Ich habe bei Ebay eine neue OralB-Mundspülstation ersteigert und sofort per Paypal gezahlt. Der gewerbliche Verkäufer sitzt in Spanien und ihm war wahrscheinlich (oder sogar sicher) der Auktionserlös zu gering, deswegen schickte er mir mein Geld via Paypal wieder retour. Ebay rührt natürlich kein Ohrwaschel und zum Anwalt will ich wegen 80 Euro auch nicht gehen. Gibt es irgendeinen Rat für mich? Ich habe den Typ natürlich negativ bewertet und nun erhielt ich von dem sogar noch ein beleidigendes Email via Ebay. Auch dieses interessiert Ebay nicht weiter.
-- Editiert mib99 am 28.12.2012 01:01
Verkäufer widerruft meine Paypal Zahlung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Hallo,
quote:Ja, freu dich, dass du dein Geld hast und nicht kein Geld und keinen Artikel.
Gibt es irgendeinen Rat für mich?
Hast du auch die spanische Beschreibung komplett gelesen und auch komplett verstanden? Also eine richtige Übersetzung gehbt? (Nicht so eine google-translator Übersetzung, sondern eine ordentliche? Stand da evtl was drin vonwegen kein Verkauf nach Deutschland oder dergleichen?
quote:Lasse nicht den typisch deutschen raushängen und sehe das Ganze einfach als erledigt an und gut is...
Gibt es irgendeinen Rat für mich?
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grandiose und überaus hilfreiche Antwort! kopfschüttel
1. die Auktionsbeschreibung war in tadellosem deutsch und der Typ hat den Artikel auch nur in Österreich und Deutschland eingestellt.
2. bin ich GsD nicht Deutscher
3. wenn das Alles rechtens ist mach ich das auch - wenn mir der Auktionsendbetrag nicht passt, lehne ich einfach die Paypal Zahlung ab und gut is
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Du müsstest in Spanien nach spanischem Recht klagen. Das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen (ganz geschweige von Kosten zu Nutzen) ist unterirdisch.
Deswegen schließe ich mich @lesen-denken-handeln an: Freu dich, dass du wenigstens dein Geld wieder hast, bewerte den Verkäufer negativ und lasse die Sachen ansonsten auf sich beruhen.
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
PS: Was ist eigentlich GsD?
-- Editiert Shihaya am 28.12.2012 09:32
quote:Nein, rechtens ist das natürlich nicht, aber wie dir schon gesagt wurde, musst du dann alles in Spanien und vorallem auch auf spanisch erledigen. Ein deutscher Anwalt würde da auch nichts bringen. Und wenns bläöd läuft, hast du am Ende so richtig viel geld ausgegeben für gar nichts.
3. wenn das Alles rechtens ist mach ich das auch - wenn mir der Auktionsendbetrag nicht passt, lehne ich einfach die Paypal Zahlung ab und gut is
Und da du nach einem rat gefragt hast, habe ich dir lieber geraten gar nichts zu machen, denn so hast du im eigentlichen keinen Verlusst gemacht, daher freu dich, dass du zumindest das Geld wieder hast, ist auch nicht immer so.
quote:Ich kenne diese Abkürzung nur für Glas-schiebe-Dach, aber das wird es wohl in dem Fall kaum sein...
PS: Was ist eigentlich GsD?
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gsd gott sei dank
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quote:
3. wenn das Alles rechtens ist mach ich das auch - wenn mir der Auktionsendbetrag nicht passt, lehne ich einfach die Paypal Zahlung ab und gut is
Hat ja niemand gesagt, dass es rechtens ist.
Ich empfinde das Verhalten das Verkäufers auch als falsch. Denn mir sind auch schon ein paar Mal ziemlich hochpreisige Artikel für Witzpreise weggegangen und dennoch habe ich sie immer für den jeweiligen Preis verschickt. Dementsprechend finde ich es auch wenig unterhaltsam, wenn andere Verkäufer dies nicht so handhaben.
War dahingehend auch ein ziemlicher Prinzipienreiter, aber das bringt einem auf Dauer nichts außer Stress.
Wenn's Ihnen wert ist: Schildern Sie die Situation "Spanischer gewerblicher Ebay Verkäufer hat Geld per PP zurückgeschickt und Artikel nicht geliefert" einem Anwalt, der im spanischen Recht bewandert ist. Fragen Sie was eine Erstberatung (bzgl. Chancen, Risiken, Vorgehen, weiterer Kosten, die auf Sie zukommen können/werden) kostet und wenn es Ihnen das wert ist, können Sie Erstberatung in Anspruch nehmen und dann weiter verfahren oder eben bei zu großem Risiko nicht weiter verfahren.
Wenn Sie sich für Letzteres entscheiden, dann bleiben Sie eben auf den Kosten für die Erstberatung sitzen.
Ich persönlich würde mich zwar ärgern, das Ganze aber schnell ad acta legen und keine Geadanken darauf verschwenden. Hätte ich das nötige Kleingeld für derartige Späße, dass mich der Verlust nicht im Geringsten juckt, sähe das u.U. anders aus, aber ansonsten stünden für mich die Kosten in einem Verhältnis zum Risiko.
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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."
-- Editiert Katanaka am 28.12.2012 11:35
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