Hallo,
Ich habe vor gut einem Monat eine Sendung nach Polen privat verschickt. Ich habe den Preis incl Versand mit ihm ausgehandelt, da er auch keine weiteren Angaben gemacht hat, habe ich das ganze als Päckchen verschickt.
Nun ist das Paket laut ihm nicht angekommen, ich habe auch schon eine Nachforschung eingeleitet, habe schon nach Drei Tagen einen Brief bekommen, worin stand, dass die Sendung verlorengegangen sei.
Nun macht mir der Verkäufer die Hölle heiß, ich solle ihm das Geld zurück zahlen.
Ich kann auf jeden Fall nachweisen, dass ich die Sendung verschickt habe.
Ich habe Frankierung und Rechnung aufgehoben und zusätzlich lässt sich die Sendung im System der Deutschen Post finden.
Das Paket war auch gar nicht für den Käufer bestimmt, sondern für eine Freund, der 500km entfernt von ihm wohnt, der aber kein Wort Englisch spricht.
Wie soll ich weiter vorgehen, muss ich ihm das Geld zahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Jan Stüber
Versand Päckchen im Ausland
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Hallo
Interessant, wie kannst du das bei einem Päckchen?Zitat:Ich kann auf jeden Fall nachweisen, dass ich die Sendung verschickt habe.
Un d das System kann auch BEWEISEN, dass du an die besagte Person gesendet hast und nicht etwa deine alten Sportsocken zu deiner Oma zum waschen geschickt hast?Zitat:Ich habe Frankierung und Rechnung aufgehoben und zusätzlich lässt sich die Sendung im System der Deutschen Post finden.
Hoffentlich kannst Du auch den Inhalt nachweisen?ZitatIch kann auf jeden Fall nachweisen, dass ich die Sendung verschickt habe. :
...
Das Paket war auch gar nicht für den Käufer bestimmt, sondern für eine Freund, der 500km entfernt von ihm wohnt, der aber kein Wort Englisch spricht.
Der Versand an Dritte (wer hat wie eigentlich bezahlt?) ist doch schon verdächtig.
So schnell? Eigentlich unglaublich. Dann wird der Transporteur doch sicher auch genausoschnell den Schaden ersetzen?Zitat:Nachforschung eingeleitet, habe schon nach Drei Tagen einen Brief bekommen, worin stand, dass die Sendung verlorengegangen sei.
Wenn man einen Betrug unterstellt und der Versand unversichert war, sollte man einfach auf das Versandrisiko des Empfängers hinweisen und die Kommunikation einstellen.
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Zitat:Interessant, wie kannst du das bei einem Päckchen?Zitat:Ich kann auf jeden Fall nachweisen, dass ich die Sendung verschickt habe.
"Versenden Sie Ihr Päckchen... weltweit. Ihr Päckchen wird nur gegen Unterschrift an den Empfänger oder Empfangsberechtigten übergeben und Sie erhalten einen Nachweis über die Einlieferung."
https://www.dhl.de/de/privatkunden/information/service-nachweis.html
Zitat:Und das System kann auch BEWEISEN, dass du an die besagte Person gesendet hast und nicht etwa deine alten Sportsocken zu deiner Oma zum waschen geschickt hast?
Hat denn der Verkäufer (ins Blaue hinein) bestritten, dass das (unstrittig) abgesandte Päckchen mit dem richtigen Inhalt an die richtige Anschrift gesandt wurde?
RK
Hallo,
Ich dachte auch, das Päckchen nicht nachverfolgbar sind, aber bei der Deutschen Post ist eine Einzelabfrage möglich. Wenn man dort die die Nummer des Päckchens eingibt und dazu noch den Tag der Abgabe in der Filiale wird angezeigt, dass es am 28.8 im Verteilungszentrum bearbeitet wurde.
Da diese Nummer auch auf der Frankierung und auf der Rechnung zu sehen ist, ist eindeutig erkennbar, dass das Paket mit der Nummer UYxxxxx an die Adresse des Verkäufers geschickt wurde.
Der Brief von DHL kam so schnell, da Sie wohl nichts zum Paket herausfinden konnten, da es sich im Ausland befindet. Dies ist wohl deshalb der Fall, da sie davon ausgehen, daß das Päckchen an einen anderen Zusteller übergeben wurde.
Dies macht im Fall Polens aber keinen Sinn, da Päckchen dort von DHL ohne Unterbrechung zugestellt werden.
Der Käufer hat per Überweisung gezahlt, das Paket ging an seinen Freund, das hat er mir aber erstmals während dem „Konflikt" mitgeteilt. Vorher dachte ich es wäre an ihn adressiert.
Wäre der Inhalt falsch, wäre ja trotzdem das Päckchen mit falschem Inhalt angekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Stüber
-- Editiert von go526183-63 am 21.09.2019 12:53
War zum Transport etwas vereinbart? Wenn kein versicherter Versand vereinbart war, auf das Transportrisiko beim Empfänger verweisen, Beleg von DHL beifügen und nicht mehr kommunizieren. Das hört sich oberfaul an.
Nein es war eben nichts vereinbart.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Stüber
Ich würde die Kommunikation mit dem Käufer erst mal einstellen.
Die Abtretung der Rechte gegen den Versanddienstleister würde ich ihm noch gerichtsfest nachweisbar übermitteln.
Ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht, würde ich mal sagen.Zitat:War zum Transport etwas vereinbart? Wenn kein versicherter Versand vereinbart war, auf das Transportrisiko beim Empfänger verweisen
Es kommt auch drauf an, was hier zu was für einem Preis verkauft wurde.
Auch wenn nichts explziet zum Versand ausgemacht wurde, gibt es durchaus Dinge bei denen man einen versicherten Versand auch ohne Absprache vorraussetzen kann (Treu & Glaube)
Nur mal als Beispiel: Verkauft man für 400Euro ein Fotoobjektiv incl Versand, kann der K durchaus von einem versicherten Versand ausgehen, auch ohne das nochmal abzuklären...
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