Verkäufer will keine Rückabwicklung, obwohl der Artikel defekt ist

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hemmefitzel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkäufer will keine Rückabwicklung, obwohl der Artikel defekt ist

Hallo zusammen
Wir haben bei E-Bay, am 21.12.04 einen Ohrstecker(Gold) ersteigert.
Nach Erhalt stellten wir fest, das der Ohrstecker defekt ist, da der Steg abgekniffen wurde. Jetzt kann man den Verschluss nicht mehr aufsetzen, da er nicht mehr richtig hält und selbst der Versuch den Stecker durch das Ohrläppchen zu schieben, hätte nur ein hohes Verletzungsrisiko, da das Teil scharfkanig ist.
Dem Verkäufer wurde sofort gemailt, aber es kam erst nach Wochen und etlichen Mails eine Antwort.

WIR SOLLTEN UNS AN DEN KOPF FASSEN. EIN GOLDENER OHRSTECKER, DER ÜBER 100 EURO GEKOSTET HAT,FÜR 12 EURO ERSTEIGERT.SOLCHE E_BAYER HÄTTE ER GERNE!!1

Auf den Hinweis, das ein klarer Sachmangel vorliegt , ist er gar nicht eingegangen.

Muss man sich alles gefallen lassen, nur weil der Artikel unter 25 Euro liegt und der Käuferschutz nicht greift??

Wir scheuen uns davor, gleich zum Anwlt zu rennen, aber es geht ums Prinzip

Danke für Eure Antworten (falls wer das Geschreibsel lesen sollte )

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

sie haben anspruch auf einen nicht-defekten ohrring, unabhängig davon, ob er einen oder 100 euro kostet.

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Außer der Zustand ist in der Auktion beschrieben :)

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#3
 Von 
Hemmefitzel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

@Mahnmann
Natürlich hat der Verkäufer "vergessen" diesen Mangel zu erwähnen.
Sonst hätte ich mir die Anfrage hier ja auch sparen können !!!

Aber was für Möglichkeiten hab ich denn??

Wir könnten den Artikel , zusammen mit einem Mahnschreiben zurücksenden und darauf hoffen, das wir alles erstattet bekommen.
Diese Lösung erscheint uns aber zu unsicher, da es sich um einen "schwierigen" Zeitgenossen handelt.

Das nächste wäre dann ein Anwalt, oder??

Hier der Artikel um den es sich handelt:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4941797732&ssPageName=ADME:B:EOAB:DE:6



-- Editiert von Hemmefitzel am 11.01.2005 20:17:46

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

versuchen sie es doch mit einem normalen mahnbescheid. der ist nicht so teuer und spart nerven....

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Wieso regt Ihr euch den auf? Habt Ihr mal gesehen, was der arme Verkäufer vergessen hat? (Habt Ihr gesehen, was Ihr nicht gesehen habt ;) ) Verkäufer gibt doch schließlich 2 Jahre Gewährleistung. So jetzt gehe ich mal in den Keller und kram Uromas alten Tand wieder aus. Wenn man da noch so viel Kohle für bekommt! Obwohl mir es mir schwer fällt, zu verstehen, warum da so ein Aufwand von gemacht wird.

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