Verkauft kam angeblich Defekt an

14. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
bugx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 5x hilfreich)
Verkauft kam angeblich Defekt an

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor einiger Zeit ein Handy verkauft bei ebay.
Dieses Gerät wurde von mir geprüft da ich desöfteren meine Handys verkaufe kenne ich mich damit ziemlich gut aus.
Nach einer Woche kam eine E-Mail das, das Gerät immer wieder ausgeht.
Da es ein Sony Ericsson war, war mir sofort klar mhm könnte Feuchtigkeitsschaden sein.
Da das Gerät bei GLS nachweisbar auch ein bischen länger unterwegs war.
Da der Versand versichert war/ist, habe ich mich an GLS gewandt die meinten wir sollen den Karton des Gerätes zuschicken oder fotografieren.
Ich schrieb den Käufer an der angab das er ihn schon entsorgt hatte. Daraufhin schrieb mir GLS das sie auch nichts für mich tun können, also Schlussfolgerung sehr unkooperativ.
Das Handy schickte mir der Käufer nach circa 6 Wochen wieder zurück worauf ich mich dann bereiterklärte dem Käufer sein Geld zu erstatten obwohl es ein Privatverkauf war.
Nun kam das Handy bei mir an und geht leider nicht mehr, es lässt sich nicht mehr laden und geht auch nicht mehr an.
Was sind meine Pflichten und Rechte in diesem Fall?


Vielen lieben Dank

Mit freundlichem Gruß
bugx

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

"Was sind meine Pflichten und Rechte in diesem Fall?"

Bezahlen, nehme ich mal an. Zitat: " worauf ich mich dann bereiterklärte dem Käufer sein Geld zu erstatten"

Ich weiß nicht ganz, wie man von dieser Erklärung wieder herunterkommen könnte, wenn man sie vorbehaltlos abgegeben hat.

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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Da es ein Sony Ericsson war, war mir sofort klar mhm könnte Feuchtigkeitsschaden sein.


Wenn man sich sicher war, dass das Handy vor dem Versand funktionierte und dass man es angemessen verpackt hat, sollte man sich nicht für einen mutmaßlichen Feuchtigkeitsschaden interessieren, der zumal auch noch beim Käufer entstanden sein kann.

GLS würde ohnehin nicht haften, es wird ja kaum anzunehmen sein, dass das Paket in ein Schwimmbecken gefallen ist, es gab ja seitens des Käufers noch nicht einmal den geringsten Hinweis darauf, dass ein Versandschaden vorliegen könnte, den er ohnehin kaum beweisen könnte, wenn er auch noch die Verpackung entsorgt hat, die ja ein Beweismittel ist. Wäre die Verpackung nur durch Regen in Mitleidenschaft gezogen worden und dennoch das Handy beschädigt worden, wäre es nicht angemessen verpackt gewesen, es gehört in eine Folie.

Jedenfalls war der Käufer beweispflichtig für den Mangel, wenn man jetzt dennoch anbietet, das Handy zurückzunehmen, trägt man auch die Gefahr für den Rücktransport.

Die Gefahr dafür trägt man ab dem Zeitpunkt, wo der Käufer das Handy beim Versandunternehmen eingeliefert hat.

quote:
Nun kam das Handy bei mir an und geht leider nicht mehr, es lässt sich nicht mehr laden und geht auch nicht mehr an.


Es liegt ja nahe zu vermuten, dass das vorzeitige Ausschalten des Handys nur das erste Symptom eines sich anbahnenden Schadens war; so gesehen kann die weitere Entwicklung des Schadensverlaufs doch nicht verwundern. Ob tatsächlich ein Feuchtigkeitsschaden, eine kalte Lötstelle oder ein Schaden an der Platine ursächlich ist oder sonst irgendetwas, wird sich doch erst dann herausstellen, wenn sich ein Fachmann nach Prüfung dazu geäußert hat.

Nur hat man dadurch, dass man das Handy zurückgenommen hat, auch die Beweislast auf seine Schultern genommen, die man vorher so komfortabel auf denen des Käufers sah.



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-- Editiert am 15.05.2010 09:02

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bugx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 5x hilfreich)

Kann ich mir kaum vorstellen das ich jetzt der Idiot bin.

Zu dem Thema Feuchtigkeitsschaden einer der bekanntesten Probleme bei der Firma Sony-Ericsson.
Ein Feuchtigkeitsschaden tritt auf wenn das Handy vom kalten ins warme kommt.
(Kondenswasser) Es muss also nicht in ein Schwimmbecken gefallen sein.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zu dem Thema Feuchtigkeitsschaden einer der bekanntesten Probleme bei der Firma Sony-Ericsson.
Ein Feuchtigkeitsschaden tritt auf wenn das Handy vom kalten ins warme kommt.
(Kondenswasser) Es muss also nicht in ein Schwimmbecken gefallen sein.
<hr size=1 noshade>


Das ist aber doch nicht dein Problem, wenn das Handy bei dir noch funktionierte und du kannst dies beweisen, auch dass du das Handy angemessen verpackt hast, geht schon bei Einlieferung durch dich die Transportgefahr auf den Käufer über.

§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Wenn es jetzt vom Kalten ins Warme kommt, dann ist das doch nicht dein Problem. Es ist das Problem des Käufers. Dann sichert man ihm doch nicht zu, den Kaufpreis zu erstatten, sondern nimmt die Rücksendung gar nicht erst an, um schon die Beweislast nicht am Bein kleben zu haben. Wenn die Rücksendung abgesprochen war, ist es etwas anderes.

Die Gefahr für die Rücksendung trägst du, es ist genau die umgekehrte Situation wie beim Versendungskauf. Mit der Einlieferung hat der Käufer alles getan, was erforderlich war.

Wenn die Rücksendung nicht abgesprochen war, war es zumindest ein konkludenter Rücktritt des Käufers. Wenn man jetzt ohne das Handy zu prüfen, Rückerstattung anbietet, drängt sich doch der Gedanke auf, dass das Handy in Ordnung war, als es eintraf, vom Ausgehen mal abgesehen.


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-- Editiert am 15.05.2010 12:58

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Kann ich mir kaum vorstellen das ich jetzt der Idiot bin."
Nein, wieso auch.

Die Verpackung gibt es nicht mehr, GLS lehnt zu Recht Kostenübernahme ab.
K sagt, Gerät funktioniert nicht, du erklärst dich bereit, dem K sein Geld zu erstatten.

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