Hallo Community,
Ich habe folgenden Fall.
Wir wollten am 17.09.2019 auf das Champions League Spiel Dortmund-Barcelona. Dort haben wir über eBay
Kleinanzeigen 2 Tickets für ingesamt 230€ ergattert. Ich überwies das Geld direkt per Paypal (leider war dies meine erste Zahlung per Paypal für solche Geschäfte, weshalb ich die Überweisung für „Familie und Freunde" eintragen lies. Demnach kann ich über Paypal keinen Verkäuferschutz melden). Den Freitag vor dem Event hatte ich demnach überweisen. Angeblich wollte er am Samstag die Karten los senden. Erst Sonntag kam dann die Ausrede er hatte einen schweren Autounfall und lege im Krankenhaus. Eine Woche kam keine Rückmeldung mehr und wir haben demnach das Spiel nicht besucht.
In Paypal forderten wir das Geld zurück. Einmal hatten wir ausversehen 250€ statt 230€ gefordert. Er konnte diese Zahlung in Paypal abweisen. Schreibt aber ein Tag später er sei im Urlaub in Ägypten und könne deshalb kein Paypal benutzen und ihm meine Bankdaten geben. Dies tat ich. Seitdem keine Rückmeldung und kein Geld erhalten.
Gibt es einen anderen Schutz den ich verwenden kann? Oder andere Möglichkeiten um an das Geld zu kommen? Den Schutz über Paypal kann ich ja leider nicht nutzen.
Vielen Dank im Voraus!
Verkäuferschutz
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wenn du mit Paypal "Familie und Freunde" zahlst, ist es so als ob du jemanden Geld schenkst. Da wird von Paypal nichts zurück erstattet, das steht auch deutlich in den AGB's von Paypal. Du bist auf einen Betrüger reingefallen und kannst dein Geld nur auf zivilrechtlichen Weg wiederbekommen. Viel Glück.
-- Editiert von Tina-Pauli am 28.09.2019 10:44
-- Editiert von Tina-Pauli am 28.09.2019 10:45
Buch den Betrag unter Lehrgeld ab.
Spar dir den zivilrechtlichen Weg.
Stell dir vor, der *bedauernswerte* Verkäufer hat das 10x gemacht.
Lass PP PP sein.
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Hallo,
wir haben hier sogar gleich zwei Betrüger, einmal den oder die TE und dann noch den VK...
Oder als gerechte Strafe für den eigenen Betrug ansehen...Zitat:Buch den Betrag unter Lehrgeld ab.
ZitatGibt es einen anderen Schutz den ich verwenden kann? :
Ja, den des BGB und der deutschen Gerichtsbarkeit. Auf eigene Kosten und eigenes Risiko.
Hat man die Anschrift des Verkäufers?
ZitatOder als gerechte Strafe für den eigenen Betrug ansehen... :
Hier war es ausnahmsweise mal kein Betrug im Sinne des StGB, es fehlt der Vorsatz.
Zitat:
wir haben hier sogar gleich zwei Betrüger, einmal den oder die TE und dann noch den VK...
Also wenn man sich allein den Vorgang "Geld senden" auf der Paypal Seite anschaut... Also ich glaube jeder Staatsanwalt würde einen Betrug beim Versenden von Geld unter der Einstellung "Geld an Freunde oder Familie senden" verneinen.
Erstens ist Freunde und Familie voreingestellt und man kann das nur über ein extra Menu ändern und zweitens wird weder auf der Startseite noch in dem extra Menu darauf hingewiesen, wann und wie man die Funktion benutzen darf.
Das einzige was aktiv beworben wird, ist der Käuferschutz bei der Auswahl "Artikel oder Dienstleistung bezahlen".
Da irrst du aber...Zitat:Also ich glaube jeder Staatsanwalt würde einen Betrug beim Versenden von Geld unter der Einstellung "Geld an Freunde oder Familie senden" verneinen.
Zitat:Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, dürfen Sie Ihren Käufer nicht bitten, Ihnen eine persönliche Zahlung zu senden. Sollten Sie dies dennoch tun, so kann PayPal Sie für den Empfang von persönlichen Zahlungen ganz oder teilweise sperren.
Also zumindest PayPal sanktioniert da nur den Empfänger und hat da entsprechende technische Möglichkeiten. Dem Käufer werden keine Sanktionen angedroht bzw. er wird nicht eingeschränkt.
Das PP nicht gerade dafür bekannt ist sich an deutsche Gesetze zu halten ist ja bekannt.
Wenn PP "nur" den Empfänger sanktionieren will hat das doch auch seine Gründe. PP will so viele Kunden wie möglich behalten. DEr Käufer ist auch Potentieller Kunde bei anderen Geschäften die wiederrum Gebühren einbringen können Vergrault man also auch den Käufer, ist er kein Potentieller Gebühreneinbringer mehr
Zitat:Zitat:Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, dürfen Sie Ihren Käufer nicht bitten, Ihnen eine persönliche Zahlung zu senden. Sollten Sie dies dennoch tun, so kann PayPal Sie für den Empfang von persönlichen Zahlungen ganz oder teilweise sperren.
Also zumindest PayPal sanktioniert da nur den Empfänger und hat da entsprechende technische Möglichkeiten. Dem Käufer werden keine Sanktionen angedroht bzw. er wird nicht eingeschränkt.
Der Käufer wird sanktioniert, indem er den Käuferschutz verliert....
Nö, dass stimmt so nicht.ZitatDer Käufer wird sanktioniert, indem er den Käuferschutz verliert.... :
Berry
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