Verkäuferschutz

28. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.09.2019 12:12:02
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäuferschutz

Hallo Community,
Ich habe folgenden Fall.
Wir wollten am 17.09.2019 auf das Champions League Spiel Dortmund-Barcelona. Dort haben wir über eBay Kleinanzeigen 2 Tickets für ingesamt 230€ ergattert. Ich überwies das Geld direkt per Paypal (leider war dies meine erste Zahlung per Paypal für solche Geschäfte, weshalb ich die Überweisung für „Familie und Freunde" eintragen lies. Demnach kann ich über Paypal keinen Verkäuferschutz melden). Den Freitag vor dem Event hatte ich demnach überweisen. Angeblich wollte er am Samstag die Karten los senden. Erst Sonntag kam dann die Ausrede er hatte einen schweren Autounfall und lege im Krankenhaus. Eine Woche kam keine Rückmeldung mehr und wir haben demnach das Spiel nicht besucht.
In Paypal forderten wir das Geld zurück. Einmal hatten wir ausversehen 250€ statt 230€ gefordert. Er konnte diese Zahlung in Paypal abweisen. Schreibt aber ein Tag später er sei im Urlaub in Ägypten und könne deshalb kein Paypal benutzen und ihm meine Bankdaten geben. Dies tat ich. Seitdem keine Rückmeldung und kein Geld erhalten.
Gibt es einen anderen Schutz den ich verwenden kann? Oder andere Möglichkeiten um an das Geld zu kommen? Den Schutz über Paypal kann ich ja leider nicht nutzen.

Vielen Dank im Voraus!

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tina-Pauli
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 16x hilfreich)

Wenn du mit Paypal "Familie und Freunde" zahlst, ist es so als ob du jemanden Geld schenkst. Da wird von Paypal nichts zurück erstattet, das steht auch deutlich in den AGB's von Paypal. Du bist auf einen Betrüger reingefallen und kannst dein Geld nur auf zivilrechtlichen Weg wiederbekommen. Viel Glück.

-- Editiert von Tina-Pauli am 28.09.2019 10:44

-- Editiert von Tina-Pauli am 28.09.2019 10:45

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Buch den Betrag unter Lehrgeld ab.
Spar dir den zivilrechtlichen Weg.
Stell dir vor, der *bedauernswerte* Verkäufer hat das 10x gemacht.

Lass PP PP sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wir haben hier sogar gleich zwei Betrüger, einmal den oder die TE und dann noch den VK...

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Buch den Betrag unter Lehrgeld ab.
Oder als gerechte Strafe für den eigenen Betrug ansehen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von KarO567):
Gibt es einen anderen Schutz den ich verwenden kann?

Ja, den des BGB und der deutschen Gerichtsbarkeit. Auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

Hat man die Anschrift des Verkäufers?



Zitat (von lesen-denken-handeln):
Oder als gerechte Strafe für den eigenen Betrug ansehen...

Hier war es ausnahmsweise mal kein Betrug im Sinne des StGB, es fehlt der Vorsatz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(943 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):

wir haben hier sogar gleich zwei Betrüger, einmal den oder die TE und dann noch den VK...


Also wenn man sich allein den Vorgang "Geld senden" auf der Paypal Seite anschaut... Also ich glaube jeder Staatsanwalt würde einen Betrug beim Versenden von Geld unter der Einstellung "Geld an Freunde oder Familie senden" verneinen.

Erstens ist Freunde und Familie voreingestellt und man kann das nur über ein extra Menu ändern und zweitens wird weder auf der Startseite noch in dem extra Menu darauf hingewiesen, wann und wie man die Funktion benutzen darf.

Das einzige was aktiv beworben wird, ist der Käuferschutz bei der Auswahl "Artikel oder Dienstleistung bezahlen".

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Also ich glaube jeder Staatsanwalt würde einen Betrug beim Versenden von Geld unter der Einstellung "Geld an Freunde oder Familie senden" verneinen.
Da irrst du aber...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(943 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat:
Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, dürfen Sie Ihren Käufer nicht bitten, Ihnen eine persönliche Zahlung zu senden. Sollten Sie dies dennoch tun, so kann PayPal Sie für den Empfang von persönlichen Zahlungen ganz oder teilweise sperren.


Also zumindest PayPal sanktioniert da nur den Empfänger und hat da entsprechende technische Möglichkeiten. Dem Käufer werden keine Sanktionen angedroht bzw. er wird nicht eingeschränkt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Das PP nicht gerade dafür bekannt ist sich an deutsche Gesetze zu halten ist ja bekannt.

Wenn PP "nur" den Empfänger sanktionieren will hat das doch auch seine Gründe. PP will so viele Kunden wie möglich behalten. DEr Käufer ist auch Potentieller Kunde bei anderen Geschäften die wiederrum Gebühren einbringen können ;) Vergrault man also auch den Käufer, ist er kein Potentieller Gebühreneinbringer mehr ;)

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Zitat:
Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, dürfen Sie Ihren Käufer nicht bitten, Ihnen eine persönliche Zahlung zu senden. Sollten Sie dies dennoch tun, so kann PayPal Sie für den Empfang von persönlichen Zahlungen ganz oder teilweise sperren.


Also zumindest PayPal sanktioniert da nur den Empfänger und hat da entsprechende technische Möglichkeiten. Dem Käufer werden keine Sanktionen angedroht bzw. er wird nicht eingeschränkt.

Der Käufer wird sanktioniert, indem er den Käuferschutz verliert....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Der Käufer wird sanktioniert, indem er den Käuferschutz verliert....
Nö, dass stimmt so nicht.

Berry

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