Versand Päckchen im Ausland

21. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go526183-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versand Päckchen im Ausland

Hallo,
Ich habe vor gut einem Monat eine Sendung nach Polen privat verschickt. Ich habe den Preis incl Versand mit ihm ausgehandelt, da er auch keine weiteren Angaben gemacht hat, habe ich das ganze als Päckchen verschickt.
Nun ist das Paket laut ihm nicht angekommen, ich habe auch schon eine Nachforschung eingeleitet, habe schon nach Drei Tagen einen Brief bekommen, worin stand, dass die Sendung verlorengegangen sei.
Nun macht mir der Verkäufer die Hölle heiß, ich solle ihm das Geld zurück zahlen.
Ich kann auf jeden Fall nachweisen, dass ich die Sendung verschickt habe.
Ich habe Frankierung und Rechnung aufgehoben und zusätzlich lässt sich die Sendung im System der Deutschen Post finden.

Das Paket war auch gar nicht für den Käufer bestimmt, sondern für eine Freund, der 500km entfernt von ihm wohnt, der aber kein Wort Englisch spricht.

Wie soll ich weiter vorgehen, muss ich ihm das Geld zahlen?

Mit freundlichen Grüßen
Jan Stüber

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich kann auf jeden Fall nachweisen, dass ich die Sendung verschickt habe.
Interessant, wie kannst du das bei einem Päckchen?

Zitat:
Ich habe Frankierung und Rechnung aufgehoben und zusätzlich lässt sich die Sendung im System der Deutschen Post finden.
Un d das System kann auch BEWEISEN, dass du an die besagte Person gesendet hast und nicht etwa deine alten Sportsocken zu deiner Oma zum waschen geschickt hast?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Zitat (von go526183-63):
Ich kann auf jeden Fall nachweisen, dass ich die Sendung verschickt habe.
...
Das Paket war auch gar nicht für den Käufer bestimmt, sondern für eine Freund, der 500km entfernt von ihm wohnt, der aber kein Wort Englisch spricht.
Hoffentlich kannst Du auch den Inhalt nachweisen?
Der Versand an Dritte (wer hat wie eigentlich bezahlt?) ist doch schon verdächtig.
Zitat:
Nachforschung eingeleitet, habe schon nach Drei Tagen einen Brief bekommen, worin stand, dass die Sendung verlorengegangen sei.
So schnell? Eigentlich unglaublich. Dann wird der Transporteur doch sicher auch genausoschnell den Schaden ersetzen?
Wenn man einen Betrug unterstellt und der Versand unversichert war, sollte man einfach auf das Versandrisiko des Empfängers hinweisen und die Kommunikation einstellen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1747 Beiträge, 708x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Ich kann auf jeden Fall nachweisen, dass ich die Sendung verschickt habe.
Interessant, wie kannst du das bei einem Päckchen?


"Versenden Sie Ihr Päckchen... weltweit. Ihr Päckchen wird nur gegen Unterschrift an den Empfänger oder Empfangsberechtigten übergeben und Sie erhalten einen Nachweis über die Einlieferung."
https://www.dhl.de/de/privatkunden/information/service-nachweis.html

Zitat:
Und das System kann auch BEWEISEN, dass du an die besagte Person gesendet hast und nicht etwa deine alten Sportsocken zu deiner Oma zum waschen geschickt hast?


Hat denn der Verkäufer (ins Blaue hinein) bestritten, dass das (unstrittig) abgesandte Päckchen mit dem richtigen Inhalt an die richtige Anschrift gesandt wurde?

RK

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go526183-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich dachte auch, das Päckchen nicht nachverfolgbar sind, aber bei der Deutschen Post ist eine Einzelabfrage möglich. Wenn man dort die die Nummer des Päckchens eingibt und dazu noch den Tag der Abgabe in der Filiale wird angezeigt, dass es am 28.8 im Verteilungszentrum bearbeitet wurde.
Da diese Nummer auch auf der Frankierung und auf der Rechnung zu sehen ist, ist eindeutig erkennbar, dass das Paket mit der Nummer UYxxxxx an die Adresse des Verkäufers geschickt wurde.

Der Brief von DHL kam so schnell, da Sie wohl nichts zum Paket herausfinden konnten, da es sich im Ausland befindet. Dies ist wohl deshalb der Fall, da sie davon ausgehen, daß das Päckchen an einen anderen Zusteller übergeben wurde.
Dies macht im Fall Polens aber keinen Sinn, da Päckchen dort von DHL ohne Unterbrechung zugestellt werden.

Der Käufer hat per Überweisung gezahlt, das Paket ging an seinen Freund, das hat er mir aber erstmals während dem „Konflikt" mitgeteilt. Vorher dachte ich es wäre an ihn adressiert.

Wäre der Inhalt falsch, wäre ja trotzdem das Päckchen mit falschem Inhalt angekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Stüber

-- Editiert von go526183-63 am 21.09.2019 12:53

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

War zum Transport etwas vereinbart? Wenn kein versicherter Versand vereinbart war, auf das Transportrisiko beim Empfänger verweisen, Beleg von DHL beifügen und nicht mehr kommunizieren. Das hört sich oberfaul an.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go526183-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es war eben nichts vereinbart.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Stüber

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Ich würde die Kommunikation mit dem Käufer erst mal einstellen.

Die Abtretung der Rechte gegen den Versanddienstleister würde ich ihm noch gerichtsfest nachweisbar übermitteln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4090x hilfreich)

Zitat:
War zum Transport etwas vereinbart? Wenn kein versicherter Versand vereinbart war, auf das Transportrisiko beim Empfänger verweisen
Ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht, würde ich mal sagen.

Es kommt auch drauf an, was hier zu was für einem Preis verkauft wurde.

Auch wenn nichts explziet zum Versand ausgemacht wurde, gibt es durchaus Dinge bei denen man einen versicherten Versand auch ohne Absprache vorraussetzen kann (Treu & Glaube)

Nur mal als Beispiel: Verkauft man für 400Euro ein Fotoobjektiv incl Versand, kann der K durchaus von einem versicherten Versand ausgehen, auch ohne das nochmal abzuklären...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.197 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.338 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen