Hallo,
ich habe bei ebay eine Digitalkamera per Sofortkauf (Neuware) ersteigert. Der übliche Preis liegt um 299,- € , hier war sie für 99,- € angeboten. Zweit Tage später hatte der Verkäufer die Kamera wieder im Angebot für 299,- €. Momentan hat er die Kamera nicht im Angebot. Ich hatte schon die Vermutung das der Verkäufer sich im Kaufpreis vertan hat. Zur Verkaufabwicklung hat mir der Verkäufer die Bankverbindung übermittel und ich habe Überwiesen.
Jetzt erhalte ich eine Mail in der er behauptet das ihm die Kamera beim verpacken „runtergefallen“ wäre und er nicht liefern könne. Er möchte mir stattdessen das Geld zurück Überweisen.
Der Verkäufer hat einen ebay-shop und keinen Hinweis auf eigene ABG’s.
Habe ich einen Anspruch auf die Kamera?
Da ich die Kamera ja nicht bei ihm bekommen kann könnte ich den Differenzbetrag zu m üblichen Preis einfordern, da ich mir ja nun die Kamera wo anders besorgen müsste?
Vielen Dank!
ingo99
Verkauf bindend -- Hilfe?
7. März 2003
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Frage vom 7. März 2003 | 08:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkauf bindend -- Hilfe?
Problem bei eBay und Co?
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