Hallo, ich habe eine Sony PSP ersteigert. Nun als ich den Verkäufer fragte ob er das Gerät abgeschickt habe, sagte er, dass es lediglich die Verpackung sei und nicht eine echte Playstation Portable!
Weil nach ihm OVP nur Originalverpackung hieße...
hier die Auktion : http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MEWNX:IT&item=320297879565
Was meint ihr dazu, welche Chancen habe ich? Ich sehe das als Betrug an, weil das Value Pack für eine PSP mit Zubehör steht. OVP eben, dass noch die originale Verpackung vorhanden ist.
Verpackung für viel Geld gekauft !
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
--- editiert vom Admin
quote:
OVP steht für :Original verpackte Produkt.
Stimmt zwar nicht, ist aber egal.
Die Auktion stellt eine arglistige Täuschung dar.
Ganz klar, der VK ist zur Lieferung der PSP verpflichtet.
Ab zum Anwalt und auf Herausgabe der PSP klagen.
Viele Grüße, Michael
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
hatte ich auch mal,je länger du wartest umso schlechter ist es für dich.
ebay-Aktion ausdrucken,damit gleich zur Polizei und Anzeige wegen Betrug stellen,durch seine Kontonr ist er sehr schnell ermittelbar.
Und schon wieder so eine Vollplinse, die sich ihr makelloses Profil (und Vorstrafenregister) mit so einer bescheuerten Aktion ruiniert. Ich kann solche VK wirklich nicht verstehen...
nach dem die produktbeschreibung ja relativ dürftig ist, kann hier allein aufgrund der kategorie
PC- & Videospiele > Konsolen > PSP (Playstation Portable)
auch eine entsprechende konsole erwartet werden.
ich würde hier auf lieferung der beschriebenen konsole bestehen und dies notfalls bis zum ende durchfechten.
nach dem der schlauberger ja den zusatz OPV (bedeutet meiner m.m.n. originslverpackt) verwendet hat, muss er also eine originalverpackte und damit natürlich auch unbenutzte psp + demo disk liefern.
'Was meint ihr dazu, welche Chancen habe ich?'
Ohne Rechtsschutz würde ich:
1. UNVERZÜGLICH wegen Irrtum (OVP = Originalverpackt) und arglistiger Täuschung (Leerkarton in falscher Kategorie) per Einschreiben anfechten und das Geld zurückverlangen.
2. Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Das gibt dem ganzen etwas mehr Nachdruck.
3. Falls das nicht zum Ziel führt einen Mahnbescheid beantragen.
4. Ggf. die Wirksamkeit der Anfechtung auf dem Klageweg klären lassen. Hier besteht natürlich das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben wenn bei dem Pappschachtelverkäufer nichts zu holen ist.
Mit Rechtsschutz würde ich:
Die Angelegenheit einem Anwalt übergeben und eine PSP vom Verkäufer einklagen lassen.
Ich würde geringfügig anders vorgehen (mit und ohne RSV):
1. Unter Hinweis auf einschlägige Urteile vom VK *unverzüglich* die Lieferung einer PSP wie angeboten verlangen (Einschreiben/Rückschein).
2. Im gleichen Schreiben erklären, daß eine (bestrittene) Willenserklärung auf den Kauf einer Verpackung hilfsweise wegen arglistiger Täuschung, höchst hilfsweise wegen Irrtums angefochten wird.
So kann man den Kuchen essen und behalten.
Mit RSV dann ggfs. klagen wie von thewooder empfohlen.
-- Editiert von Leibgerichtshof am 18.09.2008 14:00:05
Also wirklich, das ist ja wirklich nicht mehr zum aushalten,was sich manche Leute so ausdenken!
Wie kommt jemand auf den Gedanken für viel Geld nur eine leere Verpackung zu versenden?
Der Typ sollte umgehend von Ebay ausgeschlossen werden!
Normalerweise sollte Ebay selbst so etwas unterbinden.
> Normalerweise sollte Ebay selbst so etwas unterbinden.
Und wie unterbindet eBay sowas? Du hast die Wahl:
1. Indem es jeden verdächtigen VK so lange foltert, bis er die Wahrheit sagt, ob er beabsichtigt, dem K nur einen Karton zu schicken.
2. Indem es jedes Paket von der Post öffnen und mit der zugehörigen Auktion vergleichen läßt; im Falle einer verkauften Verpackung dann sofortige Meldung von der Post an eBay.
Oder wie hast du das gemeint? Im o.a. Fall war doch wirklich durch nichts zu ersehen, daß der VK nur die Verpackung liefern wollte.
warum sollte der verkauf von verpackungen generell unterbunden werden ?
es gibt durchaus leute die eine leere verpackung brauchen können. gegen den verkauf ist ja auch grundsätzlich nichts zu sagen. was jemandem eine leere verpackung wert ist, muss auch jeder für sich entscheiden.
nur:
eine leere verpackung muss in der richtigen kategorie (verpackungen) eigestellt werden und auch als soche klar erkennbar beschrieben werden. und das ist hier definitiv nicht der fall.
von daher; gib dem VK eins auf die lichter.
Interessanter Fall, unglaublich, wie manche VK glauben geld machen zu können.
Halte uns doch bitte mal auf dem laufenden, was wann weiter passiert ...
Ein Einschreiben per Frist mit den o.g. Gründen setzen und ihm klarmachen, dass sie ihn danach sofort anzeigen werden und mit Hilfe eines Anwalts zivilrechtlich gegen ihn vorgehen werden. Ignoriert er das - genau das tun. Das wird dann die teuerste PSP seines Lebens
Sehe ich auch so. Arglistige Täuschung und Betrug. Aber der Trick ist schon Asbach Uralt...
Moin,
vielen Dank für eure Ratschläge! Bisher habe ich noch nichts getan, werde morgen aber wie hier vorgeschlagen einen Brief (Einschreiben + Rückschein) an den Verkäufer schicken und ihn auffordern mir das Gerät zu schicken.
Nur weiß ich noch nicht so genau, was ich in den Brief schreiben soll bzw. was rein muss.
Soll ich auch schon morgen eine Anzeige bei der Polizei erstatten oder erstmal abwarten?
Wenn ich eine Anzeige gegen den Verkäufer machen soll, was muss ich alles beachten?
Ich würde jetzt spontan einen Überweisungsnachweis und die ausgedruckte Auktion/Ersteigerung mitnehmen. Dann sage ich, dass ich den aufgrund arglistiger Täuschung, wegen Betruges anzeigen will.
Kostet mich das eigentlich auch etwas?
ciao
Kam die Verpackung denn schon an?
Ich würde ihn, bevor ich nochmal paar Euro in Porto investiere, dem VK einfach per Mail und/oder Telefon klar machen, das du noch 2 Tage auf die Rückerstattung deines kompletten Kaufpreises wartest (Geldeingang von X Euro bis zum 25.9.200).
Danach (vermutlich geht das aber erst, wenn du den leeren Karton auch erhalten hast?) würdest du unverzüglich Anzeige erstatten und die Sache einem Rechtsanwalt übergeben.
All diese Kosten wird der VK tragen müssen, denn die Sache ist 99.9% eindeutig, das sollte der VK merken. Wenn nicht, muß er eben teures Lehrgeld zahlen, wenn er wirklich glaubt, nee tolle Geschäftidee entdeckt zu haben ....
Es gibt bei eBay sogar eine Kategorie für den Verkauf von Originalverpackungen. Natürlich gibt es einen Markt für Verpackungen, weil das Vorhandensein einer Verpackung den Verkaufspreis für ein Produkt erheblich steigern kann.
Natürlich darf man eine Verpackung nicht als Konsole einstellen und den Käufer raten lassen, was man verkaufen will.
Der Verkäufer kann, wenn er schlau ist, vielleicht noch versuchen, den geschlossenen Kaufvertrag wegen Irrtums anzufechten, wenn er darlegt, den Artikel aus Irrtum in der falschen Kategorie eingestellt zu haben.
Ansonsten wird er rechtlich um die Lieferung einer originalverpackten PSP nicht herumkommen; ich hoffe, dass er auch tatsächlich nicht um die Lieferung herumkommen wird. Aber das hängt nicht zuletzt von Deiner Hartnäckigkeit ab. Ohne Rechtsschutz sollte man sich das zudem gut überlegen. Die Tatsache, vor Gericht gewonnen zu haben, hilft wenig, wenn es beim Unterlegenen nichts zu holen gibt.
> Der Verkäufer kann, wenn er schlau ist, vielleicht noch versuchen, den geschlossenen Kaufvertrag wegen Irrtums anzufechten, wenn er darlegt, den Artikel aus Irrtum in der falschen Kategorie eingestellt zu haben.
Das dürfte ihm wohl kaum gelingen, wenn er parallel den Eindruck erweckt, er verkaufe in Wahrheit das Gerät.
wenn der ebayverkäufer ein hartz4 Empfänger ist,wird nicht viel bei ihm zu holen sein und er wird auch versuchen,daß in die Länge zu ziehen,erstatte lieber gleich Anzeige bei der Polizei,wenn er erstmal einen Brief von der Staatsanwaltschaft kriegt,wird er sich schon bei dir melden und du mußt ihm nicht hinterherlaufen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
48 Antworten
-
27 Antworten
-
5 Antworten