Verpackung bei Gewährleistung

19. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
kabuki111
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 14x hilfreich)
Verpackung bei Gewährleistung

Kunde kauft im Internet einen Klappstuhl, dieser geht mach 8 Wochen aus dem Leim. Ein Fall der Gewährleistung. Der Verkäufer schickt per email eine Rücksende schein. Allerdings gibt es keine Verpackung. Wer ist in einen solchen Fall dafür verantwortlich und muss die Sonder Verpackung (weil ca. 1 Meter alleine Hoch) kaufen. der Käufer oder Verkäufer?

gruß kabuki

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo, was ist denn mit der Verpackung in welcher der Stuhl geliefert wurde passiert?



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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"

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#2
 Von 
kabuki111
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 14x hilfreich)

es ist ja eine Grundsätzliche Frage, wer hebt z. B. bei Garten Möbeln die Verpackung 2 Monate auf. Herstellungsmängel sieht man leider erst nach einiger zeit.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von kabuki111 am 19.08.2013 18:30

Wer ist in einen solchen Fall dafür verantwortlich und muss die Sonder Verpackung (weil ca. 1 Meter alleine Hoch) kaufen. der Käufer oder Verkäufer? <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>§439 BGB - Nacherfüllung

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. <hr size=1 noshade>

Verpackungskosten gehören zu den Transportkosten.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#4
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Die Kosten trägt der VK, s.o. Allerdings dürfte es den Fall weiter verzögern, wenn der K meint, der VK müsse die Verpackung organisieren und dem K schicken.

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#5
 Von 
kabuki111
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 14x hilfreich)

manchmal allerdings die einzige Möglichkeit ohne Mehrkosten aus der Sache Raus zu kommen. Das VK wird kaum dem Käufer 10,-- Euro für Verpackung erstatten.
und ganz ehrlich, wenn der VK die Ware eh nur entsorgen kann, wieso nicht die Summe erstatten und bitten die Ware beim nächsten Sperrmüll zu entsorgen

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