Verkauf nun Problem

25. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Arkansas
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf nun Problem

Habe ein Beamer verkauft mit dem Zusatz, dass das Gerät technisch und optisch in einwandfreiem Zustand ist. Ich habe keine Aussagen zu dem Lampentimer getroffen, weil ich es nicht für wichtig hielt und auch nicht genau wusste wieviele Stunden diese schon gelaufen war. Außerdem betrachtete ich die Lampe als Verbrauchsgut, die bei Zeiten selbstverständlich gewechselt werden muss.

Das Gerät befand sich zum Zeitpunkt der Auktion und lange davor als Leihgerät bei einer befreundeten Familie. Da ich den Beamer nicht mehr brauchte setzte ich Ihn also in Ebay rein. Nach der Auktion holte ich den Beamer bei den Freunden ab und musste feststellen, dass die Info bitte Lampentausch bald erforderlich anging. Er funktioniert also noch ein paar Stunden, fordert aber eine neue Lampe. Ich habe den Artikel verschickt und nun hat sich der Käufer gemeldet und mich des Betruges bezichtigt.

Ich versuchte zu erklären, dass die Lampe ja ein Verbrauchsgut ist wie die Druckerpatronen im Drucker, der Beamer selber aber weiterhin technisch einwandfrei ist. Er will jetzt per Anwalt erzwingen, dass ich Ihm eine neue Lampe kaufe... ist dies rechtens ? Bitte um Hilfe. Mein Gebot Ihm aus Kulanz 50 Euro zu geben ( 285 kostet die neu ) hat er abgeschlagen. Er wusste aber das es sich um ein gebrauchtes Stück handelte.

Problem bei eBay und Co?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich sehe wenig Möglichkeiten für den Käufer. In einem gebrauchten Gerät kann er keine neue Lampe erwarten. Bei einem Gebrauchtwagen kann man auch nicht verlangen, daß die in Kürze fällige Inspektion vom Verkäufer bezahlt wird.

Wegen der Restlaufzeit der Lampe hätte er sich vor Gebotsabgabe erkundigen müssen.

Andererseits könnte er sich auf den Standpunkt stellen, daß Du die Tatsache, daß eine neue Lampe fällig ist, arglistig verschwiegen hast. Deswegen hat er aber immer noch nicht Anspruch auf eine neue Lampe.

Mein Vorschlag: Schreib ihm (freundlich), daß ein unberechtigter Vorwurf des Betrugs strafrechtliche Folgen für ihn haben kann und daß auch ein Anwalt ihm keine neue Lampe in einem gebrauchten Beamer erstreiten kann. Und daß Du ihm mit Deinem Kulanzvorschlag schon ziemlich entgegengekommen bist.

Bear

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#2
 Von 
leona
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 12x hilfreich)

nach den bekannten angaben schließ ich mich bear voll und ganz an, interessant wäre jedoch die beschreibung der auktion.

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#3
 Von 
Arkansas
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hier die Auktionesnummer
3081012505

oder der Link

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=19722&item=3081012505&ssPageName=STRK:MESSO:IT


Wie sieht es eigentlich aus bei euch im Forum, kann ich davon ausgehen dass mir auch Rechtsexperten antworten oder angehende Juristen oder schreibt hier jeder seine Meinung ?


-- Editiert von Arkansas am 25.03.2004 12:46:51

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Vorneweg würde ich behaupten, der VK hat hier eine wesentliche Eigenschaft verschwiegen (ob arglistig, möchte ich hier nicht beurteilen).

Die Restlaufzeit der Lampe war ihm bekannt und hätte angegeben werden müssen (vielleicht sollte der VK auch mal die eBay-AGB lesen bzgl. "vollständiger Beschreibung"?).
Ein "der K hätte ja fragen können" hilft da wenig und nährt eher noch den Verdacht, daß die verbrauchte Lampe absichtlich verschwiegen wurde.

Zumal die Lampe - dank ihres hohen Preises - keineswegs ein so nebensächliches Verbrauchsteil ist wie eine Druckerpatrone (beim 6000-EUR-Projektor meines Freundes kostet die immerhin 1000 EUR).

Daher denke ich, der K hat zumindest Anspruch auf Wandlung (Vertrag rückgängig machen).

Wie sieht es eigentlich aus bei euch im Forum, kann ich davon ausgehen dass mir auch Rechtsexperten antworten oder angehende Juristen oder schreibt hier jeder seine Meinung ?

Sowohl als auch.
Die RA's sind hier als solche erkennbar; Jurastudenten von interessierten Laien zu unterscheiden, ist jedoch schwer. ;)
Allerdings ist die Selbstkorrektur hier sehr gut; falsche Aussagen bleiben selten lange unwidersprochen.

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Es gibt hier alle Arten von Postern. Die meisten sind (wie ich) keine Juristen, wenn ich das richtig einschätze.

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#6
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich schliesse mich Bears Meinung an.
Ein verschwiegener Mangel, der m.E. nicht unerheblich ist.

Am besten zurücknehmen und mit allen bekannten Fakten neu anbieten.

MFG
Campa

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#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Mareike,

auch bei einem Tintenstrahldrucker kann der Austausch der Patronen 50 % und mehr des Neupreises kosten.

Ich denke, eine Beamerlampe ist auch dann ein Verbrauchsteil, wenn sie mehrere hundert Euro kostet. Ich besitze keinen, aber daß diese Lampen teuer sind und nur eine begrenzte Stundenzahl halten ist bekannt.

Du hast recht, daß er die Anzeige, daß die Lampe zu wechseln ist, in der Beschreibung hätte erwähnen sollen. Wenn er das zum Zeitpunkt der Auktion nicht wußte, wie er angibt, dann fehlt meiner Meinung nach der zur arglistigen Täuschung nötige Vorsatz.

Dennoch kann der Käufer für ein gebrauchtes Gerät keine neue Lampe verlangen. Wenn diese Anzeige für den Lampentausch erst nach drei Stunden Betrieb beim Käufer aufgeleuchtet hätte, wäre das ja auch in Ordnung.

Daher finde ich das Angebot zur Erstattung von 50 Euro angemessen, denn davon kann sich der Käufer eine gebrauchte Lampe mit einer gewissen Restlaufzeit kaufen.

Gruß
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@ Campa:

Ich glaube, Du wolltest Dich eher Mareike anschließen ;-)

Gruß
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Ja,ja,ja,ja @Bear, hast mich erwischt.
**** happens ;-)

Stimmt, ich meinte Mareike.
In diesem Falle teile ich mal nicht deine Meinung Bear, zumindest würde ich nicht die 50 Euro annehmen.
Richtig ist, das er keine neue Lampe erwarten kann, aber 50 wären mir persönlich zu wenig.

Mal nachgefragt: Wieviel Stunden schafft denn die Beamerlampe? Also die für 280 Euro und die für 1000 Euro (Mareike)?
Kommt die Preisdiffrenz durch den Hersteller zustande oder die Lebensdauer?

MFG
Campa

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#10
 Von 
Arkansas
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Lampe für 285 Euro hält ca. 2000 Stunden, wobei das mit dem Nutzerverhältnis wohl was zu tun hat. Wenn man immer mit voller Helligkeit guckt weniger wenn man Ihn ökonomisch einstellt wahrscheinlich bisschen mehr. 50 Euro sind nun umgerechnet auf die Herstellerangaben über 300 Stunden Sehrvergnügen.

Er hat leider noch gar nicht von Wandlung gesprochen, weil er den Beamer wohl auch günstig ersteigert hat 580 EUR ( schnitt ca. 850 EUR NP ca. 1500 EUR )

Kann ich auf eine Wandlung beharren, da wir uns nicht einig werden. Und was den Lampentimer angeht, ich wusste nicht dass er so weit ist, weil ich Ihn länger verliehen hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Arkansas
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zwei weitere Fragen die mich allgemein interessieren :


1.) Der Beamer ist technisch und optisch einwandfrei... ist dies nun in dem Sachverhalt richtig oder falsch ? Ist der Beamer technisch einwandfrei oder nicht ? Inwiefern hat eine Lampe mit dieser Aussage zu tun ?

2.) Der Käufer wollte ursprünglich das ich mich zur Hälfte beteilige, möchte aber jetzt eine neue Lampe zugeschickt bekommen und den Einbau bezahlt haben. Zum einen ist im Handbuch beschrieben wie man es macht ( also auch für Laien ) zum zweiten ??? Wie wird es gerichtlich ausgehen, werden Kosten geteilt oder werde ich vorausgesetzt mir war es tatsächlich nicht bekannt alles übernehmen müssen ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@ Campa:

Wenn Du in einem Prospekt die Beschreibung eines Beamers liest, steht da fast immer die Lampenbetriebsdauer drin (ist etwas unterschiedlich, aber so um die 2000 Stunden wie bei dem von Arkansas ist normal).

Dann sollte man sich immer erkundigen, was die Ersatzlampe kostet. Damit versuchen die Hersteller Geld zu machen, ähnlich wie mit den teueren Patronen der Tintenstrahldrucker. Es gibt in derselben Klasse von Beamern erhebliche Preisunterschiede der Ersatzlampen. Überteuert sind sie alle. Sie werden bewußt inkompatibel gemacht zu anderen Geräten, damit es sich für einen Dritthersteller möglichst nicht lohnt, sie nachzuproduzieren. So können sie Mondpreise wie 285 Euro für eine bessere Glühbirne verlangen, die sicher auch zu einem Zehntel des Preises noch profitabel wäre. Das hält mich persönlich davon ab, einen Beamer zu kaufen.

Gruß
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Zu 2.
Das finde ich doch mehr als frech und überzogen.
Wäre ja dasselbe als wenn man einen Gebrauchtwagen verkauft und plötzlich will Käufer, neue Bremsbeläge, neue Kupplung etc.

Zu 1.

Ich denke, das die Beschreibung korrekt war. Der Vergleich zu Druckern passt eigentlich ganz gut.
Einige schreiben, das Patronen, neu, leer oder wissen den Tintentankstand nicht, und man muss nachfragen, falls gar nix dabei steht.
Funktionieren tut er ja allen Anschein nach, und somit korrekt.

Wie so etwas gerichtlich ausgeht würde mich auch interessieren.

Gruß Campa

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#14
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Bin hier ein wenig anderer Meinung.

Das die Lampe mit 2000(!) Stunden ein Verbrauchsmaterial im klassischen Sinne (wie die Druckerpatrone) sein soll, kann ich nicht glauben.
2000 Stunden - das würde bedeuten, dass der Beamer ca. 83 Tage durchgehend laufen muss.
Klar, als Ersatzteile (oder Zubehör), wird die Lampe wohl im Handbuch aufgeführt sein. Aber, bei der Laufzeit? In der Artikelbeschreibung steht weder, wie alt bzw. wie lange der Beamer bereits gelaufen ist. Noch nicht einmal, ob neu oder gebraucht.

Wovon muss der K jetzt ausgehen?

Technisch und optisch in einwandfreiem Zustand - gebraucht, aber wahrscheinlich mehr in der Ecke gestanden, als genutzt.

Bei einem Auto kan ich auch nicht sagen, nur weil die Warnleuchte für die Bremsen angeht, dass das Fahrzeug einwandfrei ist.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#15
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Mal nachgefragt: Wieviel Stunden schafft denn die Beamerlampe? Also die für 280 Euro und die für 1000 Euro (Mareike)?

Die für 1000 EUR schafft auch maximal 2000 Stunden (im Kino-Modus; im normalen nur 1000). :)

Laßt uns das noch mal grade ausdifferenzieren:

1. Ich bin ebenfalls der Meinung, daß der K hier keinen Anspruch auf eine neue Lampe hat, da diesbezüglich nichts zugesichert war.

2. Andererseits muß sich der K aber auch nicht mit 50 EUR o.ä. abspeisen lassen, da mit der Restnutzungszeit der Lampe eine wesentliche Eigenschaft verschwiegen worden ist.

Der K kann hier auf Wandlung (Rückgabe gegen Geld zurück) bestehen.
Das ist wohl für alle Seiten die beste Lösung.
Weder der K mit einer Klage auf Lieferung einer neuen Lampe noch der VK mit einer Klage auf Vertragserfüllung dürfte hier erfolgreich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Richtig - dem VK ist die Rep. zum Verhältniss nicht zuzumuten.

Dagegen spricht, dass er die "fast" defekte Lampe verschwiegen hat.

Für den VK wäre es dass beste, das Gerät mitsamt den Unkosten zurückzunehmen.
Als VK würde ich es nicht darauf ankommen lassen, wie die Gerichte entscheiden (würden) - wäre allerdings für uns sehr sehr interessant :)

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@ Michi:

Die 2000 Stunden reichen für knapp 2 Jahre bei 3 Stunden Betrieb täglich (soviel schaut der Durchschnitt ungefähr Fernsehen pro Tag). Bei manchen ist es mehr als die 2 Jahre, bei anderen weniger, wenn sie beispielsweise jede Menge DVD-Filme damit ansehen und auf mehr als 3 Stunden täglich kommen.

Nach 2000 Stunden Betrieb sind bei vielen Autos die Bremsscheiben fällig, ist auch recht teuer, und trotzdem kann kein Gebrauchtwagenkäufer erwarten, daß er neue bekommt. Sowas ist halt schon ein Verschleißteil.

Der Käufer will hier eine nagelneue Lampe plus Einbau. Das wäre allerhöchstens in Ordnung, wenn die Lampe normalerweise so lange hält wie das Gerät. Sie hat aber eine definierte begrenzte Lebensdauer, und so kann der Käufer allenfalls verlangen, daß sie noch eine Weile hält, bis sie ausgetauscht werden muß.

Gruß
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Ist ja auch richtig - aber das die Kontrollleuchte "verschwiegen" wurde ist doch hier der springende Punkt.

Ob der K den Beamer dann auch gekauft hätte? Zu dem Preis?

Gibt es Vergleichsurteile, bei denen die Bremsen bei einem neu gekauften Gebrauchtwagen bereits defekt waren?

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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