Hallo,
habe leider zu dem Thema nichts gefunden, vielleicht kann man mir hier weiterhelfen.
Eine Firma hat mir eine Paketsendung ueber DHL zustellen lassen, das Paket hat mich jedoch nie erreicht.
DHL behauptet auf Anfrage jetzt, dass man die Sendung an einen Nachbarn ausgeliefert hat, der auch lt. Auslieferungsbeleg unterschrieben hat. Die Unterschrift ist jedoch nicht leserlich.
Allerdings gibt es keinen Nachbarn, der so heisst, wie auf dem Auslieferungsbeleg notiert. Es gibt aber einen Nachbarn, der einen aehnlich klingenden Namen hat, wenn man viel Phantasie aufwendet.
Diesen habe ich befragt. Der behauptet, dass er kein Paket fuer mich angenommen hat. Definitiv habe ich die Sendung nicht erhalten.
Wer haftet? Der gewerbliche Versender? Darf DHL ueberhaupt an einem Nachbarn ausliefern und den tatsaechlichen Empfaenger nicht darueber informieren, dass der Zusteller an einen bestimmten Nachbarn eine Sendung uebergeben hat?
Danke fuer die Antworten.
Viele Gruesse
bernardoselva
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Versand
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quote:<hr size=1 noshade>von bernardoselva am 05.07.2013 11:47
Definitiv habe ich die Sendung nicht erhalten. Wer haftet? Der gewerbliche Versender? <hr size=1 noshade>
Der gewerbliche Versender hat das Transportrisiko. Die Sendung zählt erst als zugestellt, wenn du sie annimmst oder ein von dir Beauftragter (jemand der mit dir in der Wohnung wohnt; Ehepartner, Kinder etc. oder ein Auftrag zur Abgabe an den Nachbar von dir gibt, der berühmte Zettel an der Tür.) die Sendung annimmt. Solange die Ware nicht in deinen "Machtbereich" gelangt ist, ist sie nicht zugestellt. Die Erfüllung seitens des VK fehlt also. Er muss es dir also noch einmal schicken. Wie er jetzt an seine Ware kommt die irgendwo verschollen gegangen ist ist das Problem des VK, nicht deines.
Siehe §446 BGB
quote:<hr size=1 noshade>von bernardoselva am 05.07.2013 11:47
Darf DHL ueberhaupt an einem Nachbarn ausliefern und den tatsaechlichen Empfaenger nicht darueber informieren, dass der Zusteller an einen bestimmten Nachbarn eine Sendung uebergeben hat? <hr size=1 noshade>
Ich meine dass das so in ihren AGB steht. Also ja, hat aber auf Vertrag zum Versendungskauf zwischen dir und deinen gewerblichen VK KEINE Auswirkung(en).
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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"
Edit1: Tippfehler zum BGB-Paragraphen korrigiert
-- Editiert radfahrer999 am 05.07.2013 12:22
Ich gehe davon aus, das Du als Verbraucher gemäß BGB bestellt hast?
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Wie ein Vorschreiber schon schrieb, der gewerbliche VK trägt das Risiko des Versands an den Verbraucher.
Was DHL darf oder nicht kann Ihnen egal sein. Das Paket haben Sie nicht erhalten, also schuldet der VK es Ihnen noch.
Der VK kann sich natürlich an DHL halten, wenn die Sendung verloren ist, aber damit haben Sie nichts zu tun.
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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"
quote:
Das Paket haben Sie nicht erhalten, also schuldet der VK es Ihnen noch.
Wenn das Paket wieder auftaucht und der Käufer keine Abtretungserklärung unterschrieben hat bzw. von DHL keine Schadensregulierung vorgenommen wurde, dann wäre das Paket samt Inhalt wohl dem Käufer auszuhändigen.
Bleibt das Paket verschwunden, gibt es keinen Anspruch auf Neulieferung, nur einen Anspruch auf Erstattung des bereits geleisteten Zahlbetrages bzw. die Befreiung von der Pflicht den Zahlbetrag zu leisten.
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Danke fuer die hilfreichen Antworten.
Viele Gruesse
bernardoselva
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