung in so einem Fall denn aus? Ist das ein freies Schriftstück, welches von einer offiziellen Stelle (Post?) bestätigt werden muss?
Ich finde in diesem Zusammenhang nur Beiträge welche etwas mit Schulden zu tun haben..
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. Oktober 2009 | 21:23
Von
Status: Master (4219 Beiträge, 1426x hilfreich)
quote:
Wie sieht eine eidesstattliche Versicherung in so einem Fall denn aus?
Indem du einfach schreibst: "Ich versichere an Eides statt, dass...". Das braucht und kann keiner bestätigen.
Es soll im Grunde nur die Ernsthaftigkeit unterstreichen. Sieh es einfach als Ritual mit beschränktem Wert, wenn man davon absieht, dass Händler damit die Kunden vom Widerruf abschrecken wollen.
Natürlich weiß der Händler einigermaßen genau, dass er Ware verschickt, deren Verpackungen schon geöffnet war, die geprüft wurde und wieder zurückgekommen ist. Das sind die Nebenwirkungen des Online-Handels.
Und so will er es ein bisschen schwerer machen, das ist alles. Wenn du das Spiel mitspielst, kannst du ja noch einen Pastor unterschreiben lassen, der dir bestätigt, dass du 3 Monate Messdiener warst und seitdem ausschließlich auf dem Pfad der Tugend wandelst oder den Trainer der B-Jugend im örtlichen Fußballverein, der glaubhaft versichert, dass du nie absichtlich einem anderen Spieler in die Hacken getreten hast.
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