Hallo!
Ich habe bei Ebay, bei einem Händler ein Macbook für einen SofortKauf Preis von nur 19 gekauft und sofort per Paypal bezahlt.
Der Verkäufer will nun aber die "Transaktion aufgrund eines Preisirrtums abbrechen".
Habe ich Chancen, dass er mir das MacBook schicken muss?
Hier die Begründung die er mir per Mail geschickt hat:
Es handelt sich um einen (offensichtlichen) Erklärungsirrtum entsprechend §119 Abs. 1 BGB
. Wir fechten daher unseren Kaufvertrag an. Wir gehen daher davon aus, dass der mit Ihnen geschlossene Kaufvertrag von Anfang an nichtig war (§143 BGB
) und werden Ihnen daher den Laptop nicht liefern.
Hier der Link zur Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=271036274104&ssPageName=ADME:X:RTQ:DE:1123#ht_1463wt_961
Vielen Dank!
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Verkäufer will vom SofortKauf zurücktreten
quote:
Habe ich Chancen, dass er mir das MacBook schicken muss?
Nein
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Er will also nicht vom Kauf zurücktreten, sondern ficht den Kaufvertrag wegen Irrtums an.
Der Irrtum ist tatsächlich offensichtlich, die Anfechtung wurde mutmaßlich unverzüglich erklärt, also dürfte die Anfechtung wirksam sein.
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Diese Ausrede gilt auf ebay nicht, weil es sich um Versteigerungen handelt; da gibt es keinen Erklärungsirrtum. Deshalb wurden ja auch Autos und Erntemaschinen weit unter Marktwert abgegeben - nachdem die Verkäufer den Prozess darum verloren. Ich würde die Fälle raussuchen und darauf verweisen.
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Danke schonmal für eure Antworten.
@ willyt
Es war ja keine Auktion sondern ein SofortKauf, trift das da auch zu.
Also, sollte ich auf sich beruhen lassen?
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-- Editiert jayjay2000123 am 24.08.2012 00:06
-- Editiert jayjay2000123 am 24.08.2012 00:06
Doch, die "Ausrede" (eig. eher Einrede) zieht auch auf eBay - bei "SofortKauf", weil da eben keine Gebote im Spiel sind.
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Achso, bei Sofortkauf ist es ja keine Versteigerung und dann ist die Ausrede normalerweise wirksam.
Das mit Sofortkauf hatte ich wohl in der Eile überlesen.
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quote:<hr size=1 noshade>von bear am 24.08.2012 00:01
Der Irrtum ist tatsächlich offensichtlich, die Anfechtung wurde mutmaßlich unverzüglich erklärt, also dürfte die Anfechtung wirksam sein. <hr size=1 noshade>
Siehe § 119 BGB
Außerdem gibt es hierzu einige Urteile:
http://www.zdnet.de/41004450/urteil-kein-iphone-fuer-einen-euro-per-sofortkauf-bei-ebay/
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Und jetzt?
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