Hallo,
ich habe mir vor kurzem eine PS3 gekauft. Nachdem ich durch Zufall bei eBay
dann mehrere Auktionen von den Verpackungen gesehen habe, habe ich meine auch reingesetzt. Die Auktionen die ich beobachtet habe, sind meist bei 50 bis max. 100 Euro weg gegangen. Meine dagegen ging bis auf knapp 300 Euro, womit ich selbst nie gerechnet hätte.
Meine Frage: Wäre ich im Recht?
Kategorie bei ebay:
* Business & Industrie > * Produktions- & Industriebedarf >
* Verpackung & Versand > * Kartons & Schachteln > * Sonstige
Artikelbezeichnung:
Sony PlayStation 3 Slim 250 GB OVP TOP
Text:
Sie haben hier die Möglichkeit, auf eine Playstation 3 Slim (250 GB) OVP in TOP Zustand zu bieten.
Gekauft bei Media Markt am 23.11.2009
Der Artikel wird im versicherten DHL Paket verschickt.
Foto:
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Verpackung bei Ebay verkauft...
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Auch wenn die Kategorie stimmt, hast du durch Titel und Beschreibung eindeutig den Eindruck erweckt, das Gerät *in* OVP zu verkaufen.
Kein normaler Mensch verkauft eine solche Verpackung als "Sony PlayStation 3 Slim 250 GB OVP", wenn er keine (latenten) Täuschungsabsichten hat.
Jeder normale Mensch verkauft sowas als "Originalverpackung einer ...".
Du verkaufst ja auch keinen "Porsche 911 Turbo" und lieferst dem K dann für 150,000 EUR einen Turbolader *für* einen Porsche 911.
Du hast also das Problem, daß du womöglich nicht nur nicht den K auf Zahlung des Kaufpreises für die Verpackung alleine in Anspruch nehmen kannst, sondern dieser sogar dich auf Lieferung einer PS3.
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zu diesem thema hätte ich auch einmal ne frage und zwar hab ich ein ähnliches problem, gleich eins vorweg habe keine betrügerischen absichten gehabt sonder wollte nur die verpackung verkauen
meine überschrift der auktion lautet
Playstation3 40GB Konsolen Verpackung +Fifa08+PES08!TOP
beschreibung:
Playstation3 40GB Konsolen Verpackung ohne konsole
Mit Fifa 08 & Pes 2008 als bonus
Sie bieten hier auf eine neue Playstation 3 (40 GB ) Original Verpackung! Die Verpackung wurde lediglich einmal geöffnet.
Der Artikel wird als versichertes Paket in einem separaten Karton verschickt.
Es handelt sich hier um die Playstation 3 (40GB ) Orginal Verpackung, da es immer wieder Leute gibt, die wegen Rückgabe oder Weiterverkauf bzw Sammlerwert etc... eine Original Verpackung benötigen, biete ich hier meine an. Die Originalverpackung kann dem Verkauf Ihrer Konsole eine deutliche Wertsteigerung ermöglichen. Mit dieser Orginalverpackung ist eine Gewinnsteigerung bei Weiterverkauf garantiert. Für Sammler ein Muss!!!
PS3 Playstation3 40GB Original Verpackung + 2 spiele
kategorie: * Business & Industrie >
* Produktions- & Industriebedarf >
* Verpackung & Versand >
* Kartons & Schachteln >
* Sonstige
verkauft ist sie für 180 euro der käufer hat auch gleich überwiesen und ich habe die sachen an ihm verschickt, jetz droht er mir mit anzeige usw, ich wäre ja bereit gewesen auf eine friedliche einigung aber er kam gleich mit anzeige usw daher schalte ich auch auf stur, und besteh auf die auktion! Hoffe es kann mir jemand helfen!
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Im Grunde finde ich, dass es nichts zu beanstanden gibt. Zumindest wurde klar und deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Verpackung handelt.
Es wurde auch nichts suggeriert, was einen anderen Eindruck zulassen könnte.
Es ist scheinbar einfach so, dass manche Leute die Artikelbeschreibung nicht lesen oder nicht richtig lesen. Sie hasten von Auktion zu Auktion, der Text und die Bilder werden kurz überflogen, dann wird kurzerhand geboten.
Der Ärger kommt im Nachhinein.
Erleichtert wird das natürlich durch die eBay-Such-Funktionen. Egal was man eingibt, ob mit Karton oder ohne oder nur Karton, es wird immer dasselbe gefunden - eine PS 3 eben oder deren Verpackung.
Weiß auch nicht, wie das abzustellen ist, es ist einfach wie bei so vielen Dingen:
Man unterschreibt irgendetwas, anschließend macht man sich Gedanken, was das wohl gewesen sein könnte. Und das immer wieder - gnadenlos...
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wie sieht dass ganze rechtlich aus, da er ja angeblich zum anwalt gegangen ist und mich anzeigen möchte
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Sorry aber ich bin nun mal ein Freund von Abkürzungen. Das sollte jemand, der selbst das Wort "Käufer" abkürzt nachvollziehen... Und OVP bedeutet nun mal Originalverpackung. Ich habe im Text und im Tital nichts von einer Konsole geschrieben, auf dem Bild ist nur ein Karton und die Kategorie sieht auch eher nach Verpackung als nach Konsole aus.
Ich habe nicht damit gerechnet, dass es so unverständlich ist.
Sollte ja kein Betrug werden, ich wollte halt nur eine Verpackung verkaufen...
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@spidah
Warum steht dann überall '250 GB' dabei?
Hat die Verpackung diese Kapazität?
Unklarheiten gehen in der Rechtssprechung immer zu Lasten des Verwenders.
quote:
Ich habe nicht damit gerechnet, dass es so unverständlich ist.
Ich denke das dich dieses vor dem Betrugsvorwurf bewahren könnte, nicht jedoch vor der Forderung des Käufers nach einer Sony PlayStation 3 Slim 250 GB und einer erfolgreichen gerichtlichen Durchsetzung.
Da es diese schon ab 320 EUR gibt, lohnt hier eine rechtliche Auseinandersetzung nicht.
@carhatt
Hier steh nun wirklich klar und deutlich das es ein Verpackung ist und keine Konsole enthalten ist. Da ist der Käufer selbst schuld.
quote:
da er ja angeblich zum anwalt gegangen ist und mich anzeigen möchte
Kann sein, das der Anwalt ein unfreundliches Schreiben schickt, dann nochmal hier posten bevor du antwortest.
Eine Anzeige ist noch keine Verurteilung, denn in Deutschland kann im Grunde jeder jeden wegen alles anzeigen. Bei dem Auktionstext sehe ich keine Chance auf eine Verurteilung.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
@von spidah:
quote:
Und OVP bedeutet nun mal Originalverpackung. Ich habe im Text und im Tital nichts von einer Konsole geschrieben,
Doch:
quote:
Artikelbezeichnung: Sony PlayStation 3 Slim 250 GB OVP TOP
quote:
Text: Sie haben hier die Möglichkeit, auf eine Playstation 3 Slim (250 GB) OVP in TOP Zustand zu bieten.
Jeder mit etwas ebay-Erfahrung liest darin "Playstation IN Originalverpackung" bzw. "Playstation originalverpackt".
Nicht "OVP einer Playstation".
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"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."
Der erste Vogel riskiert Strafrechtlich einem Richter über den Weg zu laufen, der zumindest einen versuchten Betrug wenn nicht gar einen Vollendeten Betrug feststellen kann. Zivilrechtlich kann es zur herrausgabe der PS3 kommen. In beiden Fällen plus Gerichtskosten.
Dem ersten würde ich raten, mal scheinheilig nachzufragen, ob der andere wirklich 300 € für die OVP zahlen will, und sonst versuchen zurück abzuwickeln.
Das Erklären eines Irrtums kann zwar eventuell die Zivilrechtliche Geschichte abwenden, ein Strafrichter wird hier aber dennoch immer noch den Versuch erkennen können.
Beim zweiten Fall:
Da hat der Käufer pech gehabt. Der hätte mal den Vertrag lesen sollen.
Hier ist ganz sauber geschrieben worden, was verkaufs gegenstand ist.
Da wird nur eine Anzeige eventuell nervig sein. Desewegen den Verkaufstext ausdrucken. Und abwarten.
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" "
quote:
Das sollte jemand, der selbst das Wort "Käufer" abkürzt nachvollziehen...
Ja, auf mein Porsche-Beispiel bist du ja wohlweislich nicht eingegangen. Honi soit qui mal y pense...
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--- editiert vom Admin
An ihrer Stelle würde ich auch so schnell wie möglich rückabwickeln bevor noch weitere "Knaller" auf Sie lauern.
300 Euro für eine Verpackung. lol
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Schreib dem doch das er doof ist. Aber wenn du 50 Euro für deinen Aufwand behalten darfst und er die Verpackung zurücksendet bekommt er den Rest. Fände ich fair und gewinnbringend.
Jedoch ist die Angabe einer Fähigkeit oder Leistung wie "40GB", oder die Zugabe von "Fifa 08 & Pes 2008 als bonus" schon als Versuch debn Käufer zu betrügen zu werten....
Kann auch nach hinten losgehen
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Beide Käufer haben gute Chancen, denn vom Text her ist es bei beiden keine Verpackung. Eine "Playstation3 40GB Konsolen Verpackung" gibt es nicht. Auch wenn Deppenleerzeichen (s. deppenleerzeichen.de) inzwischen weitverbreitet sind, würde so eine Verpackung "Playstation3-40GB-Konsolenverpackung" oder eigentlich "Playstation3-Verpackung" heißen ("40GB" und "Konsolen" sind bei einer Verpackung überflüssig und sollen nur täuschen). Bei "Playstation3 40GB Konsolen Verpackung" kann der Käufer erwarten: eine Playstation3, 40 GB, Konsolen und die Verpackung. Getrennte Wörter sind im Deutschen eine Aufzählung.
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" "
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Warum kommt in die Angebotszeile nicht:
Leerkarton für Playstation 3 (ohne Inhalt!)!
Im Text dann nochmal groß und auffällig am Anfang:
Achtung! Sie kaufen einen Leerkarton ohne Inhalt!!!!!!
Alles andere sind Personen die darauf hoffen, dass sich der Käufer bei Vertragsschluss irrt.
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" "
quote:
weil es eine originalverpackung ist von einer ps3. also ps3 ovp
Ja, und ein "Porsche 911 Turbo" ist ein Turbo für einen Porsche 911? Oder nicht vielleicht doch ein Auto?
quote:
auf dem bild konnte man direkt sehen das der karton leer war und ganz fett in roter schrift: ihr kauft genau das was auf den bild zu sehen ist.
Das haben wohl auch schon mal welche versucht, die dann nur ein Foto von einer Playstation liefern wollten...
Mit der Nummer kommst du sicher bei mindestens jedem zweiten Richter nicht durch.
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Das Thema hatten wir doch schon im Strafrecht.
Der Verpackungsverkäufer versuchte es damals mit:
quote:
Hallo,
ich habe bei eBay unter der Rubrik Receiver eine Orginalverpackung + Zubehör zum Kauf angeboten
Hier der genaue Text :
Dreambox 7020s
Orginalverpackung + Zubehör
Gebraucht aber sehr guter Zustand-voll finktionsfähig.
Sie bieten hier auf die Dreambox 7020s Orginalverpackung -ca.17 Monate alt.
(Orginale Dreammedia Verpackung ,ist keine Clone und dem Verpackungszubehör sprich die innere Kartonage.
Die OVP ist gebraucht aber im sehr gutem Zustand.Die Bedienungsanleitung ist nicht dabei. Nur die Verpackung mehr nicht.
Dies führte zu:
quote:
Heute bekam ich vom AG einen Strafbefehl in höhe von 1.200,-- EUR 60 Tagesätze a. 20,-- EUR.
Somit mein Tip an alle, die denken, allein mit einer "klugen" Formulierung könne man dem Betrugsvorwurf entgehen: Diese Denkweise ist falsch! Entscheidend ist nicht (allein) die Formulierung eines "cleveren" Angebotstextes, sondern hauptsächlich die Absicht, die der Verkäufer damit verfolgt. Ist erkennbar, dass der Verkäufer es darauf anlegt, Käufer in die Irre zu leiten, so wird die Erfüllung des Betrugstatbestandes in aller Regel vom Richter als erfüllt betrachtet werden.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Das Problem ist, daß die VK ja nicht bloß meinen, sie seien "cleverer" als ihre Käufer, sondern auch, sie seien "cleverer" als der Richter und könnten dem mit Details grammatikalischer Analyse kommen.
Wohin das führen kann, sieht man hier:
http://www.youtube.com/watch?v=ZJDK6ctRjqw
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> "und als ovp bezeichnet weil es eine originalverpackung "
Aha!
DU hast also entschieden, das ovp für alle "originaverpackung" bedeuten muß, interessant!
Allgemen wird ovp oder OVP doch als ein Artikel bezeichnet, der sich noch in der original Verpackung befindet (und somit unbenutzt ist).
Zumindest wird ein Richter eher zu dieser deutungsweise kommen als zu einer "orignalverpackung ohne Inhalt"
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" "
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