Verkaufen aus dem Ausland-Versenden aus dem Inland

12. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kasimirov
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 29x hilfreich)
Verkaufen aus dem Ausland-Versenden aus dem Inland

Hallo Leute. Habe mal wieder ein neues Thema aufgetan. Mir ist letztens auf Ebay ein Verkäufer aufgefallen, einige seiner Waren haben mich interessiert, also habe ich bestellt. Er ist registriert in China, gibt an dass Artikelstandort China ist. Die Ware wurde jedoch aus Deutschland (Deutsche Briefmarken) verschickt, jedoch mit Absenderadresse aus China. Rechnung war angeblich auch aus China, aber ohne Deutsche MwSt.

Nun 2 Fragen:

1.)Wenn ich Garantieansprüche habe, wie komme ich an die ran?
2.)Kann das legal sein? So umgehen die doch Deutsche Steuer und die Verbraucherrechte!

Jetzt bin ich aber mal auf fachlichen Rat gespannt :augenroll:

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

1.) Das müsste in den Garantiebedingungen stehen.

2.) Der Ort der Absendung spielt insofern keine Rolle. Ich sehe nichts Illegales.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Ganz so einfach ist es nicht!
1.) Wenn der VK aus D versendet, dann hat dieser die Ware bereits verzollt und gilt bei einer Weitergabe an einen Kunden als 'Inverkehrbringer'. Je nach Ware muß er sich dann auch um CE, RoHs und EAR kümmern, All das will er aber anscheinend umgehen. Wenn eine Privatperson in Asien einkauft und die Ware in D verzollen muß, dann fällt CE, RoHs und EAR auf jeden Fall weg.
Wenn sich der VK also nicht um CE, RoHs und EAR kümmert (bei Elektrogeräten, bei anderen Waren gibt es mit Sicherheit auch warenspezifische Vorschriften), dann ist das treiben des VK also schon illegal. Ausserdem versucht er mit dieser Masche wohl die Gewährleistung und Rückgabe auszuschließen. Ob das legal ist wage ich zu bezweifeln. War die Plattform ebay.de oder ebay.com.hk

Viele Grüße, Michael

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#3
 Von 
guest123-1519
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Kasimirov
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 29x hilfreich)

Da gehen ja anscheinend die Meinungen doch auseinander! Interessant. Ich stimme von Mirk zu dass dies illegal ist und dass man die Vorschrift missachtet dass Identität des Anbieters verschleiert wird.

Da gibt es in letzter Zeit viel von, die eine Ltd. gründen und als Angabe nur den Briefkasten in London angeben. Aber versendet wird aus Deutschland. Soweit mir bekannt ist, muss eine Ladungsfähige Adresse vorhanden sein.

Was soll man nun als Verbraucher oder auch als Konkurrent gegen solche Machenschaften tun? Ebaymeldung? Anzeige? Verbraucher- oder Wettbewerbszentrale? Als Konkurrent kann man vielleicht eine Abmahnung versenden. Aber wohin, wenn sich der wahre Anbieter versteckt??? Ich finde das dass ein sehr großese Problem ist und dass der Gesetzgeber das auch noch unterstützt. Denn die Daten sind ja geschützt. Aber wer anständig anzeigt wer er ist, ist auch bei kleinen Verstößen schnell zu kriegen....

Wenn das so bei Ebay weitergeht, wird bald jeder versuchen seinen hauptsitz ins Ausland verlegen, und dort irgendeine Person als "Geschäftsführer" einsetzen und aus Deutschland heraus nur den Versand als "Mitarbeiter" managen. Na dann :cheers:

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