Versandkauf, Rechte als Käufer von privatem Verkäu

18. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
dadonking
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandkauf, Rechte als Käufer von privatem Verkäu

Ich habe ein Handy für knapp 600 € bei ebay bei einem privaten Verkäufer gekauft und auch direkt per PayPal bezahlt. Als Versandart hatte ich DHL Paket ausgewählt. Laut der Sendeverfolgungsnummer hat er es aber offensichtlich nicht per DHL verschickt, sondern per Hermes Paket.

Laut der Sendeverfolgung wurde es auch schon seit längerem verschickt, es kam aber bis jetzt noch nicht bei mir an.

Daher gehe ich langsam davon aus, dass es auf dem Versandweg verloren gegangen ist.

Mir ist bewusst, dass ich als Käufer das Versandrisiko bei einem Privatkauf trage, aber inwiefern kann ich an mein Geld zurück kommen, falls das Paket auf dem Versandweg wirklich verloren gegangen sein sollte?

In der Auktion hat der Verkäufer keine Angaben zum Versand gemacht, außer der Auswahlmöglichkeiten die von ebay vorgegeben werden, wo ich eben DHL Paket ausgewählt hatte.

Hinzukommt, dass DHL Paket doch nur bis 500 € versichert sind.

Hätte ich als Käufer mir das Angebot genauer anschauen sollen oder nachfragen sollen, ob die Ware versichert verschickt wird oder steht der Verkäufer in der Pflicht, die Ware beim Versand aussreichend zu versichern?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4871x hilfreich)

quote:
von dadonking am 18.12.2012 20:06

Mir ist bewusst, dass ich als Käufer das Versandrisiko bei einem Privatkauf trage, aber inwiefern kann ich an mein Geld zurück kommen, falls das Paket auf dem Versandweg wirklich verloren gegangen sein sollte?

IdR gilt: Da du das Versandrisiko trägst, kannst du bei einem Verlust der Sendung den Verkäufer nicht dafür haftbar machen. D.h. du hast keine rechtliche Grundlage auf die Rückzahlung deines Geldes.
Ob durch den Wechsel des Paketdienstes, der wohlgemerkt die gleiche Leistung bringt, eine Verletzung der aus dem KV hervorgegangenen Versandpflichten darstellt vermag ich so nicht zu beantworten.

quote:
von dadonking am 18.12.2012 20:06

Hinzukommt, dass DHL Paket doch nur bis 500 € versichert sind.

Hätte ich als Käufer mir das Angebot genauer anschauen sollen oder nachfragen sollen, ob die Ware versichert verschickt wird oder steht der Verkäufer in der Pflicht, die Ware beim Versand aussreichend zu versichern?

Pakete sind bei Hermes und bei DHL gleichermaßen zu 500€ versichert. Der Versand erfolgte als Hermes Paket und ist somit genauso hoch oder gering versichert wie ein Paket bei DHL. Liegt der Warenwert höher als die Haftungsobergrenze des Paketzustellers, so fällt der Differenzbetrag wieder in das Versandrisiko. Der VK muss dich weder nicht darüber informieren, noch muss er die Ware ausreichend versichern. Der KV wurde mit der Versandprämisse "DHL Paket" geschlossen und diese sieht eine Versicherung bis 500€ vor. Gut, der Versand wurde über Hermes abgewickelt, aber die Versicherungssumme bleibt gleich.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
diveinstructor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich habe einen ähnlichen Fall. Ich habe einen gebrauchten Gegenstand anhand eines Internet-Inserats gekauft und mit PayPal bezahlt. Das Paket ist bei Hermes verloren gegangen.

Der private Verkäufer beruft sich auf den §447 BGB "Gefahrenübergang beim Versandkauf" und erklärt, dass er keine Verantwortung für den Verlust trägt.
Hermes jedoch will den Verlustersatzes ausschließlich mit dem Versender (hier auch Verkäufer)abwickeln.
Dieser will die Abwicklung nur gegen eine "Vergütung" seines Zeitaufwands übernehmen. Er hat mir bereits mitgeteilt, dass er die erstattete Summe um seinen "Aufwand" verkürzt an mich weiterleiten würde.

Da ich den Versand gezahlt habe und anhand des BGB ich das Transportrisiko trage(bzw. die im Porto beinhaltete Versicherung), sollte ich doch eigentlich berechtigt sein, die Entschädigungssumme vom Transportunternehmen direkt entgegenzunehmen.

Wie kann ich verhindern, dass sich der Verkäufer frei an der rückerstatteten Summe bedient? Der Verkäufer hat ja den Kaufpreis und die Portokosten bereits voll erhalten.

Vielen Dank.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3145x hilfreich)

Welchen Verlustersatz will er denn ansetzen? Als Privatperson kann er für seine geopferte Freizeit meines Wissens keinen Stundensatz ansetzen (funktioniert bei Schadenersatz ja auch nicht). Einen Paragraphen für seine Verplichtung zur Hilfe kann ich Dir jetzt auch nicht nennen, vielleicht ist §242 BGB (Treu und Glauben) anwendbar. Denn Du kannst durchaus davon ausgehen, dass auch ein Privatverkäufer bei Verlust des Paketes mithilft, dass zumindest der Schaden durch den Paketdienst ersetzt wird.

Noch als Hinweis: Die Haftungsgrenze dürfte wegen §309 Nr. 7 ohnehin unwirksam sein. Ein Paket lässt sich nicht verlieren, ohne dass irgendwo zumindest fahrlässig gehandelt wurde. Es ist allenfalls ein Mitverschulden zu sehen, wenn der Warenwert deutlich über dem Versicherungswert liegt. Gibt meiner Erinnerung nach ein BGH Urteil (hatte ich vor kurzem hier gepostet), in dem von über 30.000 € Warenwert noch über 10.000 € erstattet werden mussten, obwohl nur 500€ versichert war. Der Rest wurde Mitverschuldens nicht zuerkannt. Bei 600€ ist aber sicher noch kein Mitverschulden zu sehen, das führt sicher nicht zu einer anderen Behandlung des Pakets.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da ich den Versand gezahlt habe und anhand des BGB ich das Transportrisiko trage(bzw. die im Porto beinhaltete Versicherung), sollte ich doch eigentlich berechtigt sein, die Entschädigungssumme vom Transportunternehmen direkt entgegenzunehmen. <hr size=1 noshade>



Was Hermes da erzählt ist Unsinn.

Auch wenn du als Käufer nicht den Vertrag mit denen geschlossen hast, § 421 HGB gibt dir einen eigenen, ggf. einklagbaren Anspruch auf Wertersatz, wenn die Ware verloren geht und wenn der Verkäufer nicht aktiv wird.

In Ziff. 6 der Hermes AGB wird ausdrücklich darauf verwiesen.

Du brauchst also den Verkäufer nicht dazu, den Schaden geltend zu machen.

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-- Editiert asap am 14.01.2014 21:03

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3448x hilfreich)

Laß Dir eine Abtretungserklärung vom VK senden. Kostet 60ct an den VK und bringt einem die besseren/einfacheren Möglichkeiten der Schadensklärung.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

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