Verkäufer verweigert Rücknahme (Sachmangel)

7. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
mrpellepelle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Verkäufer verweigert Rücknahme (Sachmangel)

Guten Morgen liebe Forengemeinde,

Ich habe gebrauchte Autositze bei eBay ersteigert.

quote:<hr size=1 noshade>Sie bieten hier auf die Recaro Sitze eines Ford Escort RS 2000 !

Die Sitze stammen aus einem Ford Escort RS 2000 und sind super in Schuss! Nicht durchgesessen, keine Brandlöcher, super Seitenhalt und sie müssten sogar auf die ori. Sitzschienen von jedem Ford passen ( dies aber ohne Gewähr ) ! Die Sitze werden immer seltener und vorallem in diesem Zustand nicht zu bekommen. Natürlich müssten die Sitze mal gereinigt werden ( kleinere Fleckchen von der Lagerung ) ! Aber ansonsten wie beschrieben in einem TOP-Zustand !
Verkauft werden nur die beiden vorderen Sitze !
Die Sitze haben natürlich beide die selbe Farbe ( kommt auf dem Bild leider nicht so rüber ) ! Sind auch nicht ausgeblichen oder so !
Versand für 35 Euro möglich ! Ansonsten Abholung in 57392 Schmallenberg
Sofort-kauf für 140 Euro möglich !
Bei Fragen einfach mailen !

Da Privatauktion ohne jegliche Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme !!! <hr size=1 noshade>


Kaufpreis 260 Euro inkl Versand.

Als diese Sitze ankamen habe ich festgestellt, dass an den Trägern (Unterseite der Sitze, zur Befestigung am Fahrzeug) zusätzliche Löcher gebohrt wurden und an diesen Stellen das Metall zentimeterlang eingerissen ist.
Das hat der Verkäufer wohl noch versucht zu schweißen, aber ohne Erfolg. An dieser Stelle läßt sich der Träger mit der Hand verbiegen.
http://img80.imageshack.us/img80/4643/recaros1.jpg

Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich der Sitz nicht mehr, da er sich nicht sicher befestigen läßt.
In der Beschreibung wurde dieser offensichtliche Sachmangel nicht erwähnt, im Gegenteil es wurde von "TOP-Zustand" geredet.

Ich habe mich bereits versucht mit dem Verkäufer zu einigen, aber er beharrt auf seinen Status als "Privatmann".
Angeblich hat er die Sitze für einen Freund verkauft und wußte von dem Schaden nichts.
Ich habe Ihn bereits auf §433 & §437 ff. BGB aufmerksam gemacht.
Er beruft sich auf seinen Passus "Da Privatauktion ohne jegliche Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme !!!", den er in allen Auktionen verwendet.


Diese Fragewurde mir schon beantwortet:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Verk%C3%A4ufer--verweigert-R%C3%BCcknahme-%28Sachmangel%29-__f100388.html

Stimmt Ihr dieser Einschätzung zu und ist es das Risiko wert?

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Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seckin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich denke vor Gericht würde der Gegner aufjedenfall den kürzeren ziehen. Hier liegt wirklich eine arglistige Täuschung vor und das reicht so gesehen, egal ob er privat oder gewerblich verkauft.
Mach dem Verkäufer darauf aufmerksam, dass du momentan im Recht stehst und mit der Sache vor Gericht erfolg haben wirst und wenn er dann immernoch nicht Einsichtig wird, dann musst du wohl ersteinmal dein Anwalt einschalten.

Genau das gleiche Problem habe ich auch zurzeit. Bei mir wird die Frau auch nicht einsichtig, ich häng aber noch dran...

MfG

Seckin

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mrpellepelle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deine Einschätzung Seckin.

Ich würde mich über weiter Meinungen freuen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

quote:
Stimmt Ihr dieser Einschätzung zu und ist es das Risiko wert? .....
Ich würde mich über weiter Meinungen freuen.


Meine Fresse, was für Meinungen brauchst Du noch??????
Du hast ne Antwort vom Anwalt bekommen....

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"<a href="http://DaRules.hat-gar-keine-homepage.de">www.DaRules.de</a>"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mrpellepelle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@DaRules Bitte lies meine Frage nochmal:

quote:
Stimmt Ihr dieser Einschätzung zu und ist es das Risiko wert?


Ich möchte keine ausführliche rechtliche Bewertung der Sachlage, die hat mir der Anwalt schon gegeben.

Würde sich das Risiko nach eurer Einschätzung, rein vom finanziell entstandenen Schaden (260 Euro) lohnen. Immerhin kann sich hinter dem Verkäufer sonstwer verstecken. Für sämtliche Anwaltskosten muß ich ja erstmal in Vorleistung treten.



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-- Editiert am 10.05.2010 16:11

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mrpellepelle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

So, nach 2 Monaten und 2 Anwaltsschreiben hat der Verkäufer nicht reagiert.

Der Anwalt schlägt nun ein Mahnbescheid vor,welcher mit 100 EUR zu Buche schlägt.

Habe nun gelesen, dass man einen Mahnbescheid auch online anfertigen kann, für ein Bruchtei lder Kosten?

Wo seht ihr die Vor-/Nachteile?







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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Habe nun gelesen, dass man einen Mahnbescheid auch online anfertigen kann, für ein Bruchtei lder Kosten?

Wo seht ihr die Vor-/Nachteile?


Mit Geiz bist du in der Juristerei immer schlecht beraten. Lass wenn der Fall nicht gerade glasklar ist dich von einem Anwalt vertreten, das spart Zeit, Nerven und du hast für die wirklich schönen Dinge im Leben mehr zeit als dich mit solchen Verkäufern herumzuärgern.

quote:
Würde sich das Risiko nach eurer Einschätzung, rein vom finanziell entstandenen Schaden (260 Euro) lohnen. Immerhin kann sich hinter dem Verkäufer sonstwer verstecken. Für sämtliche Anwaltskosten muß ich ja erstmal in Vorleistung treten.

Das ist deine Entscheidung, ich stehe auf dem Standpunkt "Das Recht darf dem Unrecht nicht weichen", du musst halt abwägen ob du dir es leisten kannst in Vorleistung zu gehen bzw. wie die Siegchancen in einem Prozess sind.
Anwälte können das aufgrund ihrer Erfahrung meistens sehr treffsicher einschätzen.

Jedoch kann es immer sein, dass du einen Verkäufer hast, der bereits die EV (ehem. Offenbahrungseid) abgelegt hat. Da gilt dann der alte Satz, dass man einem Mann ohne Kleider nicht in die Tasche langen kann.

Viel Erfolg!

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

-- Editiert am 27.07.2010 13:53

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mrpellepelle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deine Meinung. Die ich auch Teile.

Ist es denn möglich herauszufinden ,ob der Verkäufer eine EV abgelegt hat?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
herauszufinden

beim zuständigen Gericht musst du die Einsicht in Schuldnerregister beantragen, solltest allerdings ein berechtigtes Interesse vorweisen können.
Nur mal so stöbern wird man dich sicher nicht lassen :-)

http://www.mahnung-online.de/index.html?/pfaendung.html

Schlecht allerdings wenn der Schuldner häufig umzieht und du nicht genau weißt, bei welchem Gericht er im Schuldnerverzeichnis steht.

Das Problem haben auch viele Vermieter mit dem Erkennen von Mietnomaden schon im voraus...

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

1x Hilfreiche Antwort

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