Nehmen wir mal an, A kauft einen Artikel und bezahlt in einem Zug via P..P... Wenig später merkt er, dass er den falschen Artikel bestellt hat und storniert den Kauf. Am nächsten Werktag kommt gegen Mittag eine Mail, dass die Ware bereits im Container ist, aber eine Rücksendung auf eigene Kosten möglich wäre.
Bis dahin schon mal ärgerlich. Aber dann stellt A auch noch fest, dass die stornierte Ware im gleichen Paket wie die nachträglich bestellte Ware verschickt wurde. Natürlich hat A auch 2 x Versandkosten gezahlt.
Muss A die Rücksendekosten tatsächlich zahlen?
Anmerkung: Es ist kein privater Anbieter. Es ist ein Profi.
Versand trotz widerspruch
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Ein paar Infos wären noch wertvoll:Zitat... Am nächsten Werktag kommt gegen Mittag eine Mail, dass die Ware bereits im Container ist ... :
Warum im Container? Handelt es sich um besonders sperrige Ware und/oder einen Händler im Ausland?
Und was steht in den AGBs bzgl. Rückversand?
Gehe ich recht in der Annahme, dass Du als Privatperson bestellt hast?
Und hast Du den Händler schon auf den Widerspruch angesprochen, bzgl. dem gemeinsamen Versand mit der angeblich eigentlich schon bereits separat auf den Weg gebrachten Ware?
Weder sperrig noch Ausland. Der Container ist wohl dafür, dass alle Pakete gesammelt werden und dann gemeinsam vom Versandunternehmen abgeholt werden. Dies ist übrigens lt. Sendungsverfolgung gegen 16:00 passiert. Man hätte also ohne weiteres das Paket wieder raussuchen können. Hätte halt ein bisschen oder auch etwas mehr Arbeit gemacht.
In den AGB's ist ein Widerrufsrecht von 1 Monat eingeräumt. Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Käufers.
Auf den Widerruf angesprochen wurde dem Käufer mitgeteilt, dass sie an Feiertagen nicht arbeiten und das Lager bereits um 7:00 beginnt. der Widerruf wurde aber schon vor dem Feiertag um 18:05 geschickt. Also noch eine ganz normale Arbeitszeit im Einzelhandel.
Über den gemeinsamen Versand hat A nicht mit dem Verkäufer sprechen können. Das hat A erst heute anhand der Sendungsnummer festgestellt.
Und ja, als Privatperson bestellt.
-- Editiert von kassandra24 am 01.06.2019 12:47
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ZitatMuss A die Rücksendekosten tatsächlich zahlen? :
Wenn das
ZitatIn den AGB's ist ein Widerrufsrecht von 1 Monat eingeräumt. Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Käufers. :
rechtskonform formuliert ist, wird man nicht umhin kommen. Es sei denn der Verkäufer gewährt Kulanz.
Zitat:ZitatMuss A die Rücksendekosten tatsächlich zahlen? :
Wenn das
ZitatIn den AGB's ist ein Widerrufsrecht von 1 Monat eingeräumt. Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Käufers. :
rechtskonform formuliert ist, wird man nicht umhin kommen. Es sei denn der Verkäufer gewährt Kulanz.
Das gibt ja ein tolles Geschäftsmodell. Preiswerte Waren trotz Widerspruch vor Versand schnell verschicken, in der Hoffnung, dass dem Käufer die Rücksendekosten zu hoch sind.
Wenn ich da nicht einen §3 UWG (2) rieche.
Man könnte eventuell auch von Zusendung unbestellter Waren ausgehen, da dem Vertrag ja vor!!!! Versand widersprochen war. Dann bräuchte A gar nix zu zahlen.
-- Editiert von kassandra24 am 01.06.2019 14:05
Zitat:Wenn dasZitatMuss A die Rücksendekosten tatsächlich zahlen? :
rechtskonform formuliert ist, wird man nicht umhin kommen. Es sei denn der Verkäufer gewährt Kulanz.ZitatIn den AGB's ist ein Widerrufsrecht von 1 Monat eingeräumt. Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Käufers. :
Gilt das denn nicht aufgrund der Stornierung als Zusendung unbestellter Ware? Denn die Zusendung erfolgte ja gemeinsam mit der neu bestellten Ware, deren Bestellung erst nach der Stornierung durchgeführt wurde!
————————————————————————————————
Edit:
Upps, da war jemand schneller...

-- Editiert von die wölfin am 01.06.2019 14:13
ZitatGilt das denn nicht aufgrund der Stornierung als Zusendung unbestellter Ware? :
Da müsste man mal aufdröseln, wann der Widerruf tatsächlich zugegangen ist.
Mit etwas Pech war der Zugang erst um 9 Uhr Freitags und die bestellten Artikel wurden bereits vor 9 Uhr verpackt und in den Container gelegt.
Kommt halt auch darauf an, wie weit man in der Sache gehen will.
Zitat:
Das gibt ja ein tolles Geschäftsmodell. Preiswerte Waren trotz Widerspruch vor Versand schnell verschicken, in der Hoffnung, dass dem Käufer die Rücksendekosten zu hoch sind.
Wenn ich da nicht einen §3 UWG (2) rieche.
Man könnte eventuell auch von Zusendung unbestellter Waren ausgehen, da dem Vertrag ja vor!!!! Versand widersprochen war. Dann bräuchte A gar nix zu zahlen.
-- Editiert von kassandra24 am 01.06.2019 14:05
Es kommt überhaupt gar nicht darauf an, wenn DU den Widerruf ausgesprochen hast, sondern wann der beim Empfänger zur Kenntnis genommen wurde! Den Nachweis darüber hast du alleine zu tragen!
Der Fehler liegt doch eindeutig bei dir und nicht beim Händler. Du hast zwei Anläufe gebraucht den für dich richtigen Artikel zu bestellen. Es liegen also zwei separate Kaufverträge vor, die du kurz hintereinander abgeschlossen hast und einen dann widerrufen hast. Die Bearbeitung im Lager erfolgte sodann als zusammengefasste Auslieferung. Nichts ungewöhnliches. Zu diesem Zeitpunkt hat das Lager lediglich diese beiden offenen Aufträge im System gesehen und enstprechend bearbeitet. Die Bestätigung des Widerrufs erfolgte dann am nächsten Werktag vom Sachbearbeiter in der Kundenbetreuung (in der Regel nicht das Lager selbst, außer es ist ein 1-Mann-Betrieb) und zwar direkt nach dem dein Widerruf dort zur Kenntnis genommen wurde.
Nehmen wir an, du hättest keinen zweiten Artikel hinterher bestellt, wäre trotz Widerruf die einzelne Ware trotzdem in den Versand gegangen, weil der Widerruf eben erst nach der Bearbeitung beim Händler zur Kenntnis genommen wurde. Daher ändert das an der Situation gar nichts.
Du müsstest nun nachweisen, dass die Kenntnissnahme des Widerrufs bereits VOR der Bearbeitung im Lager erfolgt ist und es dem Bearbeiter technisch und/oder organisatorisch überhaupt möglich gewesen wäre, den Prozess des Versandes noch vor der Bearbeitung im Lager zu stoppen. Auf Grund der Aussage in der Bestätigungs-E-Mail ist das aber quasi ausgeschlossen.
Insofern liegt auch keine unverlangte Zusendung vor. Die Rücksendekosten hast du nun laut der vorgelegten Widerrufsbelehrung selbst zu tragen.
Das nächste Mal einfach nicht kurzentschlossen irgendwelche Kaufverträge abschließen, sondern lieber in Ruhe alles durchlesen. Dann wäre es gar nie dazu gekommen, dass du den falschen Artikel bestellt hättest.
-- Editiert von lila13 am 02.06.2019 14:37
-- Editiert von lila13 am 02.06.2019 14:46
ZitatNehmen wir mal an, A kauft einen Artikel und bezahlt in einem Zug via P..P... Wenig später merkt er, dass er den falschen Artikel bestellt hat und storniert den Kauf. :
Dann muß der Verkäufer die erhaltenen Zahlungen zurückgewähren.
§ 357 Absatz 4 BGB :
"Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat."
Zitat:Am nächsten Werktag kommt gegen Mittag eine Mail, dass die Ware bereits im Container ist, aber eine Rücksendung auf eigene Kosten möglich wäre.
Meines Erachtens kann ein Verkäufer hier die Rückzahlung NICHt bis zum Rückerhalt verweigern mit der Begründung, er sei so organisiert, daß er die bestellte Sache nur dadurch zurückerhalten könne, daß sie vom Käufer (angenommen und) an ihn zurückgesandt werde.
Zitat:Muss A die Rücksendekosten tatsächlich zahlen?
Hier muss der Verkäufer erst rückerstatten ( ohne sich auf ein Verweigerungsrecht bis zum Rückerhalt berufen zu können ).
RK
Schauen Sie mal auf der PayPal Seite vorbei, loggen Sie sich ein und gehen Sie auf den Reiter Vorteile, ich glaube der liegt auf der linken Seite. Dort werden Sie sehen, dass sie eine Funktion aktivieren können, nach der Ihnen PayPal bis zu 12 mal im Jahr jeweils bis zu 25 € Rückversand Kosten erstattet. Sollen Sie sich mit dem Händler nicht einigen können, dann würde ich dieses Ass ziehen und mir die Rücksendekosten eben mit Paypal zurückholen.
Danke für den Tipp mit PayPal.
Zitat:Zitat:
Das gibt ja ein tolles Geschäftsmodell. Preiswerte Waren trotz Widerspruch vor Versand schnell verschicken, in der Hoffnung, dass dem Käufer die Rücksendekosten zu hoch sind.
Wenn ich da nicht einen §3 UWG (2) rieche.
Man könnte eventuell auch von Zusendung unbestellter Waren ausgehen, da dem Vertrag ja vor!!!! Versand widersprochen war. Dann bräuchte A gar nix zu zahlen.
-- Editiert von kassandra24 am 01.06.2019 14:05
Nehmen wir an, du hättest keinen zweiten Artikel hinterher bestellt, wäre trotz Widerruf die einzelne Ware trotzdem in den Versand gegangen, weil der Widerruf eben erst nach der Bearbeitung beim Händler zur Kenntnis genommen wurde. Daher ändert das an der Situation gar nichts.
Dann hätte der Händler aber auch nicht für 1 Paket 2 mal - nicht zu verachtende - Versandkosten berechnen können
Zitat:ZitatDas nächste Mal einfach nicht kurzentschlossen irgendwelche Kaufverträge abschließen, sondern lieber in Ruhe alles durchlesen. Dann wäre es gar nie dazu gekommen, dass du den falschen Artikel bestellt hättest. :
-- Editiert von lila13 am 02.06.2019 14:37
-- Editiert von lila13 am 02.06.2019 14:46
Ich weiß ja nicht, wie viel Zeit du hast, aber wenn ich einkaufe, dann geht das zügig. Ich überlege da nicht stundenlang hin und her. Das klappt in 98% aller Fälle. In den anderen 2 % ist bei 1,95 % der Umtauch vor Ort oder ein Widerruf, auch vor Versand der Ware, kein Problem.
Und ob der Händler das zur Kenntnis genommen haben muss, ist m.E. fraglich. Wenn ich jemandem etwas per Post zuschicke, dann gilt auch der Zeitpunkt der Zustellung - sprich, wenn es im Briefkasten liegt - nicht der Zeitpunkt der Kenntnisnahme.
Zitat:Wenn man schon Vergleiche zieht, dann sollte man auch Ahnung haben. Wenn Abends (18:05) per Post zugestellt wird, dann gilt es auch erst als am nächsten (Werk-)Tag als zugestellt, weil man zu dieser Zeit üblicherweise nicht mehr mit Post rechnen muss, genauso wenig wie an Sonn- und Feiertagen. Und nur weil du meinst, 18.05 Uhr wäre noch eine übliche Zeit zu der Emails noch gelesen werden müssen, dann ist das deine Meinung, hat aber mit der Realität nichts zu tun.Zitat:Und ob der Händler das zur Kenntnis genommen haben muss, ist m.E. fraglich. Wenn ich jemandem etwas per Post zuschicke, dann gilt auch der Zeitpunkt der Zustellung - sprich, wenn es im Briefkasten liegt - nicht der Zeitpunkt der Kenntnisnahme.
Du hast einen Fehler gemacht und wenn du meinst, dass ein Händler die komplette Logistik durcheinanderbringen müsste, nur damit Madame ihr bisschen Porto spart, dann hast du dich gewaltig geirrt.
Was soll denn der Ton?
Für Post mag das ja zutreffen. Da gibt es eine allgemeine Verkehrsanschauung, nach der Post vormittags aus dem Briefkasten geholt wird. Ist aber auch nicht unumstritten. Aber bei E-Mails gilt das wohl nicht. Die werden/sollten den ganzen Tag über immer mal wieder kontrolliert (werden).
Und es geht absolut nicht um "ein bisschen Porto". Sonder darum, dass a) nach widerruf noch verschickt wird und b) dass trotz 2er Kaufverträge und dadurch 2 mal gezahlte Versandkosten das ganze in 1 Paket verschickt wird. Wenn schon die stornierte Ware versendet wird, dann bitte auch in einem eigenen Paket.
Vertrag ist Vertrag!!!
Und für die "Madame" entschuldigst Du Dich bitte
ZitatAber bei E-Mails gilt das wohl nicht. :
Doch, auch bei Mails gilt, das sich nach Feierabend keiner um die kümmern muss, der Zugang der Mitteilung also erst zum nächsten Tag erfolgt.
Zitat:
Für Post mag das ja zutreffen. Da gibt es eine allgemeine Verkehrsanschauung, nach der Post vormittags aus dem Briefkasten geholt wird. Ist aber auch nicht unumstritten. Aber bei E-Mails gilt das wohl nicht. Die werden/sollten den ganzen Tag über immer mal wieder kontrolliert (werden).
Und es geht absolut nicht um "ein bisschen Porto". Sonder darum, dass a) nach widerruf noch verschickt wird und b) dass trotz 2er Kaufverträge und dadurch 2 mal gezahlte Versandkosten das ganze in 1 Paket verschickt wird. Wenn schon die stornierte Ware versendet wird, dann bitte auch in einem eigenen Paket.
Vertrag ist Vertrag!!!
Du liegt einfach komplett daneben! Das was du als allgemeine Anschauung ansiehst ist nicht rechtsverbindlich. Ebenso ist es völlig egal was du als "werden/sollen" empfindest. Du hast dem Verkäufer gar nichts vorzuschreiben.
Für den Widerruf gibt es für dich Fristen, die sich auf die Abgabe der Erklärung richten. Der Händler muss überhaupt gar nichts vor oder nach einer bestimmten Uhrzeit erledigen, da es dazu an der Rechtsgrundlage fehlt.
Lediglich bei Erklärung des Widerrufs per Formular auf den Webseiten des Unternehmens ist überhaupt eine Bestätigung rechtlich notwendig. Die muss dann unverzüglich, in der Regel automatisiert, erfolgen. Nur in diesem speziellen Fall käme es zu einer unverlangten Zusendung. Per E-Mail muss er theoretisch gar nichts bestätigen. Du trägt dann die Beweislast über den fristgerechten Widerruf.
Zu a) Der Versand erfolgte zwischen dem Absenden deines Widerrufs und vor Bearbeitung beim Empfänger. Daran ist weder etwas zu bemängeln noch etwas veränderbar.
Zu b) Der Händler hat die Freiheit selbst darüber zu entscheiden, wie die Waren verpackt und auf den Versandweg gebracht werden. Da hast du nichts reinzureden oder gar irgendetwas zu verlangen.
Wenn er das jetzt in zwei Paketen verschickt hätte, hätte das an den Kosten für dich überhaupt gar nichts geändert. Du hättest entweder beim Paket mit der widerrufenen Ware die Annahme verweigert und das richtige angenommen. Dann hätte der Händler zurecht vom Erstattungsbetrag die Rückversandkosten für die Annahmeverweigerung einbehalten. Oder du hättest beide Pakete angenommen und das widerrufene auf eigene Kosten zurückgesendet. Das kommt beides auf's gleiche raus.
Aus deinem Text kann man jedoch entnehmen, dass es dir gar nicht um deine Kosten geht, die wie gesagt immer identisch sind, egal wie das nun drehst. Dir geht es viel mehr darum, dass dem Händler nun doppelte Hinversandkosten entstehen sollen, um diese "Ungerechtigkeit" auszugleichen. Wohl gemerkt, die allein auf deinem Fehler basiert! Das ist ein typisches Racheverhalten und zeugt nicht gerade von einer starken Persönlichkeit.
ZitatNur in diesem speziellen Fall käme es zu einer unverlangten Zusendung. :
Wenn er es dumm formuliert hat ja, dann schon.
Wenn er nur die Zustellung bestätigt und nicht den Zugang kommt es auch nicht zu einer unverlangten Zusendung.
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