Verkaufter Artikel bei eBay Kleinanzeigen angeblich defekt

9. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.07.2019 14:38:57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkaufter Artikel bei eBay Kleinanzeigen angeblich defekt

Hallo zusammen,

Ich benötige mal euren Rat. Am 21.6. habe ich über eBay Kleinanzeigen eine Ultraschall Zahnbürste für 85€ (Per Paypal bezahlt) verkauft. Der Artikel war 100% heile.

Am 3.7. schrieb mir der Käufer, dass die Bürste kaputt sei. Ich habe ihm gesagt dass ich Privatverkäufer bin und Garantie und Rücknahme ausschließe (bin mir mittlerweile nicht mehr ganz sicher, ob es so auch im Inserat stand...).

Nun kommt er mit einem „Mangel nach § 323 Abs. 5 BG" und möchte sein Geld zurück. Angeblich war er heute auch bei einem Händler der ihm den Defekt bestätigt hat.

Wer ist im Recht? Ich habe lediglich eine Zeugin die die Funktionalität der Bürste bestätigen kann... versendet wurde das Paket versichert und ausreichend geschützt. Komme ich aus der Nummer irgendwie raus?

Danke schonmal für eure Antworten!! :)

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120183 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von Pizzl ):
Ich habe ihm gesagt dass ich Privatverkäufer bin und Garantie und Rücknahme ausschließe

Zu spät - das muss man nicht nur vorher machen sondern auch korrekt formulieren.


Ansonsten würde ich de Kommunikation erst mal einstellen, sein Gerät - sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12311.07.2019 14:38:57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ansonsten würde ich de Kommunikation erst mal einstellen, sein Gerät - sein Problem.

Habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass der Käufer nachweisen muss, dass der Artikel bereits bei Warenannahme defekt war. Kann ich mich darauf berufen?

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass der Käufer nachweisen muss, dass der Artikel bereits bei Warenannahme defekt war. Kann ich mich darauf berufen?
Das solltest du auf keinen Fall machen!!!!

Du solltest eher nochmal nachlesen, ob da nicht etwas anderes stand!

Der K muss nicht nachweisen, dass der Artikel vor Warenannahme defekt war, sondern vor Übergabe von die ans Versandunternehmen, dass ist etwas anderes ;)

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#4
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Er soll die Ware zurücksenden und dann erhält er sein Geld zurück.

So hast Du die Chance, dass er nicht negativ bewertet und zum anderen (hatte ich auch mal) kann es möglich sein, dass er nicht zurücksenden möchte (da Gerät ok).

Auf jeden Fall würde ich nicht eine negative Bewertung riskieren, so hast du eine Chance, dass er dies nicht macht und zum zweiten ist fraglich, ob er überhaupt zurücksenden würde.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):
So hast Du die Chance, dass er nicht negativ bewertet


Zitat (von Nora2030):
Auf jeden Fall würde ich nicht eine negative Bewertung riskieren



Zitat (von Pizzl ):
Am 21.6. habe ich über eBay Kleinanzeigen



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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