Verkauf - Käufer behauptet Ware schrott

1. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Erik
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf - Käufer behauptet Ware schrott

Hallo,

ich habe über E-Bay einen gebrauchten Kopierer verkauft. Auf der bei E-Bay eingestellten Seite ist dies auch so angegeben worden. Der Kopierer befand sich in einem sehr guten Zustand und hatte erst wenige Kopien gelaufen (wurde ebenfalls mit Anzahl auf der E-Bay Seite vermerkt).
Als Übergabe wurde Versand oder Abholung vereinbart, da das Gerät mit einem Gewicht von 57kg schwer zu transportieren ist.
Der Käufer kam das Gerät abholen und war erstaunt, da er das Gerät ohne Vorlageneinzug vorfand. Dieser war weder in der Beschreibung noch auf den Bildern zu sehen. Der Käufer hatte dies falsch verstanden, aber auch nicht bei mir vor Abschluss nachgefragt.
Ich bot dem Käufer an das Gerät stehen zu lassen und mich an den nächsten Bieter zum Verkauf zu wenden. Der Käufer konnte sich daraufhin immer noch nicht für das Gerät entscheiden. Auch ein zweimaliges Anbieten eines Kopierertests wurde von ihm nicht wahrgenommen. Stattdessen wollte er das Gerät so direkt mitnehmen. Ware wurde übergeben und Geld gezahlt.
Einen Tag später meldet sich der Käufer und beschwert sich über den "Schrott" den er bei mir gekauft hat. Das Gerät würde nicht vernünftig kopieren und er wäre mit der Ware nicht zu frieden. Eine Abholung des Geräts sollte durch mich erfolgen. Der Käufer hatte schon 67 Kopien angefertigt.
Ich bot ihm an das Gerät wieder unter Vorbehalt zurückzunehmen (Gerät wollte ich bei Rückgabe auf Schäden prüfen und testen, da der Kopierer vor Verkauf ohne Probleme lief). Es wurde nach langem Gespräch ein Termin zum weiteren Telefonat und Abholung vereinbart. An diesem Tag rief der Käufer erst um 22:00 Uhr an und forderte mich auf, das Gerät am nächsten Tag entgegen zu nehmen. Ich war aber verhindert wegen Terminen, die ich zu dieser Zeit nicht mehr verschieben konnte. Also drohte der Käufer mir mit einem Anwalt und einem Gutachten in einem ihm bekannten Kopiershop.

Meine Frage:
Muss ich das Gerät überhaupt zurücknehmen, obwohl ich gar nicht weiss, was der Käufer mit dem Gerät alles veranstaltet hat.
Unterliege ich als Privatperson einer Rücknahmepflicht?
Da er mir mit einem Anwalt gedroht hat, welche Konsequenzen habe ich zu erwarten?
Gilt hier nicht das Recht, gekauft wie gesehen??

Vielen Dank für die Antwort(en)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wenn Sie keinen Gewährleistungsausschluß vereinbart haben, dann sind Sie nach dem neuen Schuldrecht zur Gewährleistung für ein Jahr bezüglich bei Übergabe bereits angelegter Mängel verpflichtet.
D.h. Mangel beseitigen lassen, wenn einer vorliegt. Hierfür ist der Käufer beweispflichtig. Die Bezeichnung Schrott ist sicherlich nicht ausreichend. Erst bei einer unberechtigten Weigerung Ihrerseits wäre der Käufer zum Rücktritt berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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