hallo,
habe eine wichtige frage zum Thema ebay!
Ich habe bei ebay etwas verkauft, die auktion ist erfolgreich abgeschlossen worden!
Nun habe ich jedoch festgestelt, das die verkauften artikel erheblich mehr wert waren(einige tausend Euro)!!!!
Gibt es eine Möglichkeit noch vom verkauf zurückzutreteten?
Gibt es hier Erfahrungen?
was kann ich tun?
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"Grüsse wissen"
Verkaufsrücktritt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
sorry
-- Editiert von FZUE am 04.05.2004 14:03:03
Ohne schadensersatzpflichtig zu sein wohl nicht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der VK ist für das einstellen der Auktion verantwortlich.
Wenn er sich dabei vertippt, käme eine Anfechtung/Aufhebung des Vertrages evt. in Frage.
Sicherer ist jedoch, die Auktion vor Ablauf zu beenden.
Bemerkt er erst nach der Auktion, dass er sich "eigentlich geirrt" hat, ist es sein eigenes verschulden - niemand ist verpflichtet zu verkaufen...
Für deine (wahrscheinlich abgelaufene) Auktion, sehe ich da keine Chance
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
--- editiert vom Admin
aber einfach nicht verkaufen? ich denke hier wird der Käufer einen doch rechtlich dazu zwingen können? man geht doch enen rechtswirksammen Kaufvertrag bei ebay ein!?
was heißt zudem muß nicht verkaufen??
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"Grüsse wissen"
@Powerseller
Wenn der Artikel einmal verkauft wurde muss er auch abgetreten werden oder der Schaden muss ersetzen werden (wenn z.B.: der Artikel "ausversehen" verschrottet wurde).
Wenn der Artikel einige tausend Euro wert ist, und der Käufer hat davon Wind bekommen, ja dann möcht ich sehen wie du *einfach nicht verkaufst und Schluß*
Die entscheidene Frage muß lauten, um diesen Sachverhalt zu klären :
Was wurde verkauft ?
Auf welche Art und Weise fand die Wertvermehrung statt ?
Viel entscheidender ist:
kann der VK sich auf §119 BGB
berufen und wegen Irrtums anfechten?
Wenn nicht, ist der Kaufvertrag einzuhalten.
Der Ratschlag von "Powerseller" ist schon grob fahrlässig, riskiert der VK doch hier u.U. einen für ihn negativen Prozeßausgang mit hohen Prozeßkosten - Streitwert wäre nämlich die Differenz Auktionspreis zu Wert, nach Darstellung des Fragestellers also "einige tausend EUR".
Da kommen auf jeden Fall Prozeßkosten in vierstelliger Höhe zusammen, was man nicht leichtfertig riskieren sollte.
@ Powerseller
"Bemerkt er erst nach der Auktion, dass er sich "eigentlich geirrt" hat, ist es sein eigenes verschulden - niemand ist verpflichtet zu verkaufen..."
hä?? Also alles prima, Du brauchst den Artikel nicht zu verkaufen.
Nur um mein posting mal richtig zu stellen (nichts das es falsch verstanden wird):
Niemand ist verpflichtet zu verkaufen - macht man es doch, ist man selber schuld, wenn man sich nicht vorher informiert...
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
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