Verkäufer verweigert Herausgabe des ersteigerten Artikels

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
micheline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer verweigert Herausgabe des ersteigerten Artikels

Hallo,

habe leider ein Problem mit einem Ebayverkäufer :(

Habe kurz vor Weihnachten einen Babyborn Puppenwagen ersteigert ( zum Mindestgebot von 5,00 Euro - weit unter Neupreis ), und der Verkäufer verweigert die Herausgabe dieses Wagens.
Erst nach dem ich den Wagen ersteigert hatte , ist mir aufgefallen, das er nur an Selbstabholer verkauft, habe in meinem Kaufrausch nicht darauf geachtet.

Art.Nr.: 5543585405

Für mich persönlich wäre es zu weit gewesen ( ca 200 km ) hätte aber Verwandte und Bekannte in nährem Umkreis ( ca. 30 km )

Ich schrieb den Verkäufer freundlich an, und schilderte mein Problem, mit der Bitte ihn mir doch zu schicken unter voller Kostenerstattung.

Der Verkäufer reagierte kurz und bündig, er versteht, das es zu weit sei, und ich könnte vom Kauf zurücktreten und er würde mich trotzdem positiv bewerten.

Daraufhin schrieb ich ihn noch mehrmals an, und teilte ihm mit, dases nett wäre, wenn er mir mitteilt, warum er nicht verschickt, und das ich Bekannte habe, die den Wagen abholen könnten.

er reagierte nicht :(

Hab ihn dann 2x angerufen, einmal mit seiner Freundin telefoniert, die sagte mir, der Wagen ist weg und legte auf.
Und einmal habe ich mit ihm selbst gesprochen, ich bestand auf die herausgabe meines ersteigerten Puppenwagens, schließlich hat er einen Kaufvertrag mit mir !
er sagte mir ebenfalls, das der Wagen "weg" sei - und zu keiner Zeit ein Kaufvertrag mit mir bestanden hätte....und legte dann auch den Hörer auf....nach mehrmalegen erneuten Versuchen per Telefon kontakt aufzunehmen ( war immer AB dran ) wandte ich mich an Ebay....
Aber die ließen mich genauso abblitzen.... ich wollte wissen was ich oder Ebay gegen diesen Verkäufer tun kann und die teilten mir mit, ich könne einen Anwalt einschalten und ebay könne nichts tun.

Wenn ich meine Rechnung bei Ebay nicht zahle, werde ich gesperrt, aber wenn ich meine Ware nicht so billig hergeben will, wie sie ersteigert wurde pasiert nichts ?????? :(

Was ist nur aus Ebay geworden ?

Meine Frage nun :
Wie kann ich den Verkäufer zwingen mir den Wagen auszuhändigen ? und wie verhindere ich eine RACHE Negativbewertung - - - wenn es nicht zur Übergabe kommt, und ich ihn natürlich negativ bewerte ??

Ich ärgere mich maßlos über solche Machenschaften, warum reagiert Ebay nicht ?
:(

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"micheline"

Problem bei eBay und Co?

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Mein Tip:Vergiss es!
Wenn du keine Rachebewertung willst,bewerte ihn auch nicht.
Ebay hat sich da schon immer rausgehalten,wenn er öfter negativ auffällt wird er evtl. gesperrt.

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#2
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"Was ist nur aus Ebay geworden ?"

Oh Mann, also bei Ebay passieren wirklich schlimmere Sachen, als das jemand so nen Puppenwagen net bekommt!!

Meinen sie wirklich, der ganze Aufwand lohnt sich überhaupt??

Was sollte Ebay ihrer Meinung nach tun?? Das Ding abholen??

Ich hätte als Verkäufer auch keine Lust mich bei nem Artikel für 5 Euro ein halbes Jahr über die Abholung zu unterhalten!!!

Holen sie das Ding ab, oder lassen sie es sein, aber lassen sie doch bitte den Verkäufer in Ruhe!! Der hat wich wahrscheinlich wegen ihnen schon nen Anrufbeantworter kaufen müssen...

Gruß Tommy

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#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

@Tommy

Ich verstehe Deine Reaktion nicht. Der Käufer hat doch angeboten, daß Ding von Bekannten abholen zu lassen. Darauf muß der Verkäufer selbstverständlich eingehen. Er kann nicht behaupten, es hätte nie ein Kaufvertrag bestanden. Streng genommen könnte der Käufer den Artikel bzw. einen gleichwertigen Ersatzartikel einfordern - notfalls einklagen. Er würde sicher Recht bekommen.
Ärgerlich ist nur, daß der Verkäufer wiedermal darauf spekulieren kann, daß dem Käufer die Schritte über Mahnen und gerichtl. Mahnverfahren für 5 Euro zu viel sind.
Eigentlich müßte man ihn gerade deshalb damit überraschen.

Rein rechtlich bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite. Du hast einen Kaufvertrag und der Verkäufer muß ihn erfüllen. Da gibts nix dran zu rütteln. Wenn Du konsequent bist und Deinen Anspruch durchsetzt, muß der Verkäufer für alle dadurch entstehenden Auslagen aufkommen (wenn er liquid ist). Ob Du Dir jedoch diesen Streß geben willst, mußt Du selbst entscheiden.

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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#4
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@KlagDichReich:

"Ich verstehe Deine Reaktion nicht."

- Macht nix. Ich verstehe deine auch manchmal nicht...


"Daraufhin schrieb ich ihn noch mehrmals an, und teilte ihm mit, dases nett wäre, wenn er mir mitteilt, warum er nicht verschickt"

Also ich hätte auch keine Lust, das Ding groß zu verpacken. In einen Briefumschlag passt es wohl nicht!! Wahrscheinlich beschwert sich der Käufer dann noch, wenn es nen Transportschaden gibt und will sein Geld zurück: Artikel nicht ordnungsgemäß verpackt!! ... Arrrgh

-> Einfach den Verkäufer anschreiben und um Abholtermin bitten. Danach Mahnbescheid, hier im Forum 10000000000000000000 Mal zu lesen!!

Gruß Tommy

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
micheline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tommy,

vielen Dank für deine Info.

Was heißt hier halbes Jahr über die Abholung zu unterhalten ?

Wenn er die Sache so rauszögert, und ich zich eMails schreiben muß - er nicht antwortet !
Und dann legt er mir noch das Telefon auf.

Und zu den 5,00 Euro.....ich finde schon das sich das lohnt, denn eigentlich ist der Wagen ca. 70,00 Euro Wert....hätte also ein Schnäppchen gemacht.

Und ok, wenn er trotzdem oder erst recht nicht verschickt bei dem Betrag, dann muß er mit mir aber einen Abholtermin vereinbaren, und darf nicht eigenmächtig entscheiden, den Wagen gar nicht mehr zur Verfügung zu stellen !!!

Und Ebay soll dahingehend reagieren, das ich als Käufer Rechte habe, und der Verkäufer "so" nicht davon kommt. :(

Ja, ich könnte einen Anwalt einschalten, und wenn er nicht liquide ist, bleibe ich auf den Kosten sitzen.

Und ja, ich könnte ihn auch noch belohnen in dem ich ihm "keine" negative Bewertung gebe.

Werde mich mal im Forum auf die Suche machen nach den 10000000000000 Mahnbescheiden :)

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"micheline"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Man könnte meinen, Tommy sei von Ebay bezahlt.
Zum Mahnbescheid schau mal auf die Seite www.letzte-mahnung.de

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Und Ebay soll dahingehend reagieren, das ich als Käufer Rechte habe, und der Verkäufer "so" nicht davon kommt.

eBay ist keine Schiedsstelle für Vertragsstreitigkeiten. Woher sollen die auch wissen, wer hier die Wahrheit sagt? Oder sollen die die Rolle des Gerichtes übernehmen? Am besten noch kostenlos?

Eine negative Bewertung können Sie ja abgeben, die bei entsprechender Häufung auch zur Sperrung des VK führt. Was eBay da noch mehr tun soll, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Wenn jemand an mich nicht verkaufen will, dann lasse ich es normal halt bleiben.

Wenn der Käufer - wie hier - aber unbedingt die Ware will, tja, dann ist er doch auch im Recht. Natürlich besteht ein KV und dann würde ich die Ware auch über den beschriebenen Weg anmahnen.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#9
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Es wäre zwar viel Aufwand aber auch ein nützlicher Beitrag, um Spaßverkäufern (ja die gibts auch) zu zeigen, daß ein geringer Wert nicht von der Erfüllung der Vertragspflicht befreit. Leider kommen zu viele Verkäufer mit so einer Masche durch. Und durch so etwas verkommt Ebay zur Farce.

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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#10
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Spaßverkäufer??

Wer bitte hat denn hier geboten ohne zu lesen und nervt seitdem mit irgendwelchen Nachverhandlungen des geschlossenen Vertrages.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
micheline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für den Tip mit dem Mahnbescheid.

Hast du noch ne andere Seite ? diese ist wohl eher für Verkäufer, die Ihr Geld nicht bekommen.

Hatte irgendwann mal einen Mahnbescheid gesehn, wo drin stand Mahnung auf Warenerhalt, oder so........
Aber da ich ja erst ebi Übergabe zahlen würde, weiß ich nicht ob das geht.

Schade, das Ebay so verkommt, war eigentlich eine tolle Idee dieser Onlinemarktplatz.

Aber so macht es echt keinen spaß.
Immer wieder diese schwarzen Schaafe.
Habe bereits 3 x Artikel bezahlt, und nicht erhalten. Habe deswegen Anzeige bei der Polizei gemacht, und 1x mein Geld zurück bekommen.
Toller Schnitt...... :(

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
micheline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Junior,

also langsam glaube ich wirklich hier sind sie überwiegend auf der Seite von unseriösen Verkäufern.

habe einmal angefragt, ob nicht doch die Möglichkeit des Versandes besteht( es handelte sich schließlich nicht um einen Bus o.ä. großes Teil ;) und danach habe ich in den nächsten ( immer unbeantworteten Mails ) nur eine Begründung angefragt, und gleich nach einem Abholtermin gefragt, da ich ja wie gesagt Bekannte in der Nähe habe ( die ich aber nicht belästigen wollte, ohne vorher doch den evtl. Versand zu klären !!!!!
Und das ist ja kein Todesurteil für mich !?

Hier nochmal :
Der Verkäufer weigert sich den Wagen herauszugeben - weil er 1. nicht mehr da wäre und 2. weil NIE ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre !!!!!!

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"micheline"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Kaufvertrag ist meiner Meinung nach zustandegekommen. Steht glaube ich auch immer bei ebay, wenn ein Gebot abgegeben wird.
Der Verkäufer sollte angeschrieben werden und aufgefordert werden, zu liefern.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Die Mahnung müßte umgedreht eigentlich genauso laufen. Nur, daß Du anstatt dem Geld die Ware bzw. Ersatzware anforderst. Entscheidend sind die gesetzten Fristen. Diese sollten nicht zu kurz sein (mind. 2 Wochen). Und auf jeden Fall per Einschreiben schicken.
Eine andere Seite kann ich leider nicht anbieten, habe jedoch gehört, daß man in solchen Fällen auch beim Verbraucherschutz Vordrucke erhält. Sind natürlich Kanonenkugeln auf Spatzen - allerdings auf böse Spatzen!

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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#15
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

nicht zu liefen, abolen zu lassen

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
... ohne vorher doch den evtl. Versand zu klären !!!!!


da gibt es seit seiner ersten Antwort nichts zu klären, die war doch eindeutig

und genau genommen, ist der VK sogar Kulant gewesen, er hätte auch auf Erfüllung bestehen können

-- Editiert von cps am 11.01.2005 16:13:42

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
micheline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Junior, in seiner ersten Mail hat er nicht geschrieben, warum er nicht verschickt, sondern nur: er versteht, das es mir zu weit ist, und ich könnte vom Kauf zurücktreten.

seine anderen Verkäufe hat er auch verschickt, es ist also nicht so, das er "grundsätzlich nicht verschickt "

ABER das ist ja auch nicht mehr das PROBLEM !!!! ;) SONDERN, das er die Herausgabe verweigert.

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"micheline"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Beide Parteien können immernoch auf Erfüllung bestehen!!!
Solange nicht einer der beiden den Wunsch eines Rücktritts vom Kaufvertrag geäußert hat, gilt dieser. Daran ändert auch das Nachfragen nach einer anderen Versandart nix. Das ist doch wirklich nicht so schwer!

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
micheline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Ohhhh mannn, dieser LINK von der Käuferin hat es ja echt in sich.

Da könnte ich mir Teile von rausziehen, und einen Brief per Einschreiben schicken.

Zu dieser Käuferin, es sieht so aus, als würde sie das professionell machen, plagiate ersteigern und dann Differenzbeträge oder Originale einfordern und viele lassen sich vieleicht so einschüchtern.

wooow, das war echt der Hammer dieses DROHSCHREIBEN

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"micheline"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ja ist recht nett. ;)

Vielleicht was dabei.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Natürlich können noch beide auf Erfüllung bestehen, ein erklärter Rücktritt liegt von keiner Seite vor.

Aber, aus Sicht des Käufers rechnet sich das doch niemals. Weder die "volle Kostenübernahme" !! beim Versand, noch das Abholen, bei 30 km (einfach?) und anschließenden Versand, sind wirtschaftlich machbar.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Warum denn nicht? Der Käufer schrieb doch, daß es 70 Euro wert ist. Da kann man schonmal 30 km fahren. (Schon um den Verkäufer zurecht zu ärgern ;) )


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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Eben. Wenn mal was schiefgeht (Ware nicht da ist, oder ähnliches) bin ich für Kulanz seitens des Käufers, aber wenn sich der VK sich nicht um Klärung bemüht...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
micheline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

hmmmmm,

ich denke - ganz klar- das der Betrag dem Verkäufer viel zu niedrig war.

Er reagiert auf keine Mails, und auch nicht auf die Telefonate ( die ich mit seinem AB führte )

Als ich ihm mit Ebay drohte, reagierte er auch nicht :( zu recht, wie sich jetzt herrausstellte - denn ebay unternimmt tatsächlich nichts.....

Muß man denn neuerdings im Rechtschutz sein, um bei Ebay seine Rechte durchsetzen zu können ?

Stimmt, KEINER ist vom Kaufvertrag zurückgetreten ! Er hat es mir angeboten, aber nicht auf meine Verneinung reagiert.

-----------------
"micheline"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Wie oft haben Sie denn auf Versand gedrängt?

Wann haben Sie Abholung angeboten?

Und warum muss ein VK im nachhinein erklären warum er nicht versenden möchte?

Spassverkäufer? Also für so einen "Spass" noch Ebay-Gebühren zu zahlen, na, ich weiss nicht.

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Die hat er bestimmt gern bezahlt, wenn er das Ding inzwischen für wesentlich mehr Geld an jemand andern verkloppen konnte.

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
petti
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi ihr lieben,
ich bin die Freundin der Micheline,
und wohne in der Tat nur 30 km entfernt vom VK
dann gibt es noch Bruder und Eltern von Micheline in unserem Ort....irgendeiner hätte es abgeholt und beim nächsten Besuch die Ware mitgenommen....aber wie Micheline schon schrieb ...er lies sich nicht darauf ein das jemand kommt und abholt.....ich habe mal ein Fahrad versteigert und mich gewundert das der Käufer irgendwo bei München lebt...ich in Nähe Frankfurt
aber sie teilte mir mit eine Freundin...blah blah.....holt ihn ab und setzt sich telefonisch mit mir in Kontakt,hat reibungslos geklappt...
So,
Micheline fragte doch nur erstmal ob auch verschicken möglich wäre und wenn nicht das er von einem von uns geholt wird!!!
Die Ware dann einfach nicht rauszurücken und jeglichen Kontakt abzulehnen finde ich eine bestärkung in der Annahme das der erziehlte Preis von 5 € viel zu wenig ist und er sofort die Glegenheit ergriff um seinen Vertrag nicht zu erfüllen....aber es ist egal wer die Ware abholt und ein halbes Jahr hätte es nicht gedauert wir haben mittlerweile das Jahr 2005 und können uns mittels KFZ fortbewegen !
Was heißt hier Nachverhandlungen ?Die Frage ob Versand geht?
Einfache Frage und mit ja oder nein zu beantworten!
Wäre die Antwort nein gewesen so wäre ich hingefahren..........
Er aber sagt sooooooooooo die Ware steht nicht mehr zur verfügung!Mit welchem Recht?
Dies nur für TOMMY und JUNIOR
rein retorisch........

petti

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
micheline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

also,
ich habe EINMAL nachgefragt, ob er trotzdem verschicken würde, und in der nächsten mail gleich geschrieben, das ich Bekannte habe die ihn abholen würden, aber ich trotzdem gerne eine Begründung hätte .

danke @petti

-----------------
"micheline"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Also mein Rat: Anrufen ggf. auf Anrufbeantworter (AB) sprechen und Termin nennen (Vorzugsweise mitten in der Woche, abends) und Abholung eindeutig ankündigen. Der Termin sollte 3-4 Tage in der Zukunft liegen (wenn AB). Hinfahren und klingeln bis jemand öffnet. Wenn dann keine Ware da können Sie klagen. Stehen ggf. die Bankdaten zur Verfügung? (Überweisung Plus von eBay?) Soweit ich weiß, gibt’s doch auch die Möglichkeit, die Ware ggf. Anderswo zu erwerben und dann den Differenzbetrag vom Verkäufer einzuklagen oder? (NEUWARE steht Ihnen allerdings wohl nicht zu!).

Entweder so oder vergessen Sie´s einfach.

0x Hilfreiche Antwort

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