Versand per DHL, Käufer hat Beschädigtes Paket angenommen.

19. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go501713-12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versand per DHL, Käufer hat Beschädigtes Paket angenommen.

Hallo zusammen,

habe Bücher über Ebay verkauft. Gesamt 27 Stk.
Auktion ging für ca. 30 € + Versand zu Ende.
Habe per DHL verschickt, mit Trackingnummer. Paket ist beim Käufer angekommen.

Käufer hat nach Empfang reklamiert das Paket wäre Beschädigt und von DHL zugeklebt gewesen.
Gleichzeitig reklamierte er 9 fehlende Bücher. Und möchte ein drittel des Preises zurück.
Fall bei Ebay wurde eröffnet.
Ich habe DHL kontaktiert und Rückinfo bekommen:
Käufer solle bei DHL Station Paket zeigen oder Abholen lassen. Zur Begutachtung.
Dies ist vom Käufer nicht passiert.
Ich habe dem Käufer mitgeteilt das er das Paket was sichtlich nicht in Ordnung war, angenommen hat.

10 € ist natürlich kein Betrag, aber ich fühle mich ehrlich gesagt verschaukelt.
Welche Möglichkeiten habe ich ?
Vielen Dank
mfg
RB

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119153 Beiträge, 39688x hilfreich)

Erst mal die Kommunikation mit dem Käufer einstellen.

Der Verlust ist sein Problem wenn alles ordnungsgemäß verpackt war, da die Haftung mit der Übergabe an den Versanddienstleister an den Käufer übergeht.

Hat man jedoch eine ungeeignete Verpackung (z.B. gebraucht, zu schwach dimensioniert, ...) gewählt, haftet der Verkäufer für daraus resultierende Schäden.



Zitat (von go501713-12):
Fall bei Ebay wurde eröffnet.

Und was sagen die?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8507 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

kleiner Zusatz zu dem was Harry da geschrieben hat! Das gilt nur, wenn du privat verkauft hast! Solltest du allerdings gewerblich verkauft haben, sieht das wieder ganz anders aus...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hier ist aber nicht die Beschädigung das Übel sondern der nicht vollständige Erhalt!

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.119 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.643 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen