Verkäufer will nicht liefern

29. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
mylaura
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer will nicht liefern

Habe im Oktober 2006 ein elektronisches Bauteil für 5 Euro esteigert, das regulär ca. 500 Euro kostet. VK hat nicht geliefert, meinte dann, das Teil wäre ihm beim Verpacken kaputt gegangen. Ich habe ihm geschrieben, wäre mir egal, Frist gesetzt, dass entweder er Ersatz besorgt und mir liefert oder ich 500 Euro bekomme, damit ich mir das Teil selbst kaufen kann, ansonsten Gerichtsverfahren. Seine Antwort: Wegen 5 Euro wird doch niemand klagen...

Die Sache ist dann im Sande verlaufen, ich habe mich nicht mehr darum gekümmert.

Nun, fast 1 Jahr später sehe ich zufällig, dass der Verkäufer genau dieses Teil mit den gleichen Fotos und gleicher Beschreibung erneut bei ebay eingestellt hat! Damit ist sein Betrug an mir bewiesen! Dieses Teil ist sehr selten. Ich habe ihm geschrieben, dass ich 2006 der Käufer war, das Teil nicht bekommen habe, nun dieses Teil wiedererkenne und ich die Lieferung innerhalb der nächsten 7 Werktage erwarte, ansonsten Anzeige wegen Betrugs. Antwort von ihm steht noch aus.

Frage:

1. Ich habe keine Kopie der Auktion vom Oktober 2006, bei ebay ist die Auktion mittlerweile gelöscht. Ich habe aber noch den Zahlungsnachweis, und seine emails, in denen er schreibt, das Teil wäre kaputt. Auch die Kaufbestätigung/Zahlungsbstätigung von ebay habe ich noch.

Meine Sorge ist nun, dass ich keine Unterlagen zur Auktionsbeschreibung von 2006 mehr habe (bis auf den Titel von ebay) und dass es zu lange her ist?!

Was soll ich nun machen? Zur Polizei und Anzeigen oder zum Anwalt? Habe ich Chancen zu gewinnen?

Danke.

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Seine Antwort: Wegen 5 Euro wird doch niemand klagen...*

Es würde hier nicht um 5€ gehen, sondern um 495€ Schadenersatz.

*Damit ist sein Betrug an mir bewiesen!*

Nein, ein Betrug im strafrechtlichen Sinne ist hier nicht gegeben.

*Meine Sorge ist nun, dass ich keine Unterlagen zur Auktionsbeschreibung von 2006 mehr habe (bis auf den Titel von ebay) und dass es zu lange her ist?!*

Verjährungsfristen sind nicht das Problem nach einem Jahr, aber wenn du kein Beweismaterial hast, dann vergiß die Sache.

Mir ist ein Rätsel, wieso du die Sache vor einem Jahr, wo noch alles für dich sprach, hast ruhen lassen und jetzt, wo die Aussichten praktisch gleich null sind, auf den Zug aufspringen willst.

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#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

*Was soll ich nun machen*

- Nix.


*Zur Polizei und Anzeigen*

- Ja, die Polizei wird den Kerl schon festnehmen und die Ware geben lassen :grins:

*oder zum Anwalt? Habe ich Chancen zu gewinnen?*

Nein, ohne Nachweise geht nix.

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#3
 Von 
mylaura
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachweise sind insofern vorhanden, dass ich seine emails mit "Teil ist kaputt gegangen, kann nicht liefern" und die emails von ebay "sie haben die Auktion """Beschreibung""" mit Nummer """Nummer""" gewonnen noch habe. Reicht das nicht als Nachweis? Dort im Auktionstitel steht ja, was ich ersteigert habe.

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#4
 Von 
shibby58
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

Immer wieder die Leute, bei denen die Sachen nach 1 Jahr auffallen loool

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#5
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Nein, ein Betrug im strafrechtlichen Sinne ist hier nicht gegeben.

Doch. Wenn der VK dem K vorspiegelt, das Teil wäre kaputt, um zu vermeiden, ein 500-EUR-Teil für 5 EUR herausgeben zu müssen, haben wir Täuschung im Rechtsverkehr plus rechtswidriger Vermögensvorteil.

Im Rahmen der Schadensminderungspflicht

Das verstehe ich nicht.

bei ebay ist die Auktion mittlerweile gelöscht

eBay löscht gar nichts, die zeigen nur nach 90 Tagen nicht mehr an.

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#7
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Doch. Wenn der VK dem K vorspiegelt, das Teil wäre kaputt, um zu vermeiden, ein 500-EUR-Teil für 5 EUR herausgeben zu müssen, haben wir Täuschung im Rechtsverkehr plus rechtswidriger Vermögensvorteil.*

Ist sicher diskussionswürdig. Ich kann mich nicht ganz damit anfreunden, daß hier ein Vermögensvorteil vorliegt. Durch die alleinige Verweigerung, die Ware herauszurücken, sehe ich den nicht unbedingt gegeben.

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#9
 Von 
mylaura
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir fällt es nach einem Jahr auf, weil

1. Der Artikel mit dem Account meines Vaters ertsteigert wurde. Und er dann als Käufer klagen müsste, obwohl ich gekauft habe. Dafür hat er keine Zeit.

2. Konnte ich nicht 100%ig ausschliessen, dass dem VK tatsächlich das Teil beim Vepacken kaputt gegangen ist. Kann ja mal passieren.

Nur jetzt platzt mir der Kragen mit welcher Dreistigkeit und Frechheit die Auktion nochmal so eingestellt wurde. Das kann man doch echt nicht überbieten, mir zu schreiben, das Teil wäre kaputt und dann nochmal das Teil einzustellen!!!

Mittlerweile habe ich eine Antwort auf meine Fristsetzung, mir das Teil innerhalb 7 Tagen zu liefern:

1. "Das ist ein anderes Display."
2. "Ich habe Zeugen, dass das Display kaputt gegangen ist."
3. "Ich wollte dir das Geld damals überweisen, aber das Geld kam zurück. Endlich melden sie sich, ich werde ihnen die 5 Euro zurücküberweisen."

Lächerlich.

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#10
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ja, aber melde dann kein leeres Paket :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich kann mich nicht ganz damit anfreunden, daß hier ein Vermögensvorteil vorliegt. Durch die alleinige Verweigerung, die Ware herauszurücken, sehe ich den nicht unbedingt gegeben.

Wenn kein Vermögensvorteil da wäre, wieso könnte der K dann einen Schadensersatz von 495 EUR (Wert minus Kaufpreis) einfordern?

Wenn der TE das Teil für wenige Euronen bei ebay kaufen kann, wo es wohl angeboten wird, könnte er ggf. Schwierigkeiten bei dem Nachweis haben, dass er ein solches unbedingt für 500 € kaufen muss.

Bloß weil möglicherweise mal irgendwo auf eBay ein Porsche für 100 EUR weggeht, bedeutet das nicht, daß ein um einen Porsche geprellter K nur einen Schaden von 100 EUR hat.
Insbesondere sehe ich gar keine Pflicht, sich das Teil irgendwo anderweitig zu besorgen. Niemand kann dem K verbieten, auf Schadensersatz statt der Leistung zu klagen. Und dann wird der Wert der Ware zugrundegelegt und nicht, was in einem Einzelfall mal für Schnäppchen zu haben waren oder ob jemand das mal seinem Nachbarn geschenkt hat.

Abgesehen davon ist es dem K sicher nicht zuzumuten, ausgerechnet bei dem 'Betrüger' erneut zu kaufen, wodurch möglicherweise ein zweiter Kaufvertrag entsteht - etwa dann, wenn dem K der Nachweis seines ersten Anspruchs nicht gelingt.

Abgesehen kann der K auch nach 3 Jahren (Verjährungsfrist) noch klagen, wenn keine nachweisbar gesetzte Frist des VK verstrichen ist. Es ist alleine das Risiko des VK, sich darauf zu verlassen, daß der K nichts mehr unternehmen würde.

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