Versandhaftung Internetauktion

25. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
GK511HG
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandhaftung Internetauktion

Hallo,
ich habe da ein kleines bzw. großes Problem mit einer Internetauktion. Ich habe als Privatverkäufer Ware im Wert von 720€ verkauft. Die Ware habe ich dann sofort nach Geldeingang (Überweisung) per DPD verschickt. Der Käufer meldete sich dann nach einer Zeit, dass er die Ware noch nicht erhalten habe. Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket aber bei einem Nachbarn abgegeben. Dieser sei aber laut Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung im Urlaub gewesen und kann dies durch ein Flugticket beweisen. Paket hat der Nachbar auch nicht erhalten.
Nun setzt mir der Käufer hier Fristen für Rückerstattung usw. Droht mit rechtlichen Schritten...
Ich habe daraufhin schonmal bei DPD einen Nachforschungsantrag gestellt, der zur Zeit bearbeitet wird. Nun ist die Frage, wer haftet für den Verlust? Bei DPD sind die Pakete nur bis 520€ versichert. Was und wann muß ich bezahlen? Muss ich mich als Privatverkäufer überhaupt noch weiter darum kümmern?
Vielen Dank schonmal im Voraus.

-----------------
""

-- Editiert GK511HG am 25.08.2011 12:41

-- Editiert GK511HG am 25.08.2011 12:42

-- Editiert GK511HG am 25.08.2011 12:43

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

bei einem privatverkauf trägt das versandrisiko der käufer.

du must ggf. den nachforschungsantrag bei DPD stellen, da du ja deren vertragspartner bist, was aber wohl schon geschehen ist. sollte DPD dir den versicherungswert erstatten, steht dieser dann selbstverständlich dem käufer zu.

die androhung rechtlicher schritte gegen dich ist entweder heisse luft oder unkenntnis.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Nun ist die Frage, wer haftet für den Verlust?


Wenn du einen Artikel privat verkaufst bei eBay und Co., trägt der Käufer das Versandrisiko.

Guck mal hier
http://www.das-rechtsportal.de/recht/internetrecht/internetauktionen/versandrisiko_und_versandkosten

"Beim eBay-Kauf unter Privatleuten geht das Versandrisiko mit Übergabe der Ware an Post oder Kurierdienst auf den Käufer über."

So auch hier

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=58195

In einem Rechtsstreit muss du allerdings beweisen, dass du die Ware abgeschickt hast. Hebe dazu deinen Einlieferungsbeleg auf und mach dir einen Ausdruck des Online Trackings.

quote:
kann dies durch ein Flugticket beweisen
Ob der Nachbar wirklich geflogen ist oder nur das Flugticket gekauft hat ist kein wirklicher Beweis. Eher ein Auszug aus der Passagierliste oder die Boardingkarte. Spielt aber hier bei deinem Fall keine Rolle.

Du hast bereits einen Nachforschungsauftrag gestellt, stelle deinem Käufer den Nachweis hierüber zur Verfügung. Mehr kannst du aktuell nicht tun. Da kann er drohen wie er möchte.

Sollte das Paket nicht wieder auftauchen, müsste dir das Versandunternehmen den Wert des Pakets bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (bei DHL sind das 500 EUR/Paket) zahlen. Weigert sich das Unternehmen, musst du als dessen Vertragspartner klagen bzw. prüfen, ob du deinen Anspruch auf Versicherungsleistung nicht direkt an den Käufer abtreten kannst.

Nach Erhalt der Versicherungssume musst du diese dann deinem Käufer überweisen. Gibt es eine Differenz zwischen Versicherungssumme und Kaufpreis, hat der Käufer Pech gehabt, wenn er nicht verlangt hat, die Ware von dir höher versichern zu lassen.

Ich hoffe geholfen zu haben.



-----------------
"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Hebe dazu deinen Einlieferungsbeleg auf und mach dir einen Ausdruck des Online Trackings.


Das beweist ja zunächst mal nur, daß ein Paket aufgegeben wurde, aber nicht, was da drin war. Idealerweise hat man bei teuren Waren immer einen Zeugen für Verpacken und Aufgabe dabei. Habe ich mir zur Gewohnheit gemacht. Den Richter möchte ich sehen, der die bloße unsubstantiierte Vermutung glaubt, ich hätte ja wie Copperfield die Pakete vertauschen können. ;)

quote:
Weigert sich das Unternehmen, musst du als dessen Vertragspartner klagen


Muß er gar nicht, er hat ja sein Geld. Er muß aber dem K ggfs. den Anspruch abtreten, damit der das Versandunternehmen verklagen kann.

quote:
prüfen, ob du deinen Anspruch auf Versicherungsleistung nicht direkt an den Käufer abtreten kannst


Das dürfte ohne Schwierigkeiten möglich sein.

quote:
Gibt es eine Differenz zwischen Versicherungssumme und Kaufpreis, hat der Käufer Pech gehabt, wenn er nicht verlangt hat, die Ware von dir höher versichern zu lassen.


Außer es war "versicherter Versand" Bestandteil der Auktion. Dann beinhaltet das natürlich, daß die Ware mindestens bis zu ihrem tatsächlichen Wert (nicht zwingend dem Kaufpreis, der kann höher oder niedriger sein) versichert ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Den Richter möchte ich sehen, der die bloße unsubstantiierte Vermutung glaubt


Das muss der glauben, da der K nicht substantiiert bestreiten kann. Das Paket ist weg.

quote:
Außer es war "versicherter Versand" Bestandteil der Auktion. Dann beinhaltet das natürlich, daß die Ware mindestens bis zu ihrem tatsächlichen Wert (nicht zwingend dem Kaufpreis, der kann höher oder niedriger sein) versichert ist.


Nein, normalerweise sind die VSK in der Auktion angegeben, z.B. "DHL, versicherter Versand, 5,90 EUR" sind eben 500 EUR, nicht mehr. Wenn K mehr will, muss er das sagen und auch bezahlen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
Nein, normalerweise sind die VSK in der Auktion angegeben, z.B. "DHL, versicherter Versand, 5,90 EUR" sind eben 500 EUR, nicht mehr.

Da könnte man jetzt drüber streiten was der Käufer an Versicherungsleistung erwarten darf ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
normalerweise sind die VSK in der Auktion angegeben, z.B. "DHL, versicherter Versand, 5,90 EUR" sind eben 500 EUR, nicht mehr


Richtig - wenn eine konkrete Versandvariante angegeben ist, wird auch nur die geschuldet.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.349 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen