Verkäufer will Geld zurück oder klagen!?

1. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
c_seline
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Verkäufer will Geld zurück oder klagen!?

Hallo Zusammen.

Ich habe ein kleines Problem, dazu mal eine kleine Vorgeschichte.

Vor ca 3 jahren hatte ich mir für mein Auto bei einem Verwerter ein originales Einbaunavi auf drängen hin meines damaligen Freundes besorgt. Zu einem Einbau ist es dann doch irgendwie nie gekommen. Da ich besagtes Auto aber jetzt nicht mehr habe, aber dieses Navi-Gerät immer noch bei mir in der Garage lag hab ich mir gedacht, ich verkaufe dieses jetzt bei eBay um das Teil dann auch endlich los zu werden.

In der Auktion bei EBAY habe ich geschrieben, dass ich das Gerät noch in der Garage liegen hatte, es nie von mir verbaut wurde. Desweiteren habe ich auch alle Daten genannt, die auf dem Anhängezettel vom Verwerter notiert sind, genau so habe ich erwähnt, dass ich das Gerät nicht testen kann, da mir dazu sämtliche Möglichkeiten, als auch Fähigkeiten dafür fehlen. Ich habe weder geschrieben, dass das Gerät auf jeden Fall funktioniert oder sonst etwas in der Art. Ich habe das Gerät nicht außdrücklich als defekt verkauft, sondern dazu geschrieben, dass ein kauf auf eigenes Risiko erfolgt. Denn ich sehe es nicht ein, ein gerät als defekt zu deklarieren, wenn ich nicht mal sagen kann, es ist defekt. Ich habe aber auch nie angegeben es funktioniert.

Ich habe Gestern Abend von dem Käufer eine Nachricht zugesendet bekommen, dass er das NAVI einbauen wollte, dies aber nicht funktionieren würde. Er hätte aber kleine Lust ein defektes Gerät zu einem Kaufpreis von über 200Euro zu erwerben. Ich müsse das gerät jetzt zurücknehmen und ihm vorher den Preis für das Gerät zurücküberweisen. Er behauptet auch, dass Gerät sei nicht so wie auf dem Anhängezettel des Autoverwerters vermerkt. Es hätte geringfügige Abweichungen.

Ich wollte eigentlich mit der Sache komplett abgeschlossen haben und war froh als ich das gerät weg hatte. Ich selber hatte mir nichts vorzuwerfen, zwecks falsch gemachter Angaben oder ähnlichem. Ich habe alles so beschrieben, wie ich es machen konnte, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Auch kann ich keineswegs selber überprüfen, ob die vom Käufer jetzt gemachten Angaben überhaupt stimmen, ob er mir da nicht einfach irgendwas erzählt.

Der Käufer meint, ikch hätte das Gerät als defekt anbieten müssen, statt die von mir gemachten Angaben mit Hinweis auf Kauf auf eigenes Risiko!

Wie sollte ich mich jetzt denn da verhalten, ich will nicht gross Ärger ausgesetzt werden, sehe aber auch irgendwie nicht ein, einfach zu sagen, wir machen das rückgängig, dann hab ich ja wieder alles vor mir mit Verkauf etc!

Wäre über Antworten und Meinungen dankbar.

Gruss Seline

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

Mal anders gefragt: wie würden Sie sich denn fühlen, wenn Sie 200 EUR zahlen und dann Elektronikschrott bekommen? Würden Sie dann nicht hier aufschlagen und fragen, was Sie gegen den VK machen können? Mal ganz ehrlich und selbstkritisch, bitte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Natuerlich hast du zurueckzuerstatten.

Ware, die Defekt ist, hat auch als Defekt deklariert zu sein. Der Verkaeufer ist fuer seine Ware verantwortlich. Wenn du nicht testen kannst, ob das Geraet funktioniert, dann musst du es eben auf Verdacht als Defekt verkaufen.

Wenn ich in einem Supermarkt ein verschweisstes Fertigmenue kaufe, welches aber schon schlecht ist, kann der Verkaeufer auch nicht wissen, dass es schlecht ist - aber er ist zur Gewaehrleistung (Ruecknahme oder Nacherfuellung durch Umtausch) bei Maengeln verpflichtet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

bst du prvatverkläufer und hast die gewährleistung wirksam ausgeschlossen, dann hast du dir nichts vorzuwerfen.

quote:
Wenn ich in einem Supermarkt ein verschweisstes Fertigmenue kaufe, welches aber schon schlecht ist,


blöder vergleich, da supermarkt immer gewerblich ist.

was derzeit bei ebay leider mode geworden ist, das sich leute sachen ersteigern als ersatz für ihr defekten geräte und dann die defekten reklamieren. nach dem motto, der vk könnte ja so blöd sein und es nicht merken.

daher als privatperson auch immer seriennummer der geräte notieren.

-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
c_seline
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

An Fulgora :

Dies habe ich angegeben am Ende der Auktion:Da es sich hier um einen privaten Verkauf handelt, möchte ich darauf hinweisen, dass ich weder Garantie noch Gewährleisstung geben kann, auch ist eine Rücknahme ausgeschlossen!

Das mit der Seriennummer habe ich leider nicht gemacht, wusste jaetzt auch nicht unbedingt, dass es die gibt, ich wurde während der ganzen Zeit nicht einmal danach gefragt, aber gut dioes ist ein Fehler meinerseits, gebe ich zu.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> was derzeit bei ebay leider mode geworden ist, das sich leute sachen ersteigern als ersatz für ihr defekten geräte und dann die defekten reklamieren

Die würden aber nicht unbedingt bei jemand kaufen, der die Gewährleistung ausschließt und das einfach aussitzt...

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
c_seline
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich fasse nochmal kurtz zusammen:

- Gerät hatte ich selbst vor Jahren beim Verwerter gekauft, es wurde aber nie benutzt oder verbaut.
- Kenntnis von "angeblichen" Defekt war so sollte dieser wirklich zutreffen keineswegs vorhanden
- Es war ein Privatverkauf, kein gewerblicher Verkauf
- Im Auktionstext stand dies auch drin, Privatverkauf, keine Garantie, Gewährleisstung oder Rücknahme
- Ich bin in keinerlei Brancjhe oder sonstigem gewerbliche, meine EBAY Account ist ebenso nicht gewerblich

Den Üblichen Text mit Privatverkauf, Ausschluss von Garantie sowie Gewährleisstung habe ich im Auktionstext geschrieben, diesen habe ich dem Käufer nicht nochmals direkt via Mail oder sonstigem geschrieben.

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