Verkaufter Artikel von Käufer nicht bezahlt

8. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Doc Moscow
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Verkaufter Artikel von Käufer nicht bezahlt

Guten Tag, bin neu hier und hab direkt mal eine Frage!
Also ich hab letzten Monat ein Elektronischen Artikel bei eBay verkauft (world of warcraft account) und das Geld bis heute nicht erhalten. Musste jetzt aber feststellen das der Käufer sich einen anderen ähnlichen Artikel 2 Tage nach dem kauf von meinen ersteigert hat.

Da ich mir nun sicher sein kann das ich das Geld nicht mehr erhalte wollte ich fragen welche Schritte ich zunächst unternehmen soll (Käufer lebt in der Schweiz, ich in Deutschland). Da der Artikel einen geringen Wertverzehr durch die Wartezeit von fast einem Monat erlitt und ich natürlich auf den (geringen) Ebay kosten sitze.

Wäre es möglich mit mehr oder weniger gemilderten Säbelrasseln, (Polizei/ Anwalt Drohung) den Käufer zum Kauf zu zwingen, bzw bei erneuten Verkauf mit niedrigeren Gewinn ein Ausgleich zu erwirken? Immerhin ist die Sachlage ja eindeutig.

Vielen dank im vorraus.

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-- Editiert am 08.01.2010 04:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Wäre es möglich mit mehr oder weniger gemilderten Säbelrasseln, (Polizei/ Anwalt Drohung) den Käufer zum Kauf zu zwingen, bzw bei erneuten Verkauf mit niedrigeren Gewinn ein Ausgleich zu erwirken? Immerhin ist die Sachlage ja eindeutig.


Ob es möglich ist, sei dahin gestellt. Würde aber gar nicht darüber nachdenken.

Bei dem Betrag wäre jeder Aufwand unverhältnismäßig. Strafrechtlich wird nichts drin sein, wahrscheinlich hat er es sich im Nachhinein anders überlegt und möglicherweise ein günstigeres Angebot wahrgenommen. Zivilrechtlich wird der Brief eines deutschen Anwalts wenig Wirkung zeigen, kostet aber schon dein Geld.

Es kommt auch durchaus das grenzüberschreitende Mahnverfahren in Betracht, vorher wäre aber in jedem Fall noch zu mahnen, falls noch nicht geschehen.

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht/auskuenfte/Vertrag/Mahnverfahren.jsp

Wenn der Schuldner widerspricht, wird es haarig. Und selbst wenn man letztendlich Recht bekäme, wäre da noch die Vollstreckung, die Schweiz hat ihre Besonderheiten, man wird auf Kosten sitzen bleiben. Man kann bei einem solchen Betrag nur verlieren, von den grundsätzlichen Problemen eines Verkaufs eines WOW-Accounts mal ganz abgesehen.

Würde bei eBay einen unbezahlten Artikel melden, dann gibt es die Verkaufsprovision zurück. Wenn du es (rechtlich) korrekt machen willst, solltest du über eBay eine letzte Frist setzen, den Artikel zu bezahlen, andernfalls den Rücktritt androhen und dann bei Nichtbezahlung diesen auch erklären. Bis dahin bist du an den Verkauf gebunden, es besteht immerhin noch ein Kaufvertrag.



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-- Editiert am 08.01.2010 10:04

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#2
 Von 
Doc Moscow
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen dank für die schnelle (und ausführliche) Antwort, ich hätte es mir denken müssen das ich im nachhinein nur auf Papierkram sitzenbleibe und man bei solchen Beträgen bei eBay Narrenfreiheit besitzt. Naja dann heisst es wohl Zähne knirschen und wenigstens die eBay Gebühr zurückbekommen (der Link ist sehr hilfreich).

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#3
 Von 
Taubenmeister2010
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen,

bedenke aber das im Gegenzug der Käufer dich anschwärzt bei Blizzard dem Vertreiber von World of Warcraft denn laut den ihren AGB´s bzw Nutzungsbestimmungen die jeder User Akzeptiert hat der sich einen Account Reigstriert ist es Verboten Accounts zu verkaufen.

Daher würde ich mich im vorfeld schlauer machen nicht nur was man für rechte hat sondern auch was für Pflichten!.

Siehe zb hier: http://www.123recht.net/eBay-WoW-Account-verkaufen-__f80344.html

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